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학술논문저스티스2021.04 발행KCI 피인용 3

정당한 전보의 원리로서 대칭 - 이당사자 중심적 사고방식의 임계점에서 -

Symmetrie als Indikator des gerechten Interessenausgleichs - am kritischen Punkt des am Zweipersonenverhältnis orientierten Interessenausgleichs

이성범(성균관대학교)

183권, 148~185쪽

초록

손해의 인식은 실제 발생한 재산적 피해의 양을 계산하는 것에 그치지 않는다. 이미 여러 사례를 놓고 학설 및 판례를 통해 논의되어온 바와 같이 손해의 존재는 규범적인 관점에서 구성되기도 한다. 그렇다고 규범적 관점에 전적으로 의지하여 손해의 인식이 이루어질 수도 없다. 왜냐하면 위법행위가 존재한다고 하여 반드시 손해가 존재하는 것은 아니며, 규범적으로 인정된 손해에 대해서도 사실적인 관점에서 그 손해의 존재와 범위 등과 관련하여 여전히 의문이 제기될 수 있기 때문이다. 이에 손해의 인식은 사실성과 규범성의 긴장관계 안에서 유동적으로 이루어진다. 본 논문은 손해 인식의 유동성과 관련된 제3자손해의 발생가능성과 이러한 제3자손해의 전보를 정당화하는 문제를 다룬다. 제3자손해의 배상은 가해자의 책임범위가 부당하게 확대될 우려가 있으므로 원칙적으로 금지된다(채권자이익의 원칙). 이 기본원칙의 근저에는 채권관계의 상대성 원칙과 이당사자 중심적 사고방식이 자리잡고 있다. 그러나 몇몇 사례에서 가해자의 부당한 면책을 막기 위해 제3자손해의 전보를 허용해도 되는 것은 아닌지 문제가 된다. 특히 위법행위가 문제된 법률관계의 당사자 또는 제3자에게 손해가 양자택일적으로 발생한다면 제3자손해의 전보를 허용하더라도 가해자의 책임이 부당하게 확대되지 않으므로 채권자이익의 원칙을 목적론적 관점에서 유연화할 수 있을 것이다. 나아가 실제로 발생한 제3자손해의 전보를 위해, 이당사자 중심적 사고방식에 따른 손해개념의 규범화에 구속되지 않고 제3자의 손해가 관련된 법률관계들을 바라볼 수 있는 구조적 관점에 대해 고민하게 된다. 이에 본고는 정당한 전보의 원리로서 대칭을 제시하고, 이와 기존 손해배상법상 기본원칙의 관계에 대해 숙고해본다.

Abstract

Die Schadenserkenntnis erschöpft sich nicht darin, die tatsächlich entstandene Vermögenseinbuße zu rechnen. Sie bezieht sich auch in den von der herrschenden Lehre und der Rechtsprechung diskutierten, verschiedenen Fällen darauf, einen normativen Schaden zu konstruieren. Trotzdem kann man sich nicht allein auf diese normative Betrachtungsweise stützen, um festzustellen, ob der zu ersetzende Schaden vorliegt oder nicht. Denn das Vorliegen einer rechtswidrigen Handlung führt nicht unbedingt zur Schadensentstehung, wobei die Frage insofern noch bleibt, ob und inwieweit der Schaden tatsächlich entstanden ist. So steht die Schadenserkenntnis im Spannungsverhältnis zwischen der Faktizität und der Normativität. Darin ist das Ergebnis der Schadenserkenntnis nicht immer eindeutig. Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit dem Ausgleich des Drittschadens, dessen Entstehung auf der beweglichen Schadenserkenntnis beruht, und der Rechtfertigung dieses Interessenausgleichs. Nach dem Dogma vom Gläubigerinteresse ist der Drittschadensersatz verboten, da er eine ungerechte Haftungserweiterung herbeiführen kann. Diesem schadensrechtlichen Dogma liegen die Relativität der Schuldverhältnisse und der am Zweipersonenverhältnis orientierten Interessenausgleich zugrunde. Um die ungerechte Entlastung des Schädigers zu verhindern, geht es aber in einigen Fällen darum, ob der Drittschaden interessengerecht auszugleichen ist. Insbesondere wenn der Schaden entweder nur beim Gläubiger oder nur beim Dritten entsteht, dann erweitert sich die Haftung des Schädigers ungeachtet des Ausgleichs des Drittschadens nicht wesentlich, so dass der Anwendungsbereich des Dogmas vom Gläubigerinteresse teleologisch reduziert werden kann. Dabei kann man auch den möglichen strukturellen Gesichtspunkt auf das Mehrpersonenverhältnis sondieren, damit der tatsächlich entstandene Drittschaden ausgeglichen wird, ohne an die auf dem am Zweipersonenverhältnis orientierten Interessenausgleich beruhende Normativierung des Schadensbegriffs gebunden zu sein. Dafür schlägt die vorliegende Arbeit die Symmetrie als Indikator des gerechten Interessenausgleichs vor und behandelt ihr Verhältnis mit dem bisherigen Grundsatz des Schadensrechts.

발행기관:
한국법학원
DOI:
http://dx.doi.org/10.29305/tj.2021.04.183.148
분류:
기타법학

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