애스크로AIPublic Preview
← 학술논문 검색
학술논문사회법연구2009.06 발행KCI 피인용 3

구직급여의 수급 제한 및 중지

Beschränkung und Ruhen von Arbeitslosengeld

조성혜(동국대학교)

12호, 1~37쪽

초록

Arbeitslosengeld ist eine Entgeltersatzleistung, die es den Arbeitnehmern bei eintretender Arbeitslosigkeit ermöglichen soll, ihren Lebensstandard über einen gewissen Zeitraum zu halten. In Korea hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn er arbeitslos ist oder aber an einer beruflichen Weiterbildung teilnimmt. Arbeitslos im Sinne des Arbeitsförderungsgesetzes(AFG) ist ein Arbeitnehmer, der nicht in einem Besch -äftigungsverhältnis steht, arbeitsfähig und arbeitsbereit ist, und sich bemüht, seine Beschäftigungslosigkeit zu beenden. Der Anspruch auf Arbeitslosengeld entfällt, wenn der Arbeitslose während eines Bezugs von Arbeitslosengeld eine Beschäftigung ausübt und ein Nebeneinkommen erzielt. Jede Nebenbeschäftigung muss dem Arbeitsamt gemeldet werden. Beim Meldeversäumnis der Nebenbeschäftigung ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld. Der Anspruch auf Arbeitslosengeld erlöscht, wenn sich der Arbeitslose versiche -rungswidrig verhält, ohne dafür einen wichtigen Grund zu haben. Dazu gehören die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses durch den Arbeitnehmer und Ursächlichkeit des Verhaltens des Arbeitnehmers für den Eintritt der Arbeitslosigkeit. In Deutschland kann der Arbeitslose während des Bezugs des Arbeitslosengeldes eine Beschäftigung ausüben. Allerdings darf diese Nebenbeschäftigung nicht 15 Stunden wöchentlich oder mehr betragen. Ein Nebeneinkommen mit weniger als 15 Wochenstunden Beschäftigungszeit dem Arbeitslosengeld angerechnet, dabei bleiben jedoch 165 Euro monatlich anrechnungsfrei. In folgenden Fällen wird das Arbeitslosengeld bis 12 Wochen (bei besonderen Tatbeständen 3 bis 6 Wochen) nicht gezahlt: - wenn der Arbeitnehmer die Arbeitslosigkeit ohne wichtigen Grund oder durch arbeitsvertragswidriges Verhalten selbst grob fahrlässig herbeigeführt hat. - wenn mit dem letzten Arbeitgeber ein Aufhebungsvertrag geschlossen wurde. - wenn eine von der Agentur für Arbeit angebotene Arbeit oder eine Maßnahme der beruflichen Fort- und Weiterbildung ohne wichtigen Grund abgelehnt, abgebrochen oder nicht angetreten wird. - wenn sich der Arbeitslose nicht rechtzeitig bei der Agentur für Arbeit gemeldet hat. Die Dauer einer Sperrzeit bei unzureichenden Eigenbemühungen beträgt 2 Woche, bei Meldeversäumnissen jeweils eine Woche. Das Arbeitslosengeld kann gemindert werden, wenn sich der Arbeitslose verspätet meldet. Im Verhältnis zu Deutschland ist die Rechtslage in Korea insoweit zu streng, als das Gesetz die Nebenbeschäftigung nicht erlaubt und bei verspäteter Melde keine Leistung gewährt. Diese “Alles oder Nichts” Regelungen, die dem betroffenen Arbeitslose besonders hart sein können, sollten gemäß dem Verhältnismä -ßigkeitsprinzip durch die Regelung der Leistungsminderung ersetzt werden.

Abstract

Arbeitslosengeld ist eine Entgeltersatzleistung, die es den Arbeitnehmern bei eintretender Arbeitslosigkeit ermöglichen soll, ihren Lebensstandard über einen gewissen Zeitraum zu halten. In Korea hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn er arbeitslos ist oder aber an einer beruflichen Weiterbildung teilnimmt. Arbeitslos im Sinne des Arbeitsförderungsgesetzes(AFG) ist ein Arbeitnehmer, der nicht in einem Besch -äftigungsverhältnis steht, arbeitsfähig und arbeitsbereit ist, und sich bemüht, seine Beschäftigungslosigkeit zu beenden. Der Anspruch auf Arbeitslosengeld entfällt, wenn der Arbeitslose während eines Bezugs von Arbeitslosengeld eine Beschäftigung ausübt und ein Nebeneinkommen erzielt. Jede Nebenbeschäftigung muss dem Arbeitsamt gemeldet werden. Beim Meldeversäumnis der Nebenbeschäftigung ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld. Der Anspruch auf Arbeitslosengeld erlöscht, wenn sich der Arbeitslose versiche -rungswidrig verhält, ohne dafür einen wichtigen Grund zu haben. Dazu gehören die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses durch den Arbeitnehmer und Ursächlichkeit des Verhaltens des Arbeitnehmers für den Eintritt der Arbeitslosigkeit. In Deutschland kann der Arbeitslose während des Bezugs des Arbeitslosengeldes eine Beschäftigung ausüben. Allerdings darf diese Nebenbeschäftigung nicht 15 Stunden wöchentlich oder mehr betragen. Ein Nebeneinkommen mit weniger als 15 Wochenstunden Beschäftigungszeit dem Arbeitslosengeld angerechnet, dabei bleiben jedoch 165 Euro monatlich anrechnungsfrei. In folgenden Fällen wird das Arbeitslosengeld bis 12 Wochen (bei besonderen Tatbeständen 3 bis 6 Wochen) nicht gezahlt: - wenn der Arbeitnehmer die Arbeitslosigkeit ohne wichtigen Grund oder durch arbeitsvertragswidriges Verhalten selbst grob fahrlässig herbeigeführt hat. - wenn mit dem letzten Arbeitgeber ein Aufhebungsvertrag geschlossen wurde. - wenn eine von der Agentur für Arbeit angebotene Arbeit oder eine Maßnahme der beruflichen Fort- und Weiterbildung ohne wichtigen Grund abgelehnt, abgebrochen oder nicht angetreten wird. - wenn sich der Arbeitslose nicht rechtzeitig bei der Agentur für Arbeit gemeldet hat. Die Dauer einer Sperrzeit bei unzureichenden Eigenbemühungen beträgt 2 Woche, bei Meldeversäumnissen jeweils eine Woche. Das Arbeitslosengeld kann gemindert werden, wenn sich der Arbeitslose verspätet meldet. Im Verhältnis zu Deutschland ist die Rechtslage in Korea insoweit zu streng, als das Gesetz die Nebenbeschäftigung nicht erlaubt und bei verspäteter Melde keine Leistung gewährt. Diese “Alles oder Nichts” Regelungen, die dem betroffenen Arbeitslose besonders hart sein können, sollten gemäß dem Verhältnismä -ßigkeitsprinzip durch die Regelung der Leistungsminderung ersetzt werden.

발행기관:
한국사회법학회
분류:
사회보장/사회법

AI 법률 상담

이 논문의 주제에 대해 더 알고 싶으신가요?

460만+ 법률 자료에서 관련 판례·법령·해석례를 찾아 답변합니다

AI 상담 시작