도급인의 협력의무와 조정의무 ― 자동차 산업 사내(하)도급 관계에 있어서 전산관리시스템을 이용한 지시의 의미 ―
Contractors' Duty to Cooperate and Coordinate
김도환(경찰대학)
87호, 303~332쪽
초록
Hat der Besteller mehrere Unternehmer beauftragt, die parallel an der Herstellung des Werkes arbeiten sollen, dann trifft ihn grundsätzlich eine Koordinierungspflicht. Die Art und der Umfang der Koordinierungspflicht des Bestellers ist durch Auslegung anhand der vertraglichen Vereinbarung sowie durch Berücksichtigung des Merkmales im produzierenden Gewerbe zu ermitteln. Soweit bei parallel arbeitenden Unternehmern ein Unternehmer auf der Leistung des anderen aufbaut (Nachunternehmer), kann der Besteller dem Nachunternehmer aus Koordinierungspflicht haften. Generell geht es um Handlungen, die für die vertragsgemäße Herstellung des Werkes insoweit von Bedeutung sind, als von ihnen der Beginn, die Durchführung oder die Fertigstellung von Arbeiten des Unternehmers abhängig ist. Der Besteller legt die Reihenfolge des Prozesses unter Berücksichtigung der Effizienz und des Gewinns fest und schließt dem Unternehmer manchmal einen bestimmten Prozess ab. Dabei gibt es Fälle, in denen der Prozess vor oder nach dem Unternehmer oder sowohl der vordere als auch der hintere Prozess alle von der Arbeit des Unternehnehmers durchgeführt werden. Durch das computergestützte Managementsystem könnte der Besteller seine Koordinierungspflicht erfolgen, dann es wäre schwierig, den Vertrag zu unterscheiden, da er dem Inhalt des Direktionsrechts des Arbeitgeber ähnelt. Im Werkvertrag wird festgehalten, ob der wesentliche Teil der Hauptwerkleistung bereits und konkret bestimmt worden ist.
Abstract
Hat der Besteller mehrere Unternehmer beauftragt, die parallel an der Herstellung des Werkes arbeiten sollen, dann trifft ihn grundsätzlich eine Koordinierungspflicht. Die Art und der Umfang der Koordinierungspflicht des Bestellers ist durch Auslegung anhand der vertraglichen Vereinbarung sowie durch Berücksichtigung des Merkmales im produzierenden Gewerbe zu ermitteln. Soweit bei parallel arbeitenden Unternehmern ein Unternehmer auf der Leistung des anderen aufbaut (Nachunternehmer), kann der Besteller dem Nachunternehmer aus Koordinierungspflicht haften. Generell geht es um Handlungen, die für die vertragsgemäße Herstellung des Werkes insoweit von Bedeutung sind, als von ihnen der Beginn, die Durchführung oder die Fertigstellung von Arbeiten des Unternehmers abhängig ist. Der Besteller legt die Reihenfolge des Prozesses unter Berücksichtigung der Effizienz und des Gewinns fest und schließt dem Unternehmer manchmal einen bestimmten Prozess ab. Dabei gibt es Fälle, in denen der Prozess vor oder nach dem Unternehmer oder sowohl der vordere als auch der hintere Prozess alle von der Arbeit des Unternehnehmers durchgeführt werden. Durch das computergestützte Managementsystem könnte der Besteller seine Koordinierungspflicht erfolgen, dann es wäre schwierig, den Vertrag zu unterscheiden, da er dem Inhalt des Direktionsrechts des Arbeitgeber ähnelt. Im Werkvertrag wird festgehalten, ob der wesentliche Teil der Hauptwerkleistung bereits und konkret bestimmt worden ist.
- 발행기관:
- 한국노동법학회
- 분류:
- 노동법