과실범의 본질에 기초한 다수에 의한 과실적 공동작용사안 해결방안 연구 - 개별 인과관계가 판명되지 않은 사안을 중심으로 -
Eine Studie über die Bestrafung der fahrlässigen Involvierten nach dem Wesen der Fahrlässigkeitsdelikte
고명수(고려대학교)
39호, 181~209쪽
초록
다수에 의한 과실적 공동작용에서 개별 과실행위의 구성요건 실현, 즉 결과발생에 대한 물리적 인과관계가 판명되지 않아 처벌의 공백이 발생하는 경우가 있다. 이를 이유로 과실범의 공동정범이 필요하다고 주장한다. 공동정범이 성립되면 개별 인과관계가 판명되지 않아도 되기 때문이다. 그런데 과실범의 공동정범 인정 여부는 공동정범 구조를 구성할 수 있는지가 아니라 그 구조가 개인책임원칙에 따라 쌍방적 귀속을 정당화할 수 있는지가 중요하다. 따라서 과실범의 공동정범 도그마틱으로 다수에 의한 과실적 공동작용 사안에서 발생할 수 있는 가벌성의 공백을 메워서는 안 된다. 그러나 지속적으로 확인된 다수에 의한 과실적 공동작용사안에서 인과관계로 인한 가벌성의 공백문제는 긍정설의 세(勢)를 키워주었고 동시에 부정설로서도 적절한 대응책을 마련할 것이 요구되었다. 본고는 부정설의 일련의 시도 중 앞선 시점의 과실행위를 통한 처벌(과실적 공동작용을 한 사람들 간에 주의의무에 반하는 구체적인 방식으로 행위할 것을 합의하거나 심리적 영향을 통해 결과를 발생시킨 타인의 과실행위를 강화・촉진한 행위에서 과실범의 행위불법을 찾는 방식)의 가능성 및 정당성을 구체적으로 논증한다. 이에 따르면 개별 물리적 인과관계가 판명되지 않은 경우에도 과실적 공동작용 가담자 각자를 단독정범으로 처벌할 수 있는 여지가 생긴다. 결과를 직접 발생시키거나, 아니면 타인으로 하여금 위험한 행동을 하도록 자극해서는 안 된다는 주의의무 규범을 전제로 하여 결과를 발생시킨 과실행위에 심리적 영향을 미쳤다는 점에서, 개별 과실행위는 자신만의 행위불법을 구성할 수 있고 결과발생에 대해 (물리적 아니면 심리적으로) 인과적이기 때문이다. 이 구상을 논증하기 위해, 과실범의 행위불법은 고의범과는 달리 결과발생 시점보다 앞선 시점에 구성될 수 있음을 확인한다. 그리고 교사 또는 방조 형태로 저지른 과실행위를 어떻게 규율하는 것이 타당한지를 검토한다. 협의의 공범규정(형법 제31조 및 제32조)을 분석하여 과실범은 단일정범체계에 의할 수 있음을 논증한다. 특히, 결과를 발생시킨 타인의 과실행위에 과실로 심리적 영향을 미친 행위가 단독정범을 위한 인과적 기여가 될 수 있는지, 즉 ‘심리적 인과관계’ 인정 여부가 중요하다. 이에 관한 논의를 분석하고, 엄격한 제한요건 하에 심리적 인과성을 활용할 것을 제안한다. 제한의 구체적인 모습은 스위스 연방법원 사례(BGE 143 IV 361)와 그 변형사례, 그리고 과실범의 공동정범 판례사안을 대상으로 제시한다.
Abstract
Die bejahende Meinung der fahrlässigen Mittäterschaft stellt die kriminalpolitische Notwendigkeit in den Vordergrund. Sie beruht auf einer Lücke der Bestrafung wegen der Unbeweisbarkeit der individuellen Kausalität für den Erfolg bzw. des überbedingten Erfolgs. Denn der Versuch fahrlässiger Straftaten ist straflos. Ihr Ansatzpunkt liegt in einer gesetzespositivistischen Rechtfertigung über § 30 korStGB und demnach in einer Konstruierbarkeit fahrlässiger Mittäterschaft. Vor der Konstruierbarkeit muss jedoch die Frage der Legitimation gestellt werden. Im Strafrecht reicht es nicht aus, die Straftat eines anderen wie die eigene nur mit gesetzespositivistischer Rechtfertigung zuzurechnen. In dieser Studie wird eine gerechte Lösung durch Vorverlagerung der Fahrlässigkeitsschuld nach dem Wesen der Fahrlässigkeitsdelikte bei fahrlässigem Zusammenwirken untersucht. Bei fahrlässigen Straftaten fehlt der auf die bestimmte Rechtsgutsverletzung gerichtete Wille. Deswegen ist die Fahrlässigkeitsschuld nicht auf einen einzigen Zeitpunkt beschränkt. Das Handlungsunrecht der Fahrlässigkeitsdelikte kann zu einem vorherigen Zeitpunkt erfolgen. Dann könnten die fahrlässigen Involvierten jeweils wegen der zeitlich vorgelagerten Verabredung einer sorgfaltswidrigen Handlung oder wegen der Bestärkung einer sorgfaltswidrigen Handlung durch psychische Einwirkungen als Alleintäter für das Ganze bestraft werden. Die Annahme psychischer Kausalität ist umstritten. Die Gegenmeinung zur psychischen Kausalität kann argumentieren, dass ein bestimmter Grund nicht empirisch erkannt wird und die interne Einflussnahme des Beteiligten auf den Täter nicht eindeutig bestimmt wird. Bei der psychischen Kausalität kommt es jedoch darauf an, dass der Teilnehmer dem Täter einen der Gründe für die Haupttat durch psychische interne Einflussnahme anbietet, wodurch der Täter sie die letzte Chance weggenommen, die Haupttat aufzugeben. Deswegen kann psychische Kausalität anerkannt werden. Kausalitätsbestimmung zwischen psychischen Einwirkungen und Erfolg sollte unter Berücksichtigung der konkreten Umstände nachweisbar sein, ob eine psychische Einwirkung auf den Hauptakt besteht. Wenn die Beteiligte eine sorgfaltswidrige Handlung auf bestimmte Art und Weise vereinbaren oder sie eine sorgfaltswidrige Handlung durch psychische Einwirkungen in nachweisbarer Form bestärken und diese sorgfaltswidrige Handlung zum Erfolg führt, stellt dies jedes Handlungsunrecht jedes Beteiligten für sich genommen dar. Die Voraussetzungen für die konkrete Anwendung dieser Lösung mit Variationen des Feuerwerke-Falls im schweizerischen Bundesgericht werden konkret dargestellt und analysiert. Hierbei wenn sich die Beteiligten nur eine Handlung innerhalb des erlaubten Risikobereichs, also die sorgfaltsgemäße Handlungsweise verabreden, hat diese Verabredung keine strafrechtlich relevante Bedeutung. Dann darf diese Lösung nicht angewendet werden.
- 발행기관:
- 연세법학회
- 분류:
- 법학