수직적으로 통합된 시장에서의 방해남용규제에 관한 소고 - 방해남용으로서 이윤압착의 유형적 독자성(Eigenständigkeit)을 중심으로 -
Die wettbewerbsrechtliche Betrachtung für den Behinderungsmissbrauch auf dem vertikal integrierten Markt - Mit dem Schwergewicht der Kosten-Preis-Schere (KPS) als eine eigenständige Behinderungsmissbrauchsform -
유영국(한국공정거래조정원)
39권, 131~158쪽
초록
In diesem Aufsatz handelt es sich um Substantialität einer vertikalen Inegration zwischen Unternehmen und der Kosten-Preis-Schere (KPS) als ein eigenständiger Behinderungsmissbrauch. Sowohl bei der Ermittlung einer marktbeherrschenden Stellung als auch bei der Entstehung einer Missbrauchsform kann eine bestimmte Marktstruktur im Vordergrund stehen. Für die Marktteilnehmer ist jede Marktstruktur eine vorgegebene Wettbewerbsbedingung des Wirtschaftslebens. Es ist dabei hinsichtlich der Marktstruktur wünschenswert, die für den normalen Wettbewerb funktionierende Struktur ungekünstelt zu erhalten. Diese strukturelle Erhaltung der wirtschaftlichen Freiheit ist auch für die Verbraucherwohlfahrt vorteilhaft. Gegebenenfalls sehen sich die Unternehmen allerdings der von dem marktbeherrschenden Unternehmen herbeigeführten Marktstruktur gegenübergestellt. In diesem Fall muss sogar ihre Ausgangslage im Wettbewerb (ein sog. wettbewerblicher Vorsprung aufgrund der Marktstruktur) voneinander abweichen. Bei der vertikalen Integration besitzt das auf dem vorgelagerten Markt vorhandene Unternehmen die sog. Doppelstellung - ein Handelspartner und gleichzeitig ein Wettbewerber - aus eigenem Antrieb. Dies gilt als ein Merkmal vertikal integrierter Unternehmen. Unter diesen Umständen ist zu befürchten, dass das marktbeherrschende Unternehmen auf dem vorgelagerten Markt durch die Auferlegung von diskriminierenden Handelsbedingungen oder durch die Verstärkung von unüberwindbaren Abhängigkeiten die Wettbewerbssituation kontrollieren kann. Damit muss die den relativen Wechsel der Marktpositionen begleitende vertikale Integration eine strukturelle Variable sein, die den normalen Wettbewerb beschränken kann. Die KPS lässt sich als Strategie verstehen, die dazu dient, die kostenbezogenen Vorteile eines marktbeherrschenden Unternehmens auf die gewinnbezogenen Nachteile der mittelbaren Wettbewerber auf dem nachgelagerten Markt übertragen. Hier spielt die vertikal integrierte Struktur eines marktbeherrschenden Unternehmens eine Rolle als Erfolgschlüssel. Ungeachtet des obigen grundsätzlichen Verständnisses kann man beim Bilden einer Legaldefinition Zweifel daran haben, ob es möglich ist, die KPS als einen selbstständigen Missbrauch aus wettbewerbsrechtlicher Sicht zu begreifen, da sich die verwandten wettbewerbsbeschränkenden Merkmale des unzulässigen Marktverhaltens daraus ableiten. Daher lassen sich die zwei methodischen Aufgaben zur Begriffskonstruktion auf folgender Grundlage ableiten: i) von den der KPS immanenten Merkmalen, ii) in Abgrenzung zu anderen Behinderungsmissbrauchsformen, die darüber hinaus mit der sog. Preis-Kosten-Analyse zusammenhängen.
Abstract
In diesem Aufsatz handelt es sich um Substantialität einer vertikalen Inegration zwischen Unternehmen und der Kosten-Preis-Schere (KPS) als ein eigenständiger Behinderungsmissbrauch. Sowohl bei der Ermittlung einer marktbeherrschenden Stellung als auch bei der Entstehung einer Missbrauchsform kann eine bestimmte Marktstruktur im Vordergrund stehen. Für die Marktteilnehmer ist jede Marktstruktur eine vorgegebene Wettbewerbsbedingung des Wirtschaftslebens. Es ist dabei hinsichtlich der Marktstruktur wünschenswert, die für den normalen Wettbewerb funktionierende Struktur ungekünstelt zu erhalten. Diese strukturelle Erhaltung der wirtschaftlichen Freiheit ist auch für die Verbraucherwohlfahrt vorteilhaft. Gegebenenfalls sehen sich die Unternehmen allerdings der von dem marktbeherrschenden Unternehmen herbeigeführten Marktstruktur gegenübergestellt. In diesem Fall muss sogar ihre Ausgangslage im Wettbewerb (ein sog. wettbewerblicher Vorsprung aufgrund der Marktstruktur) voneinander abweichen. Bei der vertikalen Integration besitzt das auf dem vorgelagerten Markt vorhandene Unternehmen die sog. Doppelstellung - ein Handelspartner und gleichzeitig ein Wettbewerber - aus eigenem Antrieb. Dies gilt als ein Merkmal vertikal integrierter Unternehmen. Unter diesen Umständen ist zu befürchten, dass das marktbeherrschende Unternehmen auf dem vorgelagerten Markt durch die Auferlegung von diskriminierenden Handelsbedingungen oder durch die Verstärkung von unüberwindbaren Abhängigkeiten die Wettbewerbssituation kontrollieren kann. Damit muss die den relativen Wechsel der Marktpositionen begleitende vertikale Integration eine strukturelle Variable sein, die den normalen Wettbewerb beschränken kann. Die KPS lässt sich als Strategie verstehen, die dazu dient, die kostenbezogenen Vorteile eines marktbeherrschenden Unternehmens auf die gewinnbezogenen Nachteile der mittelbaren Wettbewerber auf dem nachgelagerten Markt übertragen. Hier spielt die vertikal integrierte Struktur eines marktbeherrschenden Unternehmens eine Rolle als Erfolgschlüssel. Ungeachtet des obigen grundsätzlichen Verständnisses kann man beim Bilden einer Legaldefinition Zweifel daran haben, ob es möglich ist, die KPS als einen selbstständigen Missbrauch aus wettbewerbsrechtlicher Sicht zu begreifen, da sich die verwandten wettbewerbsbeschränkenden Merkmale des unzulässigen Marktverhaltens daraus ableiten. Daher lassen sich die zwei methodischen Aufgaben zur Begriffskonstruktion auf folgender Grundlage ableiten: i) von den der KPS immanenten Merkmalen, ii) in Abgrenzung zu anderen Behinderungsmissbrauchsformen, die darüber hinaus mit der sog. Preis-Kosten-Analyse zusammenhängen.
- 발행기관:
- 한국경쟁법학회
- 분류:
- 기타법학