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학술논문공법학연구2016.05 발행KCI 피인용 1

독일 행정소송법에 대한 EU행정법의 영향에 관한 小考

Deutsches Verwaltungsprozessrecht unter unionsverwaltungsrechtlichem Einfluss

김중권(중앙대학교)

17권 2호, 291~321쪽

초록

EU행정법은 나날이 회원국의 행정법질서에 영향을 미치고 있다. 특히 권리보호시스템은 유럽화를 심대하게 경험하고 있다. 회원국의 행정이 EU법을 집행하는 한, 권리보호를 강구하는 것은 이들 회원국 법원의 임무이다. 여기서 회원국 법원은 기능적으로 유럽연합의 법원으로서 판결을 내린다. 등가성의 원칙(Äquivalenzprinzip)과 유효성의 원칙(Effektivitätsgebot)은 EU법의 집행은 물론, EU법의 사법적 관철과 관련해서 회원국의 조직상의, 절차상의 자율을 제한하는 데 이바지한다. 유럽화로 인해 그들 공법학이 두 번째 국면을 맞이하고 있다는 독일에서의 논의를 중심으로 살펴본다. 행정소송법의 유럽화는 현실적인 것이 되어 버렸다. EU법의 침투심도는 더욱더 증가한다. 그럼에도 불구하고 회원국의 절차자율이 그저 명목상의 것으로 전락할 수는 없다. 유럽의, 국내의 모든 권리보호보장을 엄격히 동일하게 만드는 것은 장래에도 시사되지 않는다. 하지만 EU법의 영향은 당연히 긍정적으로 평가되어야 하며, 행정적 권리보호를 시대의 요청에 상응하게 하는 데도 이바지한다. 현재 독일 공법학의 관심은 유럽화과정을 독일법에 대한 일방적 유입으로 파악하지 않고, 자신 발전의 動因으로 삼으며, 아울러 자신들의 발전되고 믿을 만한 해결책을 그 과정에 삽입시키고자 한다.

Abstract

In jüngster Zeit wirkt ein europäisches Verwaltungsrecht zunehmend auf die Verwaltungsrechtsordnung der Mitgliedstaaten ein. Vor allem stellt ein Rechtsschutzsystem erheblich unter dem Einfluss der Europäisierung. Soweit die Verwaltung des Mitgliedstaats das Europarecht vollzieht, ist es notwendige Aufgabe des Gerichts von Mitgliedstaaten, den Rechtsschutz zu verfolgen. Dabei urteilt dieses Gericht als funktionelles Gericht der EU. Im Hinblick auf die Vollziehung und privatrechtliche Durchsetzung des EU-Rechts handelt es sich um Äquivalenzprinzip sowie Effektivitätsgebot. Beides dient insbesondere der Einschränkung der Organisations- und Verfahrensautonomie der Mitgliedstaaten. In diesem Beitrag behandelt vor allem ausführlich das deutsche Rechtsschutzsystem unter dem Einfluss der EU. Anlässlich der Europäisierung wird in jüngster Zeit die öffentliche Rechtswissenschaft in Deutschland mit der neuen Phase konfrontiert. Insbesondere ist diese Europäisierung des deutschen Verwaltungsprozessrechts ist realisierbar. Dieses Phänomen ist gern nicht nur positiv zu bewerten, sondern dient auch der Anpassung an den Herausforderungen von Rechtsschutzsystem. Dennoch geht es immer noch auch um die Verfahrensautonomie der Mitgliedstaaten. Sie darf nur als Sinnlosigkeit nicht beurteilen. Im Verlauf der Europäisierung geht es beim deutschen öffentlichen Recht nicht nur um einseitige Einwirkungen, d.h. von der EU-Ebene hin zum deutschen Recht. Vielmehr gilt die Europäisierung als ein Anlass für ihre Weiterentwicklungen und das deutsche öffentliche Recht wirkt auch auf das EU-Recht ein.

발행기관:
한국비교공법학회
DOI:
http://dx.doi.org/10.31779/plj.17.2.201605.010
분류:
법학

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