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학술논문경쟁법연구2019.11 발행KCI 피인용 11

개인정보보호(Schutz personenbezogener Daten)와 경쟁법 적용 - 연방카르텔청의 Facebook 결정 및 뒤셀도르프 고등법원의 결정(VI-Kart 1/19 (V))을 중심으로 -

Der Schutz personenbezogener Daten und die Anwendung des Wettbewerbsrechts (I)

유영국(한국공정거래조정원)

40권, 306~339쪽

초록

In diesem Aufsatz handelt es sich um die normative Entscheidung über das Sammeln und Zusammenführen personenbezogener Daten von Facebook. Das Bundeskartellamt hat am 6. Feb. 2019 seine Facebook-Entscheidung erlassen und damit die grenzenlose Nutzer-Datensammlung und Zusammenführung durch das soziale Netwerk maßgeblich beschränkt. Diese Facebook-Entscheidung hat große Aufmerksamkeit erfahren, weil darin eine wesentliche Antwort auf die jüngste umstrittene Frage gegeben wird, ob das bestehande Instrumentarium des Wettbewerbsrechts marktmächtigen Digitalkonzernen normative Grenzen setzen kann. Beim Facebook-Verfahren hat das Bundeskartellamt vor allem die Datensammlung außerhalb der konzerneigenen Dienste von Facebook und ihre Zusammenführung mit dem Facebook-Konto als problematisch angesehen. Zu dem beurteilte er, ob diesem Verhalten, dem Daten-Tracking und der Zusammenführung mit dem Facebook-Konto, eine wirksame Einwilligung der Nutzer vorliegt. Darüber hinaus hat das Bundeskartellamt klar bestätigt, dass Datenschutz, Verbraucherschutz und der Wettbewerbsschutz an der Stelle zusammenkommen , an der Daten, wie bei Facebook, einen wesentlichen Faktor für die wirtschaftliche Dominanz eines Unternehmens darstellen. Mit dieser Facebook-Entscheidung hat das Bundeskartellamt über die Nutzungs- und Datenverarbeitungskonditionen als Konditionenmissbrauch entschieden. Außerdem sieht er an, dass das Ausmaß und die Ausgestaltung dieser Datensammlung gegen zwingende europäische Datenschutzwertungen verstößt. Aber im Eilverfahren hat der OLG Düsseldorf ernsthafte Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Entscheidung aufgezeigt und die aufschiebende Wirkung der von Facebook eingelegten Beschwerde angeordnet. Deshalb hat das Bundeskartellamt diese Entscheidung vom OLG Düsseldorf ohne Weiteres vor dem Bundesgerichtshof angefochten.

Abstract

In diesem Aufsatz handelt es sich um die normative Entscheidung über das Sammeln und Zusammenführen personenbezogener Daten von Facebook. Das Bundeskartellamt hat am 6. Feb. 2019 seine Facebook-Entscheidung erlassen und damit die grenzenlose Nutzer-Datensammlung und Zusammenführung durch das soziale Netwerk maßgeblich beschränkt. Diese Facebook-Entscheidung hat große Aufmerksamkeit erfahren, weil darin eine wesentliche Antwort auf die jüngste umstrittene Frage gegeben wird, ob das bestehande Instrumentarium des Wettbewerbsrechts marktmächtigen Digitalkonzernen normative Grenzen setzen kann. Beim Facebook-Verfahren hat das Bundeskartellamt vor allem die Datensammlung außerhalb der konzerneigenen Dienste von Facebook und ihre Zusammenführung mit dem Facebook-Konto als problematisch angesehen. Zu dem beurteilte er, ob diesem Verhalten, dem Daten-Tracking und der Zusammenführung mit dem Facebook-Konto, eine wirksame Einwilligung der Nutzer vorliegt. Darüber hinaus hat das Bundeskartellamt klar bestätigt, dass Datenschutz, Verbraucherschutz und der Wettbewerbsschutz an der Stelle zusammenkommen , an der Daten, wie bei Facebook, einen wesentlichen Faktor für die wirtschaftliche Dominanz eines Unternehmens darstellen. Mit dieser Facebook-Entscheidung hat das Bundeskartellamt über die Nutzungs- und Datenverarbeitungskonditionen als Konditionenmissbrauch entschieden. Außerdem sieht er an, dass das Ausmaß und die Ausgestaltung dieser Datensammlung gegen zwingende europäische Datenschutzwertungen verstößt. Aber im Eilverfahren hat der OLG Düsseldorf ernsthafte Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Entscheidung aufgezeigt und die aufschiebende Wirkung der von Facebook eingelegten Beschwerde angeordnet. Deshalb hat das Bundeskartellamt diese Entscheidung vom OLG Düsseldorf ohne Weiteres vor dem Bundesgerichtshof angefochten.

발행기관:
한국경쟁법학회
DOI:
http://dx.doi.org/10.35770/jkcl.2019.40..306
분류:
기타법학

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