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학술논문가족법연구2024.03 발행KCI 피인용 3

독일 민법의 상대적 유언능력에 관한 고찰

Überlegung zur relativen Testierfähigkeit im deutschen BGB

김성미(아주대학교 SSK사업단)

38권 1호, 57~88쪽

초록

Die Frage der Testierfähigkeit im Falle von Demenz und anderen psychischen Erkrankungen in einer alternden Gesellschaft ist sowohl in Deutschland als auch in Südkorea eine gesellschaftliche Herausforderung. Das kor.BGB enthält jedoch keine spezifischen Bestimmungen zur Testierfähigkeit: Die einzige Bestimmung, die eine eingeschränkte Testierfähigkeit anerkennt, ist Artikel 1063, da die koreanische Rechtsprechung die Testierfähigkeit im Allgemeinen in Übereinstimmung mit der im kor. BGB definierten Testierfähigkeit behandelt. In Deutschland hingegen ist die Testierfähigkeit in Artikel 2229 des de. BGBs geregelt. Darüber hinaus wird in Deutschland die so genannte “relative Testierfähigkeit” diskutiert, zu der der BGH jedoch keine eindeutige Position bezogen hat. Außerdem wird diese relative Testierfähigkeit in Deutschland allmählich ausgeweitet. Bei der relativen Testierfähigkