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학술논문법학논총2021.05 발행KCI 피인용 3

경찰비용 부담의 행정법적 쟁점과 과제

Verwaltungsrechtliche Streitpunkte und Aufgaben für die Polizeikostenerstattung

김형훈(경찰대학)

41권 2호, 309~340쪽

초록

향후 도입하고자 하는 경찰비용법은 무엇보다 경찰법 내에서의 헌법적 자기책임 원리 구현에 그 취지를 두어야, 국민과 입법자를 납득시킬 수 있을 것이다. 먼저 ‘경찰책임자에 대한 비용부과’는 공법상 위험방지의무의 위반에 기초한 제재적 성격의 수수료로서 규정되어야 한다. 이는 의무위반의 맥락에서 유책성을 전제함이 마땅하며, 개념상 고의나 과실이 결부될 수 없는 상태책임에 따른 경찰비용 의무의 도입은 배제됨이 타당하다. 이러한 장해자 수수료 개념이 도입된다면 실무적으로는 ‘허위신고’와 ‘주취자 보호’시의 비용상환을 우선 대상항목으로 지정할 필요성이 높다. 특히 수많은 허위신고자에 대해 현재 실무에서와 같이 추가적 인원 동원이 있는 경우만 가려서 짧게는 6개월씩 걸리는 민사소송을 매번 제기하도록 하는 것도 법리적 타당성을 넘어 효과적인 대응이 될 수 없을 것이다. 다만 집회의 경우 중요한 기본권의 행사라는 점에서 불법행위시 형사처벌이나 민사상 손해배상청구 제기는 별론으로, 경찰비용의 부과는 바람직하지 않다고 본다. 나아가 개념적으로는 거의 모든 형사사건에 병렬될 수 있는 경찰비용의 상환은, 연 150만건에 달할 수도 있어 부과업무 자체가 과중하게 되며, 행정소송으로 이어질 경우 법원의 부담도 막중할 것이다. 따라서 범죄자의 재사회화를 종합적으로 고려하는 형사재판에서의 소송비용 부담으로 경찰비용을 갈음하는 것이 원칙적으로 타당할 것이며, 이를 위하여 현재의 제한적 소송비용의 항목에 형량에 따라 획일화된 형태의 경찰수사비용을 추가하여 여기에 개념적으로 포함시키도록 개선함이 바람직하다. 한편 경찰청에서는 앞의 장해자 수수료보다는 ‘위험원 수수료’에 초점을 맞추어 경찰비용의 징수를 검토하되, ‘수익자 부담을 근거’로 삼으려는 듯한 언론보도가 있었다. 하지만 아무런 의무위반에도 근거하지 않고 단지 납세자에게 적법한 수익창출을 근거로 비용을 부과한다면 이중과세 내지 재정편의주의라는 지적과 함께 원래 세금으로 경찰이 하는 일이 위험방지 아니냐 하는 국가임무론이 제기될 것이다. 따라서 대규모 행사 기타의 위험원을 형성한 자가 그로부터 발생할 수 있는 위험을 사전대비하여야 할 私法상 안전의무를 이행하지 않거나 할 수 없는 경우, 투입된 경찰비용의 징수도 ‘안전 의무위반’과 ‘보충성 원칙’을 견지하기 위한 공법적 규율임을 분명히 하여야 한다. 끝으로 광의의 경찰비용에는 위의 2가지 유형의 의무위반과는 무관한 ‘행정이용수수료’도 포함되는데, 이는 ‘신청에 기하여’ 제공한 경찰서비스의 비용청구라는 점에서 수익자 부담 외에 특별히 새로운 법리적 근거가 필요하지는 않을 것이다. 단순히 경찰효율성의 제고라는 차원에서도 필요한 항목을 확대해가면 좋을 것이다. 특히 ‘기계설비에 의한 오경보’와 같은 경우 불필요한 경찰수요의 억제차원에서 일정한 횟수를 기준으로 수수료 징수의 대상으로 포함시킴이 바람직하다. 당장의 필요에 의한 주먹구구식 입법보다는, 장기적으로 예방경찰의 근간이 될 수 있도록 자기책임원칙을 근간으로 하는 체계적인 경찰비용법의 도입이 요구된다.

