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학술논문법학논총2018.10 발행KCI 피인용 19

독일의 인터넷 비밀수사에 관한 논의와 그 시사점

Verdeckte personale und technische Ermittlungen im Internet

강수경(브레멘대학교); 민영성(부산대학교)

31권 2호, 359~398쪽

초록

인터넷의 통신 및 정보네트워크로서의 유용한 기능에도 불구하고 사이버공간이 범행의 수단 내지 장소로 활용되는 부정적인 모습을 목격할 수 있다. 그러한 사이버범죄 내지 인터넷범죄의 위험에 대한 대응수단으로서 그리고 사이버공간에서의 증거수집을 목적으로 현행법상으로는 생소한 “사이버 신분위장수사경찰”, “온라인수색” 및 “암호통신감청” 등의 제도들이 인터넷에서의 비밀수사의 방식으로서 고려될 수 있다. 인터넷으로의 인적 투입으로서 사이버 신분위장수사경찰(virtuelle verdeckte Ermittler)과 관련하여서는 독일 형사소송법 제110조a 이하의 신분위장수사경찰에 대한 규정들이 가상의 공간에도 적용될 수 있는가라는 질문이 그 토대가 된다. 독일 연방헌법재판소가 판단한 것과 같이 익명성이 일상화 된 사이버공간에서 신분위장수사경찰이 투입되기 위한 전제는 인터넷 커뮤니티나 플랫폼 참가자 사이의 신뢰의 확보이다. 신뢰가 담보되어 있지 않은 경우에는 신분을 위장한 수사관이 투입될 여지가 없기 때문이다. 그래서 인터넷 커뮤니티나 플랫폼에 실명가입과 같은 최소한의 규제를 마련하여서 인터넷 공간에서의 신뢰를 구축하여야 할 것이다. 이에 따라 수사관의 지위에 대한 다툼은 있지만 인터넷 공간에서 신분위장수사경찰이 활동할 수 있다. 하지만 가상의 공간에서 신분위장수사경찰에 대한 권한근거가 존재하지 않기 때문에, 강제수사의 일환으로서 사이버 신분위장수사경찰의 투입가능성 및 도입가능성이 검토될 필요가 있다. 기술적 수단의 투입을 통한 인터넷 비밀수사방법으로는 온라인수색(Online-Durchsuchung)과 암호통신감청(Quellen-Telekommunikationsü- berwachung)이 거론될 수 있다. 이 둘은 기술적 수단으로서 감시소프트웨어(RFS), 즉 연방트로이목마(Bundestrojaner)를 혐의 대상자의 정보기술시스템에 설치하여 그에 대한 데이터를 수집하는 은밀한 수사방법이다. 온라인수색과 관련하여서는 그러한 소프트웨어의 설치를 통해 혐의자의 정보기술시스템에서 저장된 데이터가 수사기관으로 전송이 된다. 이에 반해 암호통신감청은 인터넷통신(VoIP)에서 암호화되어 전송되는 음성데이터의 감청의 어려움으로 인해 암호화되기 전 송신자의 시스템에서 또는 암호해제 후 수신자의 시스템에서 데이터를 감청하여 설치된 소프트웨어를 통해 수사기관으로 데이터를 전송하는 방식이다. 이러한 수사방법들은 정보자기결정권, IT-기본권 그리고 통신비밀의 자유의 침해와 관련하여 문제될 소지가 있다. 그에 따라 기술적 수단을 사용하는 온라인수색과 암호통신감청의 경우 독일에서도 무수한 논의가 진행되었으며, 헌법재판소의 판단을 통해 2017년 형사소송법에 입법이 되기에 이르렀다. 기술의 발전에 대응하는 이러한 입법이 그러한 권한을 규정하고 있지 않은 우리의 법제에도 수용될 수 있는지 살펴본다.

Abstract

Trotz der nützlichen Funktion des Internets als Kommunikatons- und Informationsnetzwerk ist ein negativer Aspekt in Betracht zu ziehen, dass der Cyberspace durch das Internet zu einem strafrechtlich relevanten Betätigungsfeld für neue Kriminalität wird (sowohl als Tatort, z. B. für den Verkehr mit Betäubungsmitteln oder die Vorbereitung des Terrors, als auch als Tatmittel, z. B. zur Phishing, Pharming und Spoofing usw.). Um eine Gefahr solcher Cyberkriminalität oder Internetkriminalität abzuwehren, können die staatliche Strafverfolgungsbehörden durch einen Einsatz der personalen oder technischen Mittel mit dem Ziel der Beweismittelerhebung in den Bereich des Cyberraums eingreifen. Letztlich gestaltet diese Situation aber ein Spannungsverhältnis zwischen Effizienz der Strafverfolgung sowie Sicherheit und Freiheit der Bürger. In Bezug auf den personalen Einsatz im Internet wird die Antwort auf eine grundsätzliche Frage gesucht, ob die Ermächtigungsgrundlagen der §§ 110a ff. StPO in der realen Welt auf die virtuelle Welt zu übertragen sind. Nach der Entscheidung des BVerfG wird aufgrund der Anonymität im Internet ein Vertrauen zwischen Teilnehmer an Foren oder Chaträumen verneint. Bei der Anwendung der Regelungen der verdeckten Ermittler im Internet ist es erforderlich, ein schutzwürdiges Vertrauen in die Identität und die Motivation sicherzustellen. Um sich so der Authentizität eines Gegenübers zu versichern, können wie in sozialen Netzwerken die Klarnamen der Nutzer verwendet werden. Anschließend wird unter der Voraussetzung der Unterscheidung zwischen dem verdeckten Ermittler und dem nicht offen ermittelnden Polizeibeamten eine Möglichkeit des Einsatzes des verdeckten Ermittlers in das Internet behandelt. Wenn dadurch die Teilnehmer an den Foren oder Chaträumen auf die Identität der anderen vertrauen, so besteht die Möglichkeit des Einsatzes der verdeckten Ermittler im Internet. Um auf Cyberdelikte und IuK-Kriminalität zu reagieren, handelt es sich um eine neue Ermächtigungsgrundlage für verdeckte Ermittler im Internet; Virtuelle Verdeckte Ermittler. In Bezug auf den Grundrechtseingriff der Bürger, insbesondere einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, wird noch mehr diskutiert werden müssen. Der Einsatz der technischen Mittel durch das Internet bearbeitet die Problematik der Infiltration eines informationstechnischen Systems bei der Online-Durchsuchung und der Quellen-Telekommunikationsüber- wachung. Von der Online-Durchsuchung ist als ein verdeckter Zugriff der staatlichen Strafverfolgungsbehörden über eine Internetverbindung auf die in einem informationstechnischen System der Zielperson gespeicherten Daten mittels einer Remote Forensic Software (“Bundestrojaner” und “Staatstrojaner”) verstanden. Außerdem wird durch die Quellen-TKÜ auf die Inhalte der VoIP-Kommunikation vor deren Verschlüsselung oder nach deren Entschlüsselung zugegriffen. Die beiden Ermittlungsmaßnahmen haben eine Gemeinsamkeit, dass eine Remote Forensic Software (der sog. Bundestrojaner) auf die Endgeräte des Verdächtigen zugreift. Sie können bei der Durchführung jeder Maßnahme zum Grundrechtseingriff des Betroffenen führen. Hierbei sind daher anhand des Urteils des BVerfG zu beiden Maßnahmen die Bezogenheit auf Grundrechte, die Zulässigkeit und die Ermächtigungsgrundlagen von der verdeckten Online-Durchsuchung und der Quellen-Telekommunikationsüberwachung zu bestätigen. Die rechtliche Verankerung dieser Ermittlungsmaßnahmen war aber im Spannungsfeld von Sicherheit und Freiheit noch heftig umstritten, weil der heimliche staatliche Eingriff in den Privatbereich unmittelbar an Grundrechtsbeeinträchtigung gebunden ist. Aber durch die Veränderung der StPO in Deutschland wurden die beide Institute der der Online-Durchsuchung und der Quellen-TKÜ in die StPO eingeführt. Nach den technischen Entwicklungen soll es auch berücksichtigen werden, ob die Institute der Online-Durchsuchung und der Quellen-TKÜ in der StPO in Korea anzunehmen sind.

발행기관:
법학연구소
DOI:
http://dx.doi.org/10.17251/legal.2018.31.2.359
분류:
기타법학

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