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학술논문공법학연구2021.02 발행KCI 피인용 11

코로나-19 위기에서 경찰 · 질서법상 시민의 경찰책임에 관한 연구 - 위험방지법상 전통적 경찰책임론에서 현대적 위험방지협력의무론으로 -

Zur Untersuchung über polizeiliche Verantwortlichkeit der Bürger in den COVID-19 Krisen als konkrete Gefahr - Von den Theorien klassiker polizeiliche Verantwortlichkeit zu der Theorie moderner Mitwirkungspflicht für die Gefahrenabwehr

이기춘(부산대학교)

22권 1호, 41~71쪽

초록

코로나-19 팬데믹 상황은 위험방지법상 구체적 위험상황에 해당한다. 이러한 구체적 위험에 대하여 경찰‧질서법상 특별법상 명확하게 법적 근거가 마련되어 있고 그 조치의 상대방이 특정되어 있다면 큰 문제가 발생하지 아니한다. 그런데 법률유보원칙, 명확성원칙, 인간의 인식능력의 한계 등과 관련하여 경찰일반조항 혹은 개괄적 수권조항 논의가 불가피하게 발생한다. 특히 최근의 이른바 코로나 행정명령이 이러한 불명확한 일반조항(§49 ① 2호)에 근거하여 무차별적으로 일률적인 일반처분으로 발령되고 있고, 그에 따라 너무나 많은 시민들의 기본권들을 제약받고 있다. 이러한 상황 하에서, 감염병법은 경찰행정법-질서행정법 분리원칙에 따르면 질서행정법 영역에 속한다. 경찰행정법은 범죄의 예방, 진압, 소추 중심의 법이고 역사적으로 개념축소경향을 걸어온 바에 따라 구체적 위험방지법의 성격이 강하고, 반면에 질서행정법에서는 적극적인 리스크사전/사후배려 중심의 법영역이라고 할 수 있다. 하지만 양자는 위험방지법과 리스크법의 성격을 모두 가지며, 감염병법은 평소에는 리스크법성격이 강하지만, 코로나위기와 같은 현재 상황에서는 위험방지법성격이 부각될 수밖에 없다. 이러한 위험방지법에서 일반법리로 발전된 대표적 개념이 구체적 위험개념과 경찰책임 개념이다. 그리고 구체적 위험현장이라는 제1차적 차원에서 가장 우선되는 원리는 위험방지의 효과성원리이다. 이에 입각하여 위험방지법상 위험 및 경찰책임 개념의 법리가 형성되어 왔다. 경찰책임 개념의 기초는 실질적 경찰책임/의무이다. 과거는 일반적 법질서교란금지의무이었지만, 현대적으로 위험방지를 위한 협력의무라는 헌법상 기본의무가 실질적 경찰책임/의무이고, 모든 국민은 이를 부담하게 된다. 이러한 실질적 경찰책임론의 변화에 따라 전통적으로 형성되어 온 행위책임, 상태책임, 비책임자에 관한 경찰긴급상태, 경찰비용, 손실보상 등에 관한 일반법리도 수정 및 변화되어야 한다. 대표적으로 경찰책임자-경찰비용부담-손실보상청구불가라는 연계원리는 바로 수정되어야 한다. 경찰책임의 문제는 위험방지의 효과성이 최우선될 현저한 구체적 위험상황이 아니라면, 공정한 부담배분원리를 고려한 책임의 배분 즉 차별적인 책임배분이 필요하다.

Abstract

Die COVID-19-Pandemiesituation entspricht einer konkreten Gefahrlage nach dem Gefahrenabwehrrecht. Wenn eseine klare Rechtsgrundlage für diese konkreten Gefahren im Sondergesetz des Polizei- und Ordnungsgesetzes gibt und die Gegenpartei der Maßnahme angegeben ist, tritt kein großes Problem auf. In Bezug auf den Grundsatz des Gesetzesvorbehalts, den Grundsatz der Klarheit und die Einschränkung der Fähigkeit zur Anerkennung von Menschen kommt es jedoch zwangsläufig zu einer Erörterung polizeilicher Generalklausel oder allgemeiner Ermächtigungsgrundlage. Insbesondere wurde auf der Grundlage dieser unklaren Generalklausel(§ 49 ① Nr. 2 Koreanisches ImpfschutzG) die jüngste sogenannte Corona-Exekutivverordnung pauschal und einheitlich erlassen, und dementsprechend sind die Grundrechte zu vieler Bürger eingeschränkt. Unter diesen Umständen gehört das Gesetz über Infektionskrankheiten nach dem Grundsatz der Trennung des Polizeiverwaltungsrechts und des Ordnungsverwaltungsrechts zum Bereich des Ordnungsverwaltungsgesetzes. Das Polizeiverwaltungsrecht ist ein Gesetz, das sich auf die Verhütung, Repression und Verfolgung von Straftaten konzentriert und ein starkes Merkmal eines Gefahrenabwehrrechts gemäß der historisch reduzierten Konzeption aufweist, während das Ordnungsverwaltungsrecht als Rechtsbereich bezeichnet werden kann zentriert auf aktives Risikovorsorge oder -nachsorge. Beide haben jedoch die Merkmale sowohl des Gefahrenabwehrrechts als auch des Risikorechts, und das Gesetz über Infektionskrankheiten hat normalerweise einen starken Charakter des Risikorechts, aber in der gegenwärtigen Situation wie der Korona-krise ist die Rechtsnatur des Gefahrenabwehrrechts muss auftauchen. Repräsentative Konzepte, die aus diesem Gefahrenabwehrrecht in allgemeines Recht umgewandelt wurden, sind der Begriff des konkreten Gefahr und das Konzept der polizeilichen Verantwortung. Und das Prinzip, das in der primären Ebene konkreter Gefahrenstellen Vorrang hat, ist das Prinzip der Effektivität der Gefahrenabwehr. Auf dieser Grundlage wurde das Konzept der Gefahr und der polizeilichen Verantwortung im Rahmen des Gefahrenabwehrrechts formuliert. Die Grundlage des Begriffs der polizeilichen Verantwortung ist die materielle polizeiliche Verantwortung oder Pflicht. In der Vergangenheit war es eine allgemeine Verpflichtung, eine Störung der Rechtsordnung zu verbieten, aber in der heutigen Zeit ist sie die verfassungsrechtliche Grundpflicht zur Mitwirkung für die Gefahrenabwehr, und alle Bürger tragen sie. In Übereinstimmung mit diesen Änderungen in der Theorie der Polizeiverantwortung müssen auch die allgemeinen Gesetze in Bezug auf Handlungsverantwortung, Zustandsverantwortung, polizeilichen Notstand, nicht verantwortliche Personen, Polizeikosten und Entschädigung für Verluste, die traditionell gebildet wurden, geändert und geändert werden. Repräsentativ sollte das Konnexitätsprinzip der Kostenbelastung von Polizeiverantwortung, bei dem keine Entschädigung für Verluste geltend gemacht werden kann, unverzüglich korrigiert werden. Das Problem der polizeilichen Verantwortung besteht darin, dass, sofern die Wirksamkeit der Gefahrenabwehr keine bemerkenswerte konkrete Gefahr darstellt, die Zuständigkeiten unter Berücksichtigung des Grundsatzes einer gerechten Lastverteilung, dh diskriminierender Zuständigkeiten, zugewiesen werden müssen.

발행기관:
한국비교공법학회
분류:
법학

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