독일 일반평등대우법의 제정과정과 시사점
The legislative process of AGG and its implications
황수옥(서울시립대학교)
57호, 71~101쪽
초록
Thema meiner Untersuchung ist die Andeutung des Gesetzgebungsprozess zum AGG(Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz). Das AGG soll die Umsetzung von vier europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien in Deutschland sicherstellen. Die Antidiskriminierungsrichtlinien sind die Richtlinie 2000/43/EG v. 29.6.2000 (Antidiskrimineirungsrichtlinie), 2000/78/EG v. 27.11.2000 (Rahmenrichtlinie), die Richtlinie 2002/73/EG v. 23.9.2000 (Gleichbehanldungsrichtlinie), die Richtlinie 2004/113/EG v. 13.12.2004 (Gleichstellungsrichtlinie). Das AGG ging ein sehr langwieriges und kompliziertes Gesetzgebungsverfahren voraus, das über drei Legislaturperioden, zwei unterschiedliche Regierungslager und drei fehlgeschlagene Umsetzungsversuche bis zur letztendlichen Umsetzung der EußAntidiskriminierungsrichtlinien in deutsches Recht andauerte und dabei von heftigen Kontroversen sowie wiederholt drohenden Strafverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof(EuGH) begleitet war. Im Juni 2004 stellte die Bunesregierung dem Entwurf für Antidksirminierungsgesetz(ADG-E). In der Folgezeit wurde die Kritik, insbesondere von Seiten der Arbeigeberverbände und Wirtschaftsverbände, aber auch von Seiten der Opposition aus CDU/CSU und FDP immer massiver. Zentrale Diskussionspunkte waren insbesondere der durch die Ausnahme aller Diskriminierungsschutz und vor dem Hintergrund der Debatten um Bürokratieabbau das Spannungsverhältnis zwischen Vertragsfreiheit und dem Gleichbehandlungsgrundsatz. Im Mai 2006 veröffentlichte das Bundesjustizministerium einen „Gesetzentwurf zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehanldung“, dere im wesentlichen dem Entwurf des Antidksirminierungsgesetzes(ADG-E) aus der 15. Legislaturperiode entsprach. Das Ziel des AGG In Korea gibt es noch kein allgemeines Antidiskriminierungsgesetz. In Juli 2006 veröfftnlichte die nationale Menschenrechtskommission von Korea das allgemeines Antidiskriminierungsgesetz. aber es gab heftige Kritik von Seiten der Arbeitgeberverbände und Kirchen. Seitdem versuchte mehrmals das Antidiskriminierungsgesetz durch die Abgeordneten vorzulegen, aber noch nicht geschafft. In dieser Arbei werden zentrale Diskussionspunkte insbesondere die Diskriminierungsmerkmale, der Begriff der Diskriminierung, das Rechtfertigung von Benachteiligungen, Schutzbereich vor Diskriminierung, Beweiserleichterung. Entschädigung und Schadensersatz untersucht.
Abstract
Thema meiner Untersuchung ist die Andeutung des Gesetzgebungsprozess zum AGG(Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz). Das AGG soll die Umsetzung von vier europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien in Deutschland sicherstellen. Die Antidiskriminierungsrichtlinien sind die Richtlinie 2000/43/EG v. 29.6.2000 (Antidiskrimineirungsrichtlinie), 2000/78/EG v. 27.11.2000 (Rahmenrichtlinie), die Richtlinie 2002/73/EG v. 23.9.2000 (Gleichbehanldungsrichtlinie), die Richtlinie 2004/113/EG v. 13.12.2004 (Gleichstellungsrichtlinie). Das AGG ging ein sehr langwieriges und kompliziertes Gesetzgebungsverfahren voraus, das über drei Legislaturperioden, zwei unterschiedliche Regierungslager und drei fehlgeschlagene Umsetzungsversuche bis zur letztendlichen Umsetzung der EußAntidiskriminierungsrichtlinien in deutsches Recht andauerte und dabei von heftigen Kontroversen sowie wiederholt drohenden Strafverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof(EuGH) begleitet war. Im Juni 2004 stellte die Bunesregierung dem Entwurf für Antidksirminierungsgesetz(ADG-E). In der Folgezeit wurde die Kritik, insbesondere von Seiten der Arbeigeberverbände und Wirtschaftsverbände, aber auch von Seiten der Opposition aus CDU/CSU und FDP immer massiver. Zentrale Diskussionspunkte waren insbesondere der durch die Ausnahme aller Diskriminierungsschutz und vor dem Hintergrund der Debatten um Bürokratieabbau das Spannungsverhältnis zwischen Vertragsfreiheit und dem Gleichbehandlungsgrundsatz. Im Mai 2006 veröffentlichte das Bundesjustizministerium einen „Gesetzentwurf zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehanldung“, dere im wesentlichen dem Entwurf des Antidksirminierungsgesetzes(ADG-E) aus der 15. Legislaturperiode entsprach. Das Ziel des AGG In Korea gibt es noch kein allgemeines Antidiskriminierungsgesetz. In Juli 2006 veröfftnlichte die nationale Menschenrechtskommission von Korea das allgemeines Antidiskriminierungsgesetz. aber es gab heftige Kritik von Seiten der Arbeitgeberverbände und Kirchen. Seitdem versuchte mehrmals das Antidiskriminierungsgesetz durch die Abgeordneten vorzulegen, aber noch nicht geschafft. In dieser Arbei werden zentrale Diskussionspunkte insbesondere die Diskriminierungsmerkmale, der Begriff der Diskriminierung, das Rechtfertigung von Benachteiligungen, Schutzbereich vor Diskriminierung, Beweiserleichterung. Entschädigung und Schadensersatz untersucht.
- 발행기관:
- 한국노동법학회
- 분류:
- 노동법