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학술논문노동법포럼2019.11 발행KCI 피인용 3

노동법에 있어서 약관규제_독일의 논의와 시사점을 중심으로

AGB-Kontrolle im Arbeitsrecht- unter besonder Berücksichtigung der AGB-Kontrolle im Arbeitsrecht in Deutschland -

김기선(한국노동연구원)

28호, 1~27쪽

초록

1986년 우리 약관규제법 제정 당시 상당한 영향을 준 것으로 알려진 독일 약관법(AGBG) 제23조 제1항에서는 우리 약관규제법과 마찬가지로, 약관법은 노동법, 상속법, 친족법, 회사법의 영역에서의 계약에 대해서는 적용되지 않는다고 규정하고 있었다. 그러나 2001년 11월 26일에 공포된 채권법현대화법률에 의해 이와 같은 사정에 변화가 생겼다. 2002년 1월 1일부터 시행되고 있는 독일 민법은 독일 민법 제310조 제4항 제2문 전단은 근로계약에 적용함에 있어서는 노동법에서 적용되는 특수성을 적절히 고려하여야 한다고 함으로써 약관법의 규정이 근로계약에 대하여도 적용됨을 전제로 하고 있다. 이 글은 독일에서의 이와 같은 변화가 우리에게 시사하는 바를 살피는데 그 목적이 있다. 이와 관련하여, 약관법을 포함한 소비자보호법률의 민법으로의 통합을 우리 법체제의 측면에서 특별히 참조할 필요는 없다고 해야 할 것이다. 우리의 약관규제법에는 공정거래위원회의 행정적 내용기능통제와 관련하여 행정법적 규정이 다수 내포되어 있다는 점 또한 고려되어야 한다. 그렇지만 독일 민법 개정의 배경을 고려할 때, 약관규제법의 규정과 관련하여서는 근로기준법상의 근로계약에 대하여 약관규제법의 적용을 배제하는 현행 규정은 재검토가 필요하다고 판단된다. 또한 특수형태근로종사자에 대한 노동법상의 보호가 근본적인 해결책이라는 비판적인 견해가 존재할 수 있지만, 특수형태근로종사자의 보호에 대해 의견이 첨예하게 대립하는 상황에서 노동법에서의 약관규제에 대한 논의는 특수형태근로종사자의 사회적 보호에 기여할 수 있다. 특수형태근로종사자가 스스로 단결하여 집단의 단결된 힘을 바탕으로 적정한 거래조건을 만들 수 있도록 하는 제도적 장치에 대하여도 고민이 있어야 할 것이지만, 특수형태근로종사자에 대한 직종별 표준계약서의 도입 및 보급을 적극적으로 확대할 필요가 있다.

Abstract

Die deutsche Schuldrechtsmodernisierung hat auch im Arbeitsrecht wesentliche Veränderungen gebracht. Durch die Schuldrechtsmodernisierung sind die meisten Regelungen des AGBG sind in die §§305 ff. BGB integriert. Allgemeine Geschäftsbedingungen sind nach §305 Abs.1 BGB für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei der anderen bei Abschluss eines Vertrags stellt. In der Praxis wird der Arbeitsvertrag in der Regel auf Grundlage von Formulararbeitverträgen (Allgemeine Arbeitsbedingungen, AAB) geschlossen, die vom Arbeitgeber gestellt werden. Seit dem 1.1.2002 unterliegen solche AAB der Inhaltskontrolle nach den Bestimmungen über Allgemeine Geschäftsbedingungen (§§305 ff. BGB). Allerdings sind bei der Inhaltskontrolle von AAB gemäß §310 Abs.4 Satz 2 und 3 BGB einige Besonderheiten zu beachten. Nach §310 Abs. 4 Satz 2 Hs. 2 finden die Grundsätze über die Einbeziehungs- kontrolle nicht Anwendung auf die AAB. Der Arbeitgeber muss also den Arbeitnehmer weder auf die Geltung der AAB ausdrücklich hinweisen noch disem die Möglichkeit der Kenntnisnahme geben. Nach §310 Abs. 4 Satz 3 stehen Tarifvertrag und Betriebsvereinbarungen Rechtsvorschriften i.S.v §307 Abs. 3 BGB gleich. Danach ist Ausschluss der Inhaltskontrolle nur dann gerechtfertigt, wenn auf den einschlägigen Tarifvertrag insgesamt oder zumindest auf zusammengehörige Regelungen verwiesen wird. Entsprechend allgemeinen Grundsätzen geht man bei der inhaltlichen Überprüfung von AAB von der speziellen zur allgemeinen Reglung, d.h. es werden zunächst die Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit(§309 BGB), sodann die Klauselverbote mit Wertungsmöglichkeit(§308 BGB), anschließend die Generalklauseln in §307 Abs. 2 BGB und abschließend die Aufffangregelung in §307 Abs. 1 BGB, wonach bei der Inhaltskontrolle von AAB die im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten angemessen zuberücksichtingen sind, kommt dabei im Rahmen des §309 BGB besondere Bedeutung zu. Das deutsche AGBG hatte bei der AGB-Gesetzgebung in Korea einen starken Einfluß ausgeübt. In Hinblick auf die Integration des deutschen AGBG in den BGB sind nachfolgende Punkte auch bei der Reform des koreanischen AGBG zu berücksichtigen. Es empfiehlt sich, die in §30 Abs. 1 koreanisches AGBG normierte Bereichsausnahme für Arbeitsverträge aufzuheben. Allerdings sind bei der Anwendung der AGB-Kontrolle die im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten angemessen zu berücksichtigen.

발행기관:
노동법이론실무학회
DOI:
http://dx.doi.org/10.46329/LLF.2019.11.28.1
분류:
법학

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