Abstract

Das zur Einführung vorgesehene Polizeikostenrecht sollte vor allem auf der Umsetzung des Grundsatzes der verfassungsmäßigen Eigenverantwortung beruhen, damit Bürger und Gesetzgeber überzeugt werden können. Erstens sollte „Auferlegung von Kosten für den Verantwortlichen“ als sanktionierte Gebühr definiert werden, die auf einem Verstoß gegen die Verpflichtung zur Verhinderung von Gefahren nach öffentlichem Recht beruht. Dies sollte auf Schuld im Zusammenhang mit der Verletzung von Verpflichtungen beruhen, und es ist vernünftig, die Erhebung von Polizeikosten aufgrund des Zustandstörers auszuschließen, bei dem begrifflich Vorsatz oder Fahrlässigkeit nicht miteinander verknüpft werden können. Wenn dieser Begriff von Störergebühren eingeführt wird, ist es in der Praxis dringend erforderlich, die Kostenerstattung im Falle von „Falschalarmierung“ und „Schutz von Betrunkenen“ als vorrangige Punkte festzulegen. Insbesondere wäre es kein wirksames Vorgehen gegen zahlreiche Falschalarmierung, über den Einsatz von zusätzliche Personale Zivilklage zu erheben, die zuwenigst über 6 Monate dauert. Unabhängig von Straf- oder Schadensersatzklage wegen illegaler Aktivitäten, ist es jedoch nicht wünschenswert, bei der Versammlung Polizeigebühren zu erheben, da es sich dabei um eine wichtige Ausübung der Grundrechte handelt, Konzeptionell kann die Erstattung von Polizeikosten, die parallel zu fast allen Strafsachen erfolgen kann, 1,5 Millionen Fälle pro Jahr erreichen, was beim Verwaltungsprozess dagegen Gerichte schwer machen könnte. Grundsätzlich wäre es daher sinnvoll, die Polizeikosten durch die Belastung durch Prozesskosten in Strafverfahren zu ersetzen, die die Resozialisierung von Kriminellen umfassend berücksichtigen. Auf der anderen Seite gab es einen Pressebericht, dass die Nationale Polizeibehörde die Erhebung von Polizeikosten, die auf „Gefahrenquellengebühr“ abstellt. Dabei macht sie die „Begünstigtenbelastung als Grundlage“ geltend. Wenn der Steuerzahler jedoch nur auf der Grundlage einer legitimen Einnahmengenerierung ohne Verletzung von Verpflichtungen belastet wird, wird die staatliche Missionstheorie aufgestellt, in der darauf hingewiesen wird, dass die Polizei eigentlich Gefahren vorsorgen soll. Daher handelt es sich um eine Doppelbesteuerung oder steuerliche Opportunität. Wenn daher eine Person, die eine Gefahrenquelle wie Großveranstaltungen gebildet hat, die Verkehrssicherungspflicht auf dem Zivilrecht Gesetz, sich im Voraus auf mögliche Gefahren vorbereiten zu sollen, nicht erfüllt oder nicht erfüllen kann, muss es klargestellt werden, dass die Erhebung der investierten Polizeikosten die Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht und den Grundsatz des Subsidiaritätsprinzips aufrechterhalten kann. Schließlich umfasst die Polizeikostenerstattung im weiteren Sinne die „Verwaltungsinanspruchnahmegebühr“, die nicht mit den beiden Arten von Pflichtverletzungen zusammenhängt. Sie braucht keine neue rechtliche Begründung zusätzlich zur Belastung des Begünstigten, da es sich um einen Inanspruchnahme der Polizei auf Antragstellung handelt. Es wäre auch gut, die notwendigen Punkte von Polizeikostenerstattungen zu erweitern, um die Effizienz der Polizei zu verbessern. Insbesondere im Fall von „Fehlalarmen“, die durch mechanische Geräte verursacht werden, ist es wünschenswert, auf einer bestimmten Anzahl von Fehlalarmen Gebühren zu erheben, um unnötige polizeiliche Forderungen zu unterdrücken. Die Einführung eines systematischen Polizeikostenrechts auf der Grundlage des Eigenverantwortungsprinzips ist weitsichtig für die Schutzpolizei erforderlich.

발행기관:
법학연구소
분류:
법학

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