공정거래절차법상 자료열람ㆍ복사 요구제도에 관한 연구
Eine Studie über das Akteneinsichtssystem im koreanischen Kartellverfahrensrecht
박준영(서울대학교)
40권, 340~366쪽
초록
Bei dieser Studie geht es um das Akteneinsichtssystem im koreanischen Kartellverfahrensrecht. Das Recht auf Akteneinsicht der Betroffenen und der Dritten ist in Artikel 52-2 des koreanischen Kartellrechts – das Fair-Trade-Gesetz Koreas(„FTGK“) - reguliert. Die Verbesserung des koreanischen Akteneinsichtssystems, die in dieser Studie vorgeschlagen ist, unterteilt sich in drei Abschnitte: Erstens, die Erweiterung der Subjekte des Akteneinsichtsrechts, zweitens die Ausdehnung der Frist und der Bereich der Akte, und drittens die Festlegung der Methode der Entscheidung des Akteneinsichts. Es muss betont werden, dass nach Artikel 52-2 nicht nur die Betroffenen, sondern auch die Dritte das Recht auf Akteneinsicht genießen kann. Im Sinne der Waffengleichheitsprinzip, die Frist und der Umfang der Akteneisicht darf nicht in Bezug auf das Beratungsverfahren beschränkt sein. Nämlich die Betroffenen und die Dritte soll auch im Untersuchungsphase auf die Akte Anzug haben, und zugleich der Gegenstand der Einsicht verbreitet werden. Die Methode der Entscheidung des Akteneinsichts soll deutlich festgelegt sein, und komplizierte bzw. abstrakte Methoden – z.B. Interessenabwägung – soll nicht aufgenommen werden. Es ist sehr wichtig die Rechtssicherheit und die Rechte der Betroffenen zu gewährleisten, und dafür die Vorschriften des Rechts oder der Regel der koreanische Kartellbehörde soll den Tatbestand der Ablehnung konkret bestimmen.
Abstract
Bei dieser Studie geht es um das Akteneinsichtssystem im koreanischen Kartellverfahrensrecht. Das Recht auf Akteneinsicht der Betroffenen und der Dritten ist in Artikel 52-2 des koreanischen Kartellrechts – das Fair-Trade-Gesetz Koreas(„FTGK“) - reguliert. Die Verbesserung des koreanischen Akteneinsichtssystems, die in dieser Studie vorgeschlagen ist, unterteilt sich in drei Abschnitte: Erstens, die Erweiterung der Subjekte des Akteneinsichtsrechts, zweitens die Ausdehnung der Frist und der Bereich der Akte, und drittens die Festlegung der Methode der Entscheidung des Akteneinsichts. Es muss betont werden, dass nach Artikel 52-2 nicht nur die Betroffenen, sondern auch die Dritte das Recht auf Akteneinsicht genießen kann. Im Sinne der Waffengleichheitsprinzip, die Frist und der Umfang der Akteneisicht darf nicht in Bezug auf das Beratungsverfahren beschränkt sein. Nämlich die Betroffenen und die Dritte soll auch im Untersuchungsphase auf die Akte Anzug haben, und zugleich der Gegenstand der Einsicht verbreitet werden. Die Methode der Entscheidung des Akteneinsichts soll deutlich festgelegt sein, und komplizierte bzw. abstrakte Methoden – z.B. Interessenabwägung – soll nicht aufgenommen werden. Es ist sehr wichtig die Rechtssicherheit und die Rechte der Betroffenen zu gewährleisten, und dafür die Vorschriften des Rechts oder der Regel der koreanische Kartellbehörde soll den Tatbestand der Ablehnung konkret bestimmen.
- 발행기관:
- 한국경쟁법학회
- 분류:
- 기타법학