독일 행형법상 변호인 및 변호사와 수형자간의 접견교통과 그 시사점
Eine Rechtsvergleichende Analyse zum Besuch von Verteidigern und Rechtsanwälten in einer den Gefangenen betreffenden Rechtssache unter besonderer Berücksichtigung des deutschen Strafvollzugsgesetzes
조성용(단국대학교)
29권 1호, 147~176쪽
초록
최근 변호사가 수형자와 접견할 때에도 접촉차단시설이 설치되지 않는 장소에서 할 수 있도록해야 할 뿐만 아니라, 그 접견내용을 녹음 또는 기록해서도 안 된다는 헌법재판소 결정이 나왔다. 비록 이번 결정의 심판대상은 접견장소 제한행위 및 접견내용의 녹취행위의 허용 여부로 국한되었지만, 앞으로 이를 계기로 수형자에 대한 변호사 접견이 미결수용자에 대한 변호인 접견과동일시되는 방향으로 한 걸음 더 나갈 수 있을지 자못 기대가 크다. 이러한 상황에서 수형자와 접견하는 주체에 따라(예컨대 일반인, 변호인 또는 변호사 및공증인) 보호되는 접견의 수준을 달리 규정하고 있는 독일 행형법의 취지 및 근거를 비교법적으로 검토하는 것은 수형자에 대한 변호사 접견을 변호인 접견으로 간주해야 하는지 여부 및 그허용 범위를 파악하는데 기여할 수 있을 것으로 보인다. 몇 가지 시사점을 간추려 보면 다음과같다. 우선 형의 집행과 관련 있는 사건을 처리하는 변호인의 접견과 그렇지 않은 사건을 처리하는변호사의 접견을 구별하고, 각각에 대해 보호수준을 달리 규정할 필요가 있다. 또한 수형자의법적 사무를 처리하는 변호인 및 변호사에 대해서는 접견 시간 및 횟수의 제한 없이 접견을허용해야 할 것이다. 나아가 형의 집행과 관련 있는 사건을 처리하는 변호인과 수형자 간의접견내용은 감시될 수 없으나, 형의 집행과 관련 없는 사건을 처리하는 변호사와 수형자 간의접견내용은 처우나 시설의 안전이나 질서를 이유로 감시될 수 있다고 보아야 한다.
Abstract
In der Praxis und in der Rechtsprechung sind bisher Besuche von Verteidigern in einer den Gefangenen betreffenden Rechtssache als unzulässig gehalten worden. Aber das Verfassungsgericht hat neuerdings festgestellt, daß die Vollzugsbehörde nicht die Verwendung eines Raums mit Trennscheibe bei Rechtsanältebesuchen anordnen darf. Es hat ferner entschlossen, daß die Anhalt ohne die Überwachung Besuche von Rechtsanwälten in einer den Gefangenen betreffenden Rechtssache zu gestatten hat, um dem legitimen Bedürfnis des Gefangenen Rechnung zu tragen, sich zur Regelung seiner rechtlichen Angelegenheiten eines entsprechenden Beistandes zu bedienen. Dieses Ergebnis läßt sich grundsätzlich halten. Jedoch sollte auch die Tätigkeit in einer Strafvollstreckungs-, Wiederaufnahme- oder Gnadensache zur Tätigkeit des Verteidigern zählen. Bei all diesen Neben- und Folgenverfahren steht die Beistandstätigkeit eines Anwalts in so engem Sachzusammenhang mit dem Gegenstand des Strafprozesses, nämlich der Verfolgung und Verwirklichung des staatlichen Strafanspruchs gegen den Mandanten, daß die Verselbstständigung als Rechtsangelegenheit sui generis und Ausklammerung aus der funktionellen Gesamtaufgabe der Verteidigung wirklichkeitsfremd wäre und auch zu erheblichen praktischen Unklarheiten und Schwierigkeiten führen würde. Auch die Angelenheit des Strafvollzuges bildet insofern ersichtlich keine Ausnahme, geht es hierbei doch wieder um die Realisierung des staatlichen Strafanspruchs. So kann die Beistandstätigkeit eines Anwalts gegen eine Maßnahme zur Regelung einzelner Angelegenheit auf dem Gebiete des Strafvollzuges gewährleistet werden. Aus einer Rechtsvergleichenden Analyse zum Besuch von Verteidigern und Rechtsanwälten in einer den Gefangenen betreffenden Rechtssache im deutschen Strafvollzugsgesetz ergibt sich, daß die Anstalt Besuche von Verteidigern und Rechtsanwälten in einer den Gefangenen betreffenden Rechtssache ohne Einschränkung in bezug auf Zeit und Häufigkeit zu gestatten hat, und generell die Überwachung von Verteidigerbesuchen auszuschließen ist.
- 발행기관:
- 한국형사법무정책연구원
- 분류:
- 법학