협의상 이혼제도(규정)에 있어 가정법원의 개입의 타당성 문제
Das Problem der Gültigkeit des Dazwischentretens des Familiengerichts im Ehescheidungssystem(die Bestimmung) vom Standpunkt der Beratschlagung aus
송승현(성균관대학교)
85호, 199~232쪽
초록
현행 민법은 이혼제도(규정)의 유형을 협의상 이혼과 재판상 이혼으로 이분하고 있다. 여기서 문제는 현행 민법상 이혼제도(규정) 중 한 유형인 협의상 이혼제도(규정)라고 할 수 있다. 현행 협의상 이혼제도(규정)는 국가기관인 가정법원의 확인을 받는 것 외에 이혼숙려제도 및 상담권고제도도 거쳐야 하는 등 이혼을 함에 있어 국가기관이 과도하게 개입하고 있기 때문이다. 현행 헌법은 제36조 제1항에서 개인의 주관적 공권인 자유권적 기본권인 동시에 주관적 공권인 사회권적 기본권으로서 혼인의 자유를 인정하고 있다. 여기서 이혼의 자유는 혼인의 자유의 이면으로서 역시 개인의 주관적 공권인 기본권으로서 보장된다고 할 수 있기 때문에 협의상 이혼에 있어 국가기관의 과도한 개입은 혼인의 절차에 비추어보면 이러한 기본권을 침해한다고 할 수 있다. 또한 이와 동시에 혼인의 성립 및 무효와 취소라는 절차에 비추어 볼 때 이혼의 성립 및 무효와 취소라는 절차와 이혼숙려제도 및 상담권고제도의 운용실태를 보면 평등권이라는 기본권 역시 침해한다고 할 수 있다.
Abstract
Das bestehende Zivilrecht haben in die zweien Teile die Typen des Ehescheidungssystems(die Bestimmung) geteilt, als die Ehescheidung vom Standpunkt der Beratschlagung aus und die Ehescheidung vom Standpunkt des Gerichts aus sind. Hierauf das Problem ist, was der eine Typ von den Ehescheidungssystemen(die Bestimmungen) vom Standpunkt des bestehenden Zivilrechts aus das Ehescheidungssystem (die Bestimmung) vom Standpunkt der Beratschlagung aus sein kann. Das Ehescheidungssystem(die Bestimmung) vom Standpunkt der Beratschlagung aus ist, weil das Staatsorgan ohnemaßen dazwischentritt, ist darin sich Scheiden lässt, was die Bestätigung des Familiengerichts bekommt und außerdem auch das Ehescheidungssinnenssystem sowie das Ratsanratenssystem usw. durchgehen sollen. Die bestehende Verfassung hat anerkannt, als im § 36 Abs. 1 die Freiheit der Ehe das freirechtliche Grundrecht des subjektiven bürgerlichen Rechts des Individuums und zugleich das gesellschaftlichrechtliche Grundrecht des subjektiven bürgerlichen Rechts des Individuums. Als hier die Freiheit der Ehescheidung die Hinterseite der Freiheit der Ehe ist, weil auch fürs Grundrecht des subjektiven bürgerlichen Rechts des Individuums gewährleisten werden kann, ist das ohnemaßene Dazwischentreten des Staatsorgans in der Ehescheidung vom Standpunkt der Beratschlagung aus, wenn mit dem Verfahren der Ehe vergleicht, kann in solches Grundrecht eingreifen. Als zudem mit diesem zugleich mit dem Verfahren des Zustandekommens sowie der Ungültigkeit und des Widerrufs der Ehe vergleicht, wenn mit dem Verfahren des Zustandekommens sowie der Ungültigkeit und des Widerrufs der Ehescheidung und die wahren Sachlagen der Anwendungen des Ehescheidungssinnenssystems sowie des Ratsanratenssystems ansehen, kann auch das Gleichheitsrecht eingreifen.
- 발행기관:
- 법학연구원
- 분류:
- 법학