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학술논문소비자법연구2021.05 발행KCI 피인용 8

디지털제품에 대한 업데이트 제공의무 - 유럽연합 디지털지침의 구현을 위한 독일 민법개정안과 우리 법에의 시사점 -

Pflicht zur Bereitstellung von Aktualisierungen für Digitale Produkte - Der Regelungsmechanismus im Regierungsentwurf v. 13.1.2020 zur Umsetzung der Richtlinie 2019/770/EU -

김진우(한국외국어대학교)

7권 2호, 149~180쪽

초록

디지털 재화의 급속한 확산은 현행 계약법에 여러 과제를 제기하고 있다. 독일 연방정부는 「디지털콘텐츠와 디지털서비스의 제공의 계약법적 측면에 관한 유럽연합(EU) 지침(디지털지침)」을 구현하기 위해 2021. 1. 13. 민법 개정안(Gesetzentwurf der Bundesregierung)을 공표하였으며, 그것은 2021. 3. 17. 연방하원(Bundestag)에 상정되었다. 이 글은 그 민법개정안의 일부를 고찰한 것이다. EU 입법자와 마찬가지로 독일 연방정부는 ‘디지털콘텐츠와 디지털서비스’(이하 ‘디지털제품’이라 한다) 공급계약을 독자적인 유형으로 파악하거나 계약유형에 따라 분류하지 않기로 하는 계약 중립적인 접근방식을 취하였다. 그에 따라 디지털지침의 독일 국내법으로의 구현은 쉽지 않은 작업이 되었지만, 독일 입법자는 결과적으로 채권총칙에서 디지털지침을 구현하기로 하였다. 관련 새로운 조항들의 적용범위는 매우 광범위하고 모든 형태의 디지털제품의 공급을 포괄한다. 새롭게 규율된 하자 개념은 업데이트 제공의무와 함께 사업자의 추가적 급부의무를 포함한다. 업데이트 제공의무는 디지털제품의 공급에 관한 계속적 계약관계에서는 물론 “소비자가 (…) 기대할 수 있는” 기간 동안의 ‘일회성’ 제공의 경우에도 존재한다. 이 글은 먼저 업데이트 제공의무에 관한 개별적 요건을 설명하였다. 또한 이 글은 사업자가 디지털제품에 대한 업데이트를 제공해야 하는 기간을 결정하는 문제도 다루었다. 디지털제품과 관련하여 ‘영구적인 양도’로부터 ‘일정 기간 동안의 접근’으로 이동하고 있는 추세에 비추어 사업자의 업데이트 제공의무는 적절하고도 필요한 계약법적 의무라고 할 것이다. 또한 부단히 변화하는 기술규범과 보안기준을 감안할 때 디지털제품의 일회성 제공 및 위험이전만으로 사업자의 급부의무가 끝난다고 할 것이 아니라 제품이 일정 기간 계약에 적합하도록 요구하는 것은 거래 현실과 부합한다. 그러나 사업자의 업데이트 제공의무를 규정한 디지털지침 제7조, 제8조 및 연방정부안 제327조의f는 EU 입법자가 밝힌 법적 안정성 및 디지털 영역에서의 소비자와 사업자의 신뢰를 구축한다고 하는 대목표로부터 한 가지 점에서 결정적으로 벗어난다: 사업자가 업데이트를 제공해야 하는 기간은 ‘소비자의 합리적인 기대’에 의존하는바, 이는 사업체에 대해 실질적으로 계산하기 어려운 법적 상황을 초래할 것이다. 사업체는 예컨대 스마트폰 또는 컴퓨터용 소프트웨어의 업데이트를 어느 기간 동안 제공해야 하는지를 확실히 계산할 수 없으며, 소비자의 합리적인 기대는 종국적으로 법원의 해석을 통해서만 밝혀질 것이다. 이것은 업데이트 제공의무를 위반한 경우 사업체가 부담하게 될 담보책임을 감안할 때 상당히 아쉬운 점이며, 우리 법의 입법에서는 더욱 구체화해야 할 것이다. 그러함에 있어 업데이트 제공의무 기간은 해당 디지털제품의 평균수명을 기준으로 하는 것이 타당해 보인다. 또한 업데이트 제공의무를 실효성 있게 만들기 위해서는 제조자에 대한 업데이트 청구권도 도입되어야 할 것이다.

Abstract

Zur Umsetzung der EU‑Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und Dienstleistungen (DIRL) hat das deutsche Bundesregierung einen Entwurf veröffentlicht, dessen Analyse Gegenstand dieses Beitrages ist. Die Bundesregierung hat sich gegen eine vertragstypologische Einordnung von Verträgen über digitale Produkte und folgerichtig für eine Umsetzung der Richtlinienvorgaben im Allgemeinen Teil des Schuldrechts entschieden. Der neu geregelte Mangelbegriff enthält mit der Pflicht zur Bereitstellung von Updates eine weitere Leistungspflicht des Unternehmers. Digitale Produkte müssen künftig aktualisiert werden, solange der Vertrag läuft und auch darüber hinaus, solange der Verbraucher eine weitere Aktualisierung „vernünftigerweise “erwarten darf. Über den danach maßgeblichen Zeitraum wird man im konkreten Fall trefflich streiten können. Der Beitrag erläutert zunächst die einzelnen rechtlichen Anforderungen der Updatepflicht. Zudem befasst sich der Beitrag mit dem Problem der Bestimmung des Zeitraums, über den Unternehmer Updates für ihre digitalen Produkte bereitstellen müssen. Die wohl interessanteste Neuerung verbirgt sich hinter § 327f BGB-E. Die neu eingeführte Verpflichtung zur Bereitstellung von Aktualisierungen erscheint in Zeiten, in denen der Trend weg von der dauerhaften Überlassung digitaler Produkte hin zur befristeten Zugänglichmachung digitaler Angebote und Dienste geht, eine sachgerechte und notwendige Ergänzung der vertragsrechtlichen Pflichten des Unternehmers. Zudem erscheint es bei den sich stetig ändernden technischen Normen und Sicherheitsstandards zweckmäßig, die Leistungspflicht auch bei einmaligen Bereitstellungen digitaler Produkte nicht mit dieser enden zu lassen, sondern auch eine daran anschließende Vertragsmäßigkeit des Produkts zu fordern. Von dem durch den Unionsgesetzgeber selbst ausgegebenem Ziel der DIRL und ihrer Umsetzungsnormen, Rechtssicherheit und Vertrauen für Verbraucher und Unternehmer im digitalen Bereich zu schaffen, weicht die Regelung in § 327f BGB-E jedoch in einem entscheidenden Punkt ab: So soll der Zeitraum, für den vom Unternehmer Updates bereitgestellt werden müssen, von den vernünftigen Erwartungen des Verbrauchers abhängen, was zu einer für die Unternehmen praktisch unkalkulierbaren Rechtslage führen wird. Dies ist insbesondere aufgrund der gewährleistungsrechtlichen Ansprüche, die bei Verstößen gegen die Updatepflicht auf den Unternehmer zukommen, zu bedauern. Nicht adressiert wird zudem die Frage, wie mit fehlerhaften Aktualisierungen umzugehen ist. Ebenso ist unklar, ob sich die Beweislastumkehr auf fehlerhafte Updates erstreckt. Die Updatepflicht darf im koreanischen Recht nicht nur für Verkäufer gelten, sondern auch für die Hersteller.

발행기관:
한국소비자법학회
DOI:
http://dx.doi.org/10.22820/jcl.7.2.202105.149
분류:
소비자/보호법

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