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학술논문토지공법연구2017.11 발행KCI 피인용 3

직접민주주의와 ‘국민에 의한 입법’ - 독일에서의 논의와 입법경험을 중심으로 -

Zur direkten Demokratie und Volksgesetzgebung - im Mittelpunkt von der Debatte und der Gesetzgebungserfahrung in Deutschland -

최정일(동국대학교)

80권, 265~301쪽

초록

국회의 「헌법개정특별위원회」는 그 동안 논의해온 분야별 개헌 주요쟁점을 중심으로 「헌법개정 주요의제」를 만들어 공표하였다. 그 주요의제안에는, ① 법률안 국민발안제 도입문제와. ② 헌법개정안에 대한 국민발안제의 도입문제가 포함되어 있다. 이 논문에서는, 「직접민주주의와 헌법개정・법률제・개정」문제를 둘러싸고, 독일에서의 법리적 및 입법정책적 논의와 입법경과를 중점적으로 소개하고, 우리나라에의 시사점을 찾아보고자 한다. 대통령도 「직접민주주의의 강화필요성」을 역설하고 있어, 내년에 있을 것으로 예상되는 우리나라 헌법개정과정에서도 이 문제가 중요쟁점으로 부각될 것으로 예상되고 있다. 한편, 독일의 경우에는, 서독의 창건이래 일정한 시간적 간격을 두고 독일기본법에 직접민주주의적 요소를 도입해야 한다는 주장이 끊임없이 제기되어 왔고, 심지어 1948년에 「독일기본법제정회의」에서도 이 문제가 논쟁거리로 된 바가 있다. 독일기본법에 직접민주제적 요소의 도입에 대한 논의가 촉발되는 계기는 단지 구 서독지역에서의 “정당민주주의”가 야기한 문제점들 뿐만은 아니다. 오늘날의 정당민주주의의 위기상황에 비추어 국가의 정치적 의사형성에 국민이 직접참가해야 한다는 요구가 점차 현실적 문제로 되고 있다. 정당은 이제 국민의 의사를 전달하는 것을 넘어서서 국민을 지배하려고까지 하고 있다. 독일의 경우 1970년에 이미 지방자치단체[게마인데 등]차원에서 직접민주주의적 요소가 도입되었다. 나아가, 구 동독의 주(州)들에서도, 직접민주제적 요소를 원하는 주민(州民)들의 욕구는 더욱 더 증대하고 있다. 구 동독지역에서의 1989년 가을의 평화혁명과 그로 인한 구동독정권의 멸망의 사태에 비추어 볼 때, 구동독에 있는 주(州)들의 주민(州民)들이 통일된 독일에 있어서도 계속 적극적으로 정치적 사안에 대하여 참가하려고 하는 것은 결코 놀랄 일이 아니다. 독일기본법(연방헌법)은 ‘국민표결’을 ‘선거’와 함께 규정하고 있지만, 그럼에도 불구하고 독일기본법은 입법에 있어서의 국민의 직접적 참가에 대한 구체적인 규정을 두고 있지 않다. 독일기본법은 단지, ‘새 헌법의 제정’[제146조]과 ‘연방영역의 신평성’[제29조]의 경우에만 직접민주제적 요소를 구체적으로 규정하고 있을 뿐이다. 즉 독일의 모든 주(州)헌법에서는 주민(州民)은, 주(州)의회에 법률안을 발의할 수 있거나, 또는 스스로 법률을 ‘주민(州民)표결’에 의하여 제정할 수도 있다. 이 점에서 독일의 주(州)헌법은, 다수학설이 ‘반(反)직접민주주의적’이라고 보고 있는 독일기본법과 대조를 이룬다. 이러한 독일의 주(州)헌법들의 태도에 대하여, 독일연방헌법재판소는, 독일기본법 제28조의 ‘동질성명령’에 비추어 보더라도, 아무런 헌법적 문제점이 없다고 판시하고 있다. 2006년에 독일의 ‘자유민주당’, ‘연합90 및 녹색당’과 ‘좌파당’은 자신들의 「독일기본법개정안」에서 각각 국민발안, 국민청구 및 국민결정을 독일기본법에 도입할 것을 요구한 바 있고 동 개정안들에 따르면, 국민은, 독일기본법상의 대의민주주의체제를 보완하는, 이러한 직접민주주의적 요소들에 의하여, 직접 정치적 결정에 참가할 가능성을 가지게 될 것으로 기대되었다. 이 「독일기본법개정안」들은 2006년 5월 11일에 독일연방의회 내무위원회에 회부되었다. 동위원회는 그 「독일기본법 개정안」들을 채택할 것을 거부하는 권고를 하였고, 2009년 4월 23일에 독일연방의회는 이 「독일기본법개정안」들을 본회의에서 일단 거부한 바가 있다. 그러나, 그렇다고 하여, 독일기본법에 직접민주제적 요소들을 도입함으로써, 연방차원에서도 ‘보충적인 직접민주제’의 실시를 원하는 독일 국민들의 희망은 사그라들지 않고 있고, 계속해서 그 도입의 성공을 기다리고 있다.

