계약체결시 정보제공의무위반과 잔류신뢰손해의 배상
Schadensersatz wegen Verletzung der Informationspflicht und des verbleibenden Vertrauensschadens bei Vertragsabschluss
김성필(호원대학교)
34권 3호, 169~187쪽
초록
Die anzuzeigende Neuerscheinung, eine Würzburger, von Oliver Remien betreute Dissertation, beschäftigt sich mit einer Thematik, die dem Versicherungsrechtler wohlvertraut ist: Es geht um die Frage, welche Rechtsfolgen die Verletzung einer verbraucherschützenden Informationspflicht nach sich zieht. Für den Versicherungssektor hat der Gesetzgeber der VVG-Reform hierzu in §§ 8, 9 VVG eigene Regeln aufgestellt, die für die Lebensversicherung in § 152 Abs. 1, 2 VVG teils modifiziert werden. Um diese Spezialregelungen geht es der Autorin freilich nicht; sie nimmt vielmehr die allgemeinen Informationspflichten im elektronischen Geschäftsverkehr und bei sonstigen Fernabsatzverträgen in den Blick. Diese Pflichten sind im Kern europarechtlich geprägt, und zwar insbesondere durch die Verbraucherrechte-Richtlinie (in der die Fernabsatzrichtlinie I aufgegangen ist) und die E‑Commerce-Richtlinie. Erstere enthält eine Bereichsausnahme für Versicherungsverträge (umgesetzt in § 312 Abs. 6 BGB), so dass etwa die Informationspflichten gem. § 312d i. V. m. Art. 246a, 246b EGBGB – denen sich die Autorin (S. 118 ff.) ausführlich widmet – im Versicherungssektor nicht bestehen. Hingegen gilt die E‑Commerce-Richtlinie teilweise auch dort (umgesetzt in § 312j Abs. 5 S. 2 BGB). Dies betrifft namentlich die sog. Button-Lösung in § 312j Abs. 3 S. 2 BGB mit der scharfen Sanktion des dortigen Abs. 4, wonach bei einem Verstoß kein Vertrag zustande kommt.
Abstract
Die anzuzeigende Neuerscheinung, eine Würzburger, von Oliver Remien betreute Dissertation, beschäftigt sich mit einer Thematik, die dem Versicherungsrechtler wohlvertraut ist: Es geht um die Frage, welche Rechtsfolgen die Verletzung einer verbraucherschützenden Informationspflicht nach sich zieht. Für den Versicherungssektor hat der Gesetzgeber der VVG-Reform hierzu in §§ 8, 9 VVG eigene Regeln aufgestellt, die für die Lebensversicherung in § 152 Abs. 1, 2 VVG teils modifiziert werden. Um diese Spezialregelungen geht es der Autorin freilich nicht; sie nimmt vielmehr die allgemeinen Informationspflichten im elektronischen Geschäftsverkehr und bei sonstigen Fernabsatzverträgen in den Blick. Diese Pflichten sind im Kern europarechtlich geprägt, und zwar insbesondere durch die Verbraucherrechte-Richtlinie (in der die Fernabsatzrichtlinie I aufgegangen ist) und die E‑Commerce-Richtlinie. Erstere enthält eine Bereichsausnahme für Versicherungsverträge (umgesetzt in § 312 Abs. 6 BGB), so dass etwa die Informationspflichten gem. § 312d i. V. m. Art. 246a, 246b EGBGB – denen sich die Autorin (S. 118 ff.) ausführlich widmet – im Versicherungssektor nicht bestehen. Hingegen gilt die E‑Commerce-Richtlinie teilweise auch dort (umgesetzt in § 312j Abs. 5 S. 2 BGB). Dies betrifft namentlich die sog. Button-Lösung in § 312j Abs. 3 S. 2 BGB mit der scharfen Sanktion des dortigen Abs. 4, wonach bei einem Verstoß kein Vertrag zustande kommt.
- 발행기관:
- 한양법학회
- 분류:
- 법해석학