건강하고 쾌적한 환경에서 생활할 권리와 국가목표조항으로서 환경보전의무
Das Recht, in einer gesunden und bequemen Umwelt zu leben, und die Pflicht, die Umwelt zu
방승주(한양대학교)
40권 3호, 25~68쪽
초록
우리 헌법 제35조 제1항은 주관적 공권으로서 건강하고 쾌적한 환경에서 생활할 권리를 보장하고 있으며 동시에 국가의 환경보전의무를 천명하고 있다. 그러므로 우리 헌법은 주관적 권리로서의 환경권과 국가목표조항으로서 환경보전의무를 동시에 두고 있다고 할 수 있다. 이와 같이 우리 헌법은 독일처럼 양자택일 방식으로 환경보전문제에 대처하고 있는 것이 아니라, 양자를 모두 택하는 방식을 취하고 있으므로, 주관적 공권은 물론 국가목표로서의 환경보전의무에 대한 실질적 해석을 등한시해서는 안 된다. 이 양자는 상호 유기적・보완적 관계에 있다고 할 수 있다. 그리고 그 내용은 건강하고 쾌적한 환경에서 생활할 권리의 보호영역과, 또한 국가목표와 객관적인 의무로서 환경보전의무이며, 그로부터 여러 가지 헌법상의 원리들이 도출된다고 할 수 있다. 이 주관적 공권으로서의 환경권은 결코 입법자에 의해서 구체화되지 않으면 보장될 수 없는 추상적 권리에 지나지 않는 것이 아니라, 입법자의 구체화 입법이 없을 경우에는 헌법 제35조 제1항을 근거로 하여 직접 ⅰ) 국가의 환경권에 대한 침해의 중지나 침해배제를 요구할 수 있으며, ⅱ) CO2배출감축, 깨끗한 물과 공기 등 환경재에 대한 시대간(時代間)(intertemporal) 및 세대간(世代間)(intergenerationell) 공평한 배분을 포함하는 환경평등을 요구할 수 있고, ⅲ) 보다 더 건강하고 쾌적한 환경에서 생활할 수 있도록 자연환경의 개선을 요구할 수 있으며, 그리고 끝으로 ⅳ) 환경보전을 위한 조직과 절차에 참여하고 정보제공과 의견진술을 요구할 수 있는 구체적 권리라 하겠다. 환경보전의무는 일종의 국가목표조항이다. 국가목표조항은 국가가 헌법으로부터 목표로 부여받은 것으로서 이루어 나가야할 국가적 과제를 뜻한다. 이 국가목표조항으로부터는 여러 환경법상의 원리들이 도출된다. 즉 사전배려원리, 지속가능한 개발의 원리, 협동의 원리, 투명성과 공개성의 원리, 통합의 원리 등이 그것이다. 이 환경보전의무는 전술한 주관적 공권으로서 환경권의 보호영역들을 실현하기 위하여 객관적인 법제도를 마련하고 형성할 의무라고 할 수 있다. 이 주관적 공권으로서의 건강하고 쾌적한 환경에서 생활할 권리와 국가목표조항으로서 환경보전의무는 상호 유기적・보완적 관계에 있다고 할 수 있다.
Abstract
Art. 35 Abs. 1 der koreanischen Verfassung garantiert das Recht, in einer gesunden und bequemen Umwelt zu leben, als ein subjektives öffentliches Recht der Bürger und erklärt es gleichzeitig zur Pflicht des Staates, die Umwelt zu erhalten. Man kann also sagen, dass unsere Verfassung sowohl ein Umweltrecht als subjektives Recht als auch eine Verpflichtung zum Umweltschutz als ein Staatsziel enthält. So sollten wir die praktische Auslegung des subjektiven öffentlichen Rechts und die Konkretisierung der Pflicht zum Umweltschutz als Staatsziel nicht vernachlässigen. Sie stehen in einem systematischen und komplementären Verhältnis zueinander. Zum Schutzbereich des Rechts auf ein Leben in einer gesunden und bequemen Umwelt gehören die Umweltfreiheit als Abwehrrecht, die Umweltgleichheit oder die Umweltgerechtigkeit, der Anspruch auf eine gesunde und bequemen Umwelt und schließlich das Teilhaberecht auf Verfahren und Organisation. Bei diesem subjektiven öffentlichen Recht, in einer gesunden und bequemen Umwelt zu leben, handelt es sich nicht nur um ein abstraktes Recht, das ohne eine Konkretisierung durch den Gesetzgeber nicht gewährleistet werden könnte, sondern um ein konkretes Recht, auf dessen Grundlage die betroffenen Menschen unmittelbar einen Anspruch haben (i) auf die Unterlassung oder Verhinderung der Verletzung der Umwelt durch den Staat, (ii) auf die gleichheitliche Belastung der CO2 Emissionsminderung und den gleichheitlichen Zugang zu Umweltmedien sowohl unter dem intertemporalen als auch intergenerationellen Gesichtspunkt (BVerfGE 157, 30, Rn. 122), (iii) auf die Schaffung einer gesunden und bequemen natürlichen Umwelt und schließlich (iv) auf die Beteiligung an Organisationen und Verfahren (z.B. Umweltunverträglichkeitsprüfung) zum Schutz der Umwelt sowie die Bereitstellung von Informationen und die Anhörung bzw. die Gelegenheit zur Meinungsäußerung. Die Pflicht zum Schutz der Umwelt ist eine Staatszielbestimmung. Ein Staatsziel ist ein verfassungsrechtlicher Auftrag, der dem Staat als eine zu verwirklichende Aufgabe zugewiesen wird. Aus diesem Staatsziel leiten sich mehrere Grundsätze des Umweltrechts ab: das Vorsorgeprinzip, das Prinzip der nachhaltigen Entwicklung, das Kooperationsprinzip, das Prinzip der Transparenz und Offenheit sowie das Integrationsprinzip. Die Pflicht zum Schutz der Umwelt kann als Verpflichtung zur Vorbereitung und Gestaltung einer objektiven Rechtsordnung bezeichnet werden, um die oben beschriebenen Bereiche des Schutzes der Umweltrechte als subjektives öffentliches Recht zu verwirklichen. Das Recht auf ein Leben in einer gesunden und bequemen Umwelt als subjektives öffentliches Recht und die Pflicht zum Schutz der Umwelt als ein Staatsziel stehen in einer engen systematischen und komplementären Beziehung.
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- 법학