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학술논문법조2023.12 발행KCI 피인용 2

담보권실행경매의 공신력 규정에 관한 해석의 한계 - 대법원 2022. 8. 25. 선고 2018다205209 전원합의체 판결 -

Die Grenzen der Auslegung der Bestimmung des öffentlichen Glaubens der Zwangsversteigerung für die Verfolgung des Rechts aus der Hypothek - vorliegende Streitsache: Oberster Gerichtshof Großer Senat, Urteil vom 25.08.2022. - 2018Da205209 -

강지웅(창원지방법원 마산지원 부장판사)

72권 6호, 434~472쪽

초록

본 논문은 이미 소멸한 근저당권에 기초하여 담보권실행경매가 개시되고 매각이 이루어진 경우 그 경매가 유효한지를 다룬다. 민사집행법 제267조는 “매수인의 부동산 취득은 담보권 소멸로 영향을 받지 아니한다.”라고 규정하고 있다. 대상판결의 다수의견은, 위 조항의 “담보권 소멸”은 경매개시결정이 있은 후에 담보권이 소멸한 경우만을 의미한다고 해석한다. 그러나 대상판결의 별개의견은, 담보권이 유효하게 성립한 후 나중에 발생한 사유로 소멸한 경우에는 담보권이 경매개시결정 전에 소멸하였는지 여부에 관계없이 민사집행법 제267조가 적용된다고 해석한다. 결국 핵심 쟁점은 민사집행법 제267조의 “담보권 소멸”에 경매개시결정 전의 담보권 소멸도 포함되는지 여부이다. 민사집행법 제267조의 “담보권 소멸”에 관한 해석의 한계를 밝히려면 위 문구의 ‘문언의 가능한 의미’를 규명해야 하고, 그러려면 ① 언어적ㆍ문법적 해석, ② 체계적 해석, ③ 역사적 해석, ④ 목적론적 해석의 네 가지 해석기준을 이용하여 위 법조항을 해석하여야 한다. 먼저 언어적ㆍ문법적 해석기준과 관련하여, 경매개시결정 전의 담보권 소멸이 “담보권 소멸”이라는 문언 의미의 중립적 후보자인지 아니면 적극적 후보자인지 살펴보아야 하는데, 이를 위해서는 다른 세 가지 해석기준을 이용해야 한다. 체계적 해석과 관련하여, 강제경매와 담보경매의 차이점보다 공통점에 더 주목해야 하고, 민사집행법 제265조와 제267조 간의 체계 정합성을 고려해야 한다. 역사적 해석과 관련하여, 입법자료상 민사집행법 제267조가 경매개시결정 후에 담보권이 소멸한 경우에 한하여 담보경매의 공신력을 인정하려는 취지로 신설되었다고 보기 어려운 점을 참작해야 한다. 마지막으로 목적론적 해석과 관련하여, 그동안 이룩된 경매 제도의 발전과 사회적 여건의 변화를 감안하여 경매절차에 대한 신뢰 및 거래안전 보호에 더 초점을 맞추어야 한다. 결국 경매개시결정 전의 담보권 소멸과 경매개시결정 후의 담보권 소멸은 모두 민사집행법 제267조에 규정된 “담보권 소멸”의 개념의 핵에 속하는 적극적 후보자에 해당한다. 따라서 민사집행법 제267조의 “담보권 소멸”이라는 문언의 가능한 의미 속에는 경매개시결정 전의 담보권 소멸과 경매개시결정 후의 담보권 소멸이 모두 포함되는 것으로 해석함이 타당하다. 그렇다면, 민사집행법 제267조의 “담보권 소멸”에서 ‘경매개시결정 전의 담보권 소멸’을 제외하는 것은 정당성이 없는 목적론적 축소에 해당하여 허용될 수 없다.