Abstract

Sonderausschuss für Verfassingsverandering im koreanischen Parlament hat 「Die wichtige Punkten für Verfassungsveränderung」 veröffentlicht, im Mittelpunk von den wichtigen Streitpunkten für Verfassungsveränderung, über denen der Sonderausschuss diskutiert hat. In diesen wichtigen Themen für Verfassungsveränderung existieren das Einführungsproblem für Volksinitiative der Gesetzesentwürfe und das Einführungsproblem für Volksinitiative der Verfassungsverändernedn Gesetze. In diesem Aufsatz möchte ich 「die rechtstheoretische und rechtspolitische Debatte und die Gesetzgebungserfahrung über direkte Demokratie und Volksgesetzgebung in Deutschland」 vorstellen und danach einige Hinweisen für Korea herausstellen. Weil die Notwendigkeit der Verstärkung der direkten Demokratie」neuerdings durch den koreanischen Präsident betont worden ist, wird dieses Thema zum wichtigen Streitpunkt während des Prozesses der Verfassungsveränderung im Jahr 2018. Im Fall Deutschlands, seit der Gründurng der BRD ist in periodischen Abständen immer wieder der Ruf nach einer Einfügung plebiszitärer Komponenten in das Grundgesetz laut geworden. Bereits im Jahre 1948 wurde diese Frage im Parlamentarischen Rat kontrovers diskutiert. Angesichts des augenblicklichen Zustands der Parteiendemokratie gewinnt die Forderung nach einer unmittelbaren Beteiligung des Volkes an der Willensbildung des Staates zunehmend an Aktualität Die Pateien beschränken sich nicht mehr auf die Kanalisierung des Volkswillens, sie suchen ihn vielmehr zu beherschen. Um dieses Problem auszulösen, waren die Bürgerinitiativen, die in den 70er Jahren auf kommunaler Ebene in Deutschland gegründet wurden, wesentlich erfolgreicher. Den Anstoss für die neuerliche Debatte über eine Einfügung plebiszitärer Komponenten in das GG liefert allerdings nicht allein die Parteienverdrossenheit in der alten Bundesrepublik. Auch in den neuen Bundesländern ist ein wachsendes Bedürfnis der Bürger nach Formen unmittelbarer Demokratie zu verzeichnen. Vor dem Hintergrund der friedlichen Herbst-Revolution im Jahr 1989 in der damaligen DDR überrascht es wenig, wenn dasselbe Volk, das im Oktober 1989 für die Anerkennung seiner Bürgerrechte kämpfte und damit den Zusammenbruch des SED-Regimes einleitete, auch in einem vereinten Deutschland aktiv am politischen Geschehen teilzunehmen wünscht. Das Grundgesetz nennt Abstimmungen in einem Atemzug mit Wahlen. Dennoch kennt die Bundesverfassung keine unmittelbare Beteiligung des Volkes an der Gesetzgebung. Plebiszitäre Elemente enthält das Grundgesetz nur bei der Schaffung einer neuen Verfassung[Art. 146 GG]sowie bei der Neugliederung des Bundesgebietes [Art. 29 GG]. In den Ländern hingegen besteht für das Volk die Möglichkeit, durch Volksinitiative ein Gesetz in das Parlament einzubringen oder selbst ein Gesetz zu beschliessen. Die Länder haben somit einen Kontrapunkt zum prononciert antiplebiszitären Grundgesetz gesetzt. Dies begegnet nach Ansicht des BVerfG, auch mit Blick auf das Homogenitätsgebot aus Art. 28 Abs. 1 GG, keinen verfassungsrechtlichen Bedenken. Die Fraktionen FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. forderten in ihren Gesetzentwürfen im Jahr 2006 die Einführung von Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid in das Grundgesetz. Den Bürgerinnen und Bürgern werde durch diese Elemente direkter Demokratie, die das parlamentarisch - repräsentative System des Grundgesetzes ergänzten, die Möglichkeit gegeben, sich unmittelbar an politischen Entscheidungen zu beteiligen. Die Gesetzentwürfe wurden in der 35. Sitzung des Deutschen Bundestages am 11. Mai 2006 an den Innenausschuss federführend überwiesen. Der Ausschuss empfahl, die Gesetzentwürfe abzulehnen. Am 23. April 2009 hat Deutscher Bundestag diese Gesetzentwürfe endgültig abgelehnt. Aber die Hoffnung des deutschen Volkes, nach der plebiszitäre Komponenten ins Grundgesetz eingefügt werden und dadurch auch in der Bundesebene ergänzende, direkte Demokratie ausfgeührt wird, löscht nicht aus und das deutsche Volk wartet immer noch darauf, dass eine Einfügung plebiszitärer Komponenten in d

발행기관:
한국토지공법학회
분류:
법학

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