불이익 변경된 취업규칙과 유리한 근로계약의 효력
Günstigkeitsprinzip zwischen Arbeitsvertrag und Arbeitsordnung
유성재(중앙대학교)
48권, 115~141쪽
초록
Obwohl ein Arbeitsverhältnis durch einen Vertrag begründet wird, werden die allgemeinen Arbeitsbedingungen durch die Arbeitsordnung(Chwieop Gyuchig) bestimmt. Also sind die Gestaltungsfaktoren des Arbeitsverhältnisses der Arbeitsvertrag, die Arbeitsordnung, gesetzliche Vorschriften und der Tarifvertrag. Arbeitsverträge, die gegen Arbeitsordnungen verstoßen, sind nichtig, soweit sie Regelungen zuungunsten der Arbeitnehmer enthalten(§ 97 des Arbeitsstandardsgesetzes: ASG). Die Änderung der Arbeitsordnung zuungunsten der Arbeitnehmer muss von der Gewerkschaft bewilligt werden, wenn mindestens 50% der Arbeitnehmer des Betriebes in der Gewerkschaft organisiert sind. Ist eine solche Gewerkschaft nicht vorhanden, sind die mindestens 50% der Arbeitnehmer der Belegschaft für die Änderung der Arbeitsordnung zu zustimmen(§ 94 Abs. 1 Satz 2 ASG). Der Oberste Gerichthof hat im Urteil vom 14. November 2019 entschieden, dass die für den Arbeitnehmer günstigere Regelung eines Arbeitsvertrages anzuwenden und die ungünstigere Arbeitsordnung verdrängt ist. Gegen dieser Rechtsprechung wird der Vorwurf erhoben, dass das Ergebnis des Urteils mit dem Zweck des § 94 Abs. 1 Satz 2 ASG in Widerspruch stehen, das unter den Voraussetzungen von kollektiven Zustimmungen die Änderung der Arbeitsordnung zuungunsten der Arbeitnehmer ermöglicht. Demgegenüber gibt es in der Literatur auch die Zumstimmung für die Rechtsprechung. Die Zustimmung für die Rechtsprechung geht dahin, dass eine für den Arbeitnehmer günstigere Regelung eines Arbeitsvertrages im Vergleich mit Arbeitsbedingungen der Arbeitsordnung durch den Umkehrschluss von § 97 ASG wirksam ist. Als Ergebnis dieser Untersuchung kann festgehalten werden, dass der Urteil des Obetsten Gerichthofs vom 14. November 2019 überzeugend ist, weil der Umkehrschluss von § 97 ASG möglich ist. Außerdem kann die Anwendbarkeit des § 97 ASG durch die kollektiven Zustimmungen für die Änderung von Arbeitordnung zuungunsten der Arbeitnhmer nicht verdrängt werden.
Abstract
Obwohl ein Arbeitsverhältnis durch einen Vertrag begründet wird, werden die allgemeinen Arbeitsbedingungen durch die Arbeitsordnung(Chwieop Gyuchig) bestimmt. Also sind die Gestaltungsfaktoren des Arbeitsverhältnisses der Arbeitsvertrag, die Arbeitsordnung, gesetzliche Vorschriften und der Tarifvertrag. Arbeitsverträge, die gegen Arbeitsordnungen verstoßen, sind nichtig, soweit sie Regelungen zuungunsten der Arbeitnehmer enthalten(§ 97 des Arbeitsstandardsgesetzes: ASG). Die Änderung der Arbeitsordnung zuungunsten der Arbeitnehmer muss von der Gewerkschaft bewilligt werden, wenn mindestens 50% der Arbeitnehmer des Betriebes in der Gewerkschaft organisiert sind. Ist eine solche Gewerkschaft nicht vorhanden, sind die mindestens 50% der Arbeitnehmer der Belegschaft für die Änderung der Arbeitsordnung zu zustimmen(§ 94 Abs. 1 Satz 2 ASG). Der Oberste Gerichthof hat im Urteil vom 14. November 2019 entschieden, dass die für den Arbeitnehmer günstigere Regelung eines Arbeitsvertrages anzuwenden und die ungünstigere Arbeitsordnung verdrängt ist. Gegen dieser Rechtsprechung wird der Vorwurf erhoben, dass das Ergebnis des Urteils mit dem Zweck des § 94 Abs. 1 Satz 2 ASG in Widerspruch stehen, das unter den Voraussetzungen von kollektiven Zustimmungen die Änderung der Arbeitsordnung zuungunsten der Arbeitnehmer ermöglicht. Demgegenüber gibt es in der Literatur auch die Zumstimmung für die Rechtsprechung. Die Zustimmung für die Rechtsprechung geht dahin, dass eine für den Arbeitnehmer günstigere Regelung eines Arbeitsvertrages im Vergleich mit Arbeitsbedingungen der Arbeitsordnung durch den Umkehrschluss von § 97 ASG wirksam ist. Als Ergebnis dieser Untersuchung kann festgehalten werden, dass der Urteil des Obetsten Gerichthofs vom 14. November 2019 überzeugend ist, weil der Umkehrschluss von § 97 ASG möglich ist. Außerdem kann die Anwendbarkeit des § 97 ASG durch die kollektiven Zustimmungen für die Änderung von Arbeitordnung zuungunsten der Arbeitnhmer nicht verdrängt werden.
- 발행기관:
- 한국비교노동법학회
- 분류:
- 노동법