고용보험법의 의의와 특수형태근로종사자에 대한 적용의 확대
Erweiterung des persönlichen Anwendungsbereichs der Arbeitslosenversicherung auf arbeitnehmerähnliche Personen
박지순(고려대학교)
8호, 25~49쪽
초록
Der personliche Anwendungsbereich des Arbeitslosenversicherungsrechts istgrundsatzlich an dem arbeitsrechtlichen Arbeitnehmerbegriff wie bei anderen Sozialversicherungsrecht festgebunden. Das Sozial(versicherungs)recht hat sich jedoch seit langem getrennt von dem Arbeitsrecht systematisch selbst entwickelt. Das Sozialversicherungsrecht bestimmt nach eigenem sozialpolitischem Zweck seinen persönlichen Anwendungsbereich selbst. Daher ist der Besch짧igtenbegriff in der Sozialversicherung breiter als der Arbeitnehmerbegriff im Arbeitsrecht. Dabei ist in erster Linie der Aspekt zu bεrücksichtigen, welchen Gruppen das soziale Risiko, was durch die Arbeitslosenversicherung bew값tigt werden sollte, typisch erschienen ist. Der Wegfall des Arbeitsplatzes bedeutet nicht nur für Arbeitnehmer, sondern auch für Arbeitnehmerähnliche ein Versicherungsrisiko. Es gibt kein Grund, nur Arbeitnehmern 예e Arbeitsförderungsmittel zu gew값lrleisten. Selbst없ldige, die auch wie Arbeitnehmer sozial schutzbedürftig sind, gehören zu den Gruppen, welche durch die 와ζtive Arbeitsmarktspolitik gefördert werden sollen. In diesem Sinne sind arbeitnehmer김hnliche Personen zu 때ler Erster in den Anwendungsbereich des Sozialversicherungsrechts einzugliedern. Auch wirtschaftlich schwächere Selbstst하ndige können sich nach ihrer W삶11 anwenden lassen. Arbeitslose, die durch Gründung einer selbst쉰ndigen Existenz ihre Arbeitslosigkeit beεnden 어er vermeiden, können z따 Sicherung des Lebensunterhalts und zur sozialen Sicherung in der Zeit nach der Existenzgründung finanzielle Unterstützung erhalten müssen. Dieser Ansatz ist auch unter rechtsvergleichender Ansicht begründet.
Abstract
Der personliche Anwendungsbereich des Arbeitslosenversicherungsrechts istgrundsatzlich an dem arbeitsrechtlichen Arbeitnehmerbegriff wie bei anderen Sozialversicherungsrecht festgebunden. Das Sozial(versicherungs)recht hat sich jedoch seit langem getrennt von dem Arbeitsrecht systematisch selbst entwickelt. Das Sozialversicherungsrecht bestimmt nach eigenem sozialpolitischem Zweck seinen persönlichen Anwendungsbereich selbst. Daher ist der Besch짧igtenbegriff in der Sozialversicherung breiter als der Arbeitnehmerbegriff im Arbeitsrecht. Dabei ist in erster Linie der Aspekt zu bεrücksichtigen, welchen Gruppen das soziale Risiko, was durch die Arbeitslosenversicherung bew값tigt werden sollte, typisch erschienen ist. Der Wegfall des Arbeitsplatzes bedeutet nicht nur für Arbeitnehmer, sondern auch für Arbeitnehmerähnliche ein Versicherungsrisiko. Es gibt kein Grund, nur Arbeitnehmern 예e Arbeitsförderungsmittel zu gew값lrleisten. Selbst없ldige, die auch wie Arbeitnehmer sozial schutzbedürftig sind, gehören zu den Gruppen, welche durch die 와ζtive Arbeitsmarktspolitik gefördert werden sollen. In diesem Sinne sind arbeitnehmer김hnliche Personen zu 때ler Erster in den Anwendungsbereich des Sozialversicherungsrechts einzugliedern. Auch wirtschaftlich schwächere Selbstst하ndige können sich nach ihrer W삶11 anwenden lassen. Arbeitslose, die durch Gründung einer selbst쉰ndigen Existenz ihre Arbeitslosigkeit beεnden 어er vermeiden, können z따 Sicherung des Lebensunterhalts und zur sozialen Sicherung in der Zeit nach der Existenzgründung finanzielle Unterstützung erhalten müssen. Dieser Ansatz ist auch unter rechtsvergleichender Ansicht begründet.
- 발행기관:
- 한국사회법학회
- 분류:
- 사회보장/사회법