애스크로AIPublic Preview
← 학술논문 검색
학술논문민사소송2021.06 발행KCI 피인용 4

실체적 소송지휘와 법관의 중립성

Materielle Prozessleitung und Unparteilichkeit des Richters

정선주(서울대학교)

25권 2호, 143~172쪽

초록

Die zunehmende Aufforderung zum konzentrierten, effektiven Prozessablauf und zur Erzielung eines richtigen Prozessergebnisses drängt allmählich die Parteiherrschaft im Zivilprozess zurück und verstärkt die Mitverantwortung des Gerichts für eine umfassende tatsächliche und rechtliche Klärung des Streitstoffs. Demnach hat das Gericht einen Prozess nicht formell, sondern materiell zu leiten. Mit den Parteien hat das Gericht also das Sach- und Streitverhältnis nach der tatsächlichen und rechtlichen Seite zu erörtern und Fragen zu stellen. Wenn eine Partei einen für die Entscheidung des Gerichts wichtigen Gesichtspunkt erkennbar übersehen oder für unerheblich gehalten hat, hat das Gericht darauf hinzuweisen und ihr Gelegenheit zur Äußerung zu geben. Die Aufklärungen und Hinweise des Gerichts stehen nicht im Ermessensspielraum, eher sind pflichtgemäß zu erteilen. Es besteht aber immer die Gefahr, dass die materielle Prozessleitung mit dem richterlichen Unparteilichkeitsgebot in Konflikt geratenkommt. Die aktive Mitwirkung des Gerichts könnte aus der Sicht der Gegenpartei die Besorgnis der Befangenheit rechtfertigen. Um die aktive Rolle des Gerichts im Prozess mit seiner Pflicht zur Neutralität zu harmonisieren, sind die Aufklärungen und Hinweise des Gerichts nicht zuletzt unter dem Gesichtspunkt der Dispositionsmaxime und Verhandlungsmaxime durchzuführen. Die Grenze des Gerichts in der Erfüllung seiner materiellen Prozessleitungspflicht befindet sich nämlich im Verfügungsrecht der Parteien und deren alleinigen Befugnis zur Beibringung des Prozessstoffs. Zudem soll das Gleichbehandlungsgebot der Parteien wahrgenommen werden.

Abstract

Die zunehmende Aufforderung zum konzentrierten, effektiven Prozessablauf und zur Erzielung eines richtigen Prozessergebnisses drängt allmählich die Parteiherrschaft im Zivilprozess zurück und verstärkt die Mitverantwortung des Gerichts für eine umfassende tatsächliche und rechtliche Klärung des Streitstoffs. Demnach hat das Gericht einen Prozess nicht formell, sondern materiell zu leiten. Mit den Parteien hat das Gericht also das Sach- und Streitverhältnis nach der tatsächlichen und rechtlichen Seite zu erörtern und Fragen zu stellen. Wenn eine Partei einen für die Entscheidung des Gerichts wichtigen Gesichtspunkt erkennbar übersehen oder für unerheblich gehalten hat, hat das Gericht darauf hinzuweisen und ihr Gelegenheit zur Äußerung zu geben. Die Aufklärungen und Hinweise des Gerichts stehen nicht im Ermessensspielraum, eher sind pflichtgemäß zu erteilen. Es besteht aber immer die Gefahr, dass die materielle Prozessleitung mit dem richterlichen Unparteilichkeitsgebot in Konflikt geratenkommt. Die aktive Mitwirkung des Gerichts könnte aus der Sicht der Gegenpartei die Besorgnis der Befangenheit rechtfertigen. Um die aktive Rolle des Gerichts im Prozess mit seiner Pflicht zur Neutralität zu harmonisieren, sind die Aufklärungen und Hinweise des Gerichts nicht zuletzt unter dem Gesichtspunkt der Dispositionsmaxime und Verhandlungsmaxime durchzuführen. Die Grenze des Gerichts in der Erfüllung seiner materiellen Prozessleitungspflicht befindet sich nämlich im Verfügungsrecht der Parteien und deren alleinigen Befugnis zur Beibringung des Prozessstoffs. Zudem soll das Gleichbehandlungsgebot der Parteien wahrgenommen werden.

발행기관:
한국민사소송법학회
분류:
법학

AI 법률 상담

이 논문의 주제에 대해 더 알고 싶으신가요?

460만+ 법률 자료에서 관련 판례·법령·해석례를 찾아 답변합니다

AI 상담 시작
실체적 소송지휘와 법관의 중립성 | 민사소송 2021 | AskLaw | 애스크로 AI