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학술논문한양법학2020.02 발행KCI 피인용 2

프랜차이즈와 노동관계 - 독일에서의 논의와 시사점을 중심으로 -

Franchise und Arbeitsbeziehungen - unter besonderer Berücksichtigung der Diskussion in Deutschland -

김기선(한국노동연구원)

31권 1호, 129~158쪽

초록

Dieser Aufsatz befasst sich mit den Arbeitsbeziehungen rund um das Franchise in Deutschland. Dementsprechend wird in dieser Arbeit die Rechtsverhältnisse nach dem Franchisevertrag in Deutschland, die Probleme der Franchisenehmers als Arbeitnehmer oder arbeitnehmerähnliche Person sowie die Interessenvertretungen der Franchisenehmers untersucht. Da es sich bei Franchiseverträgen in der Regel um Allgemeine Geschäftsbedingungen(AGB) in Deutschland handelt, richten sich die Rechtsverhältnisse aus einem Franchisevertrag auch nach den AGB-Kontrollen. Andererseits erkennt das Bundesarbeitsgericht den Schutz der individuellen Arbeitsverhältnisse der Franchisenehmers aufgrund ihre wirtschaftlichen Abhängigkeit vom Franchisegeber und der Notwendigkeit des sozialen Schutzes der Franchisenehmers an, da es sich bei Franchisenehmern zumeist um untergeordnete Franchiser handelt, bei denen der Franchisegeber eine erhebliche Kontrolle ausübt. Abgesehen davon werden weiterhin Anstrengungen unternommen, um Franchisenehmer auf Gewerkschaftsebene zu organisieren. Kürzlich hat der Oberste Gerichtshof in Korea ein neues Kriterium für Arbeitnehmer im Sinne von Gesetzes zur Gewerkschaften und Schlichtung der kollektiven Arbeitsbeziehungen entschieden. Nach dem Urteil des Obersten Gerichtshofs ist es sehr wahrscheinlich, dass Franchisenehmer nach dem Gesetz zur Gewerkschaften und Schlichtung der kollektiven Arbeitsbeziehungen als Arbeitnehmer anerkannt werden. Eine wirksame Interessenvertretung der Franchisenehmers ist erforderlich.

Abstract

Dieser Aufsatz befasst sich mit den Arbeitsbeziehungen rund um das Franchise in Deutschland. Dementsprechend wird in dieser Arbeit die Rechtsverhältnisse nach dem Franchisevertrag in Deutschland, die Probleme der Franchisenehmers als Arbeitnehmer oder arbeitnehmerähnliche Person sowie die Interessenvertretungen der Franchisenehmers untersucht. Da es sich bei Franchiseverträgen in der Regel um Allgemeine Geschäftsbedingungen(AGB) in Deutschland handelt, richten sich die Rechtsverhältnisse aus einem Franchisevertrag auch nach den AGB-Kontrollen. Andererseits erkennt das Bundesarbeitsgericht den Schutz der individuellen Arbeitsverhältnisse der Franchisenehmers aufgrund ihre wirtschaftlichen Abhängigkeit vom Franchisegeber und der Notwendigkeit des sozialen Schutzes der Franchisenehmers an, da es sich bei Franchisenehmern zumeist um untergeordnete Franchiser handelt, bei denen der Franchisegeber eine erhebliche Kontrolle ausübt. Abgesehen davon werden weiterhin Anstrengungen unternommen, um Franchisenehmer auf Gewerkschaftsebene zu organisieren. Kürzlich hat der Oberste Gerichtshof in Korea ein neues Kriterium für Arbeitnehmer im Sinne von Gesetzes zur Gewerkschaften und Schlichtung der kollektiven Arbeitsbeziehungen entschieden. Nach dem Urteil des Obersten Gerichtshofs ist es sehr wahrscheinlich, dass Franchisenehmer nach dem Gesetz zur Gewerkschaften und Schlichtung der kollektiven Arbeitsbeziehungen als Arbeitnehmer anerkannt werden. Eine wirksame Interessenvertretung der Franchisenehmers ist erforderlich.

발행기관:
한양법학회
분류:
법해석학

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