Normsetzung und Vertrauensschutz
Normsetzung und Vertrauensschutz
랄프 쉔케(뷔르쯔부르크대학교)
82권, 313~335쪽
초록
Insoweit sollte es dem Bundesverfassungsgericht zu denken geben, dass die vergleichsweise junge Rechtsprechung des EuGH mit deutlich weniger Differenzierungen auskommt, die Unsicherheiten bei ihrer Anwendung denen der Karlsruher Judikatur aber kaum nachstehen dürften. Auch hinter die Entscheidung des 1. Senats ist insofern ein Fragezeichen zu setzen. Wie in dem Sondervotum des Richters Masing kritisiert wurde, verschiebt sich mit der Entscheidung die Legitimation des Vertrauensschutzes vom Schutz subjektiver Freiheit hin zu einer Absicherung eines objektiv-rechtlichen Reservats der Fachgerichtsbarkeit. BVerfGE 135, 1 Rn. 86. Masing sieht hierin eine gravierende Störung der Balance zwischen Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip. Abweichend von der Einschätzung Masings könnte Verlierer aber nicht nur das Parlament sein. Schaden droht auch das Rechtsstaatsprinzip selbst zu nehmen. Gerade im Steuerrecht besteht ein besonderes Bedürfnis nach Klarstellung oftmals verworrener und widersprüchlicher Rechtslagen. Dieses Bedürfnis kann zukünftig nicht mehr durch den Gesetzgeber, sondern nur noch im Wege des langwierigen Wegs der Fachgerichtsbarkeit befriedigt werden. Damit wird den Steuerpflichtigen zugemutet, unter Umständen über Jahre mit erheblicher Rechtsunsicherheit leben zu müssen. Dass hiermit ein Zugewinn an Rechtssicherheit verbunden ist, muss mit guten Gründen bezweifelt werden.
Abstract
Insoweit sollte es dem Bundesverfassungsgericht zu denken geben, dass die vergleichsweise junge Rechtsprechung des EuGH mit deutlich weniger Differenzierungen auskommt, die Unsicherheiten bei ihrer Anwendung denen der Karlsruher Judikatur aber kaum nachstehen dürften. Auch hinter die Entscheidung des 1. Senats ist insofern ein Fragezeichen zu setzen. Wie in dem Sondervotum des Richters Masing kritisiert wurde, verschiebt sich mit der Entscheidung die Legitimation des Vertrauensschutzes vom Schutz subjektiver Freiheit hin zu einer Absicherung eines objektiv-rechtlichen Reservats der Fachgerichtsbarkeit. BVerfGE 135, 1 Rn. 86. Masing sieht hierin eine gravierende Störung der Balance zwischen Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip. Abweichend von der Einschätzung Masings könnte Verlierer aber nicht nur das Parlament sein. Schaden droht auch das Rechtsstaatsprinzip selbst zu nehmen. Gerade im Steuerrecht besteht ein besonderes Bedürfnis nach Klarstellung oftmals verworrener und widersprüchlicher Rechtslagen. Dieses Bedürfnis kann zukünftig nicht mehr durch den Gesetzgeber, sondern nur noch im Wege des langwierigen Wegs der Fachgerichtsbarkeit befriedigt werden. Damit wird den Steuerpflichtigen zugemutet, unter Umständen über Jahre mit erheblicher Rechtsunsicherheit leben zu müssen. Dass hiermit ein Zugewinn an Rechtssicherheit verbunden ist, muss mit guten Gründen bezweifelt werden.
- 발행기관:
- 한국토지공법학회
- 분류:
- 법학