Abstract

In der vorliegenden Arbeit geht es um die Gültigkeit einer Zwangsversteigerung für die Verfolgung des Rechts aus der Hypothek auf der Grundlage einer bereits erloschenen Hypothek. §267 der Zivilvollstreckungsordnung (K-ZVO) sieht vor, dass der Eigentumserwerb durch Zuschlag bei der Zwangsversteigerung für die Verfolgung des Rechts aus der Hypothek nicht durch das Erlöschen der Hypothek beeinträchtigt wird. In der Urteilsbegründung vorliegender Streitsache wird der Begriff "Erlöschen der Hypothek" in der oben genannten Bestimmung so ausgelegt, dass er nur das Erlöschen der Hypothek nach der Anordnung der Versteigerung meint. In der abweichenden Minderheitsmeinung vorliegender Streitsache findet §267 der K-ZVO jedoch auf Fälle Anwendung, in denen die Hypothek rechtsgültig festgestellt wurde und dann aufgrund später eingetretener Ereignisse erloschen ist, unabhängig davon, ob die Hypothek vor der Anordnung der Versteigerung erloschen ist. Die Schlüsselfrage ist, ob der Begriff "Erlöschen der Hypothek" in §267 der K-ZVO auch das Erlöschen der Hypothek vor der Anordnung der Versteigerung umfasst. Um die Grenzen der Auslegung des Begriffs "Erlöschen der Hypothek" in §267 der K-ZVO zu klären, ist es notwendig, "den möglichen Wortsinn" des Begriffs zu ermitteln, und zu diesem Zweck muss der Begriff anhand von vier Auslegungskriterien ausgelegt werden: (1) die sprachliche und grammatikalische Auslegung, (2) die systematische Auslegung, (3) die historische Auslegung und (4) die teleologische Auslegung. Bei der sprachlichen und grammatikalischen Auslegung ist zunächst zu prüfen, ob das Erlöschen der Hypothek vor der Anordnung der Versteigerung ein neutraler oder positiver Kandidat für die Formulierung "Erlöschen der Hypothek" ist, was die Anwendung der anderen drei Auslegungskriterien erfordert. Bei der systematischen Auslegung sollten die Gemeinsamkeiten zwischen der allgemeinen Zwangsversteigerung und der Zwangsversteigerung für die Verfolgung des Rechts aus der Hypothek stärker beachtet werden als die Unterschiede, und es sollte die systematische Kohärenz zwischen §265 und §267 der K-ZVO berücksichtigt werden. Hinsichtlich der historischen Auslegung ist zu beachten, dass die Gesetzgebungsgeschichte nicht darauf hindeutet, dass §267 der K-ZVO mit der Absicht erlassen wurde, der öffentliche Glaube der Zwangsversteigerung für die Verfolgung des Rechts aus der Hypothek nur in Fällen anzuerkennen, in denen die Hypothek nach der Anordnung der Versteigerung erloschen ist. Was schließlich die teleologische Auslegung anbelangt, so sollte angesichts der Entwicklung des Versteigerungssystems und der veränderten gesellschaftlichen Bedingungen der Glaube an das Versteigerungsverfahren und die Sicherheit im Rechtsverkehr stärker betont werden. Schließlich sind sowohl das Erlöschen der Hypothek vor der Anordnung der Versteigerung als auch das Erlöschen der Hypothek nach der Anordnung der Versteigerung aktive Kandidaten, die in den Begriffskern der in §267 der K-ZVO festgelegten Formulierung "Erlöschen der Hypothek" fallen. Daher umfasst der mögliche Wortsinn der Formulierung "Erlöschen der Hypothek" sowohl das Erlöschen der Hypothek vor der Anordnung der Versteigerung als auch das Erlöschen der Hypothek nach der Anordnung der Versteigerung. Demnach stellt der Ausschluss des Erlöschens der Hypothek vor der Anordnung der Versteigerung aus dem "Erlöschen der Hypothek" in §267 der K-ZVO eine ungerechtfertigte teleologische Reduktion dar.

발행기관:
사단법인 법조협회
DOI:
http://dx.doi.org/10.17007/klaj.2023.72.6.014
분류:
법학

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