가처분제도의 남용에 대한 제재방안
Sanktionen gegen den Missbrauch der einstweiligen Verfügungen
정선주(서울대학교)
21권 2호, 223~253쪽
초록
Die Bedeutung der einstweiligen Massnahmen nimmt in der Praxis ständig zu. Vor allem wird ein Hauptsacheverfahren häufig durch die Befriedigungsverfügung ersetzt, weil mit ihr sich der Gläubiger schon in der Lage befindet, als ob sein Anspruch bereits vor dem Vorliegen eines rechtskräftigen Urteils durchgesetzt worden ist. Darin besteht jedoch immer die Gefahr, dass der Gläubiger die einstweiligen Massnahmen für ein viel schnelleres und billigeres Mittel zur Verwirkung seines Anspruchs als Hauptsacheverfahren hält und dazu neigt, diese Institution leicht auszunutzen. Das bedeutet aber ein Missbrauch der Institution durch den Gläubiger. Bei der einstweiligen Verfügung besteht auch die Risiko des Missbrauchs durch den Antragsgegners, in dem er ungehorsam gegenüber die Regelungsverfügung ist oder die gerichtliche Anordnung einfach ignoriert. Das würde zur Folge haben, das Justizsystem selbst zu untergraben und die Interessen des Gläubigers schwer zu verletzen. Um die Effektivität und Verwirklichung des Rechtsschutzes zu gewähren, sollen Sanktionen gegen den Missbrauch der einstweiligen Verfügungen verhängt werden. Gegen den missbräuchlichen Gläubiger soll eine Regelung über den Schadensersatzanspruch des Antragsgeners ausdrücklich im Zivilprozessrecht niedergelegt werden und darüber hinaus die Auferlegung eines Ordnungsgeldes in Betracht gezogen werden. Gegen den missbräuchlichen Schuldner soll vor allem die Einführung des persönlichen Arrests inklusiv zivilrechtlicher Haft durchgesetzt werden. Allerdings soll das als letztes Mittel angewandt werden. Daneben soll die Wirkung einer Handlung des Schuldners gegen die Regelungsverfügung verneint werden.
Abstract
Die Bedeutung der einstweiligen Massnahmen nimmt in der Praxis ständig zu. Vor allem wird ein Hauptsacheverfahren häufig durch die Befriedigungsverfügung ersetzt, weil mit ihr sich der Gläubiger schon in der Lage befindet, als ob sein Anspruch bereits vor dem Vorliegen eines rechtskräftigen Urteils durchgesetzt worden ist. Darin besteht jedoch immer die Gefahr, dass der Gläubiger die einstweiligen Massnahmen für ein viel schnelleres und billigeres Mittel zur Verwirkung seines Anspruchs als Hauptsacheverfahren hält und dazu neigt, diese Institution leicht auszunutzen. Das bedeutet aber ein Missbrauch der Institution durch den Gläubiger. Bei der einstweiligen Verfügung besteht auch die Risiko des Missbrauchs durch den Antragsgegners, in dem er ungehorsam gegenüber die Regelungsverfügung ist oder die gerichtliche Anordnung einfach ignoriert. Das würde zur Folge haben, das Justizsystem selbst zu untergraben und die Interessen des Gläubigers schwer zu verletzen. Um die Effektivität und Verwirklichung des Rechtsschutzes zu gewähren, sollen Sanktionen gegen den Missbrauch der einstweiligen Verfügungen verhängt werden. Gegen den missbräuchlichen Gläubiger soll eine Regelung über den Schadensersatzanspruch des Antragsgeners ausdrücklich im Zivilprozessrecht niedergelegt werden und darüber hinaus die Auferlegung eines Ordnungsgeldes in Betracht gezogen werden. Gegen den missbräuchlichen Schuldner soll vor allem die Einführung des persönlichen Arrests inklusiv zivilrechtlicher Haft durchgesetzt werden. Allerdings soll das als letztes Mittel angewandt werden. Daneben soll die Wirkung einer Handlung des Schuldners gegen die Regelungsverfügung verneint werden.
- 발행기관:
- 한국민사소송법학회
- 분류:
- 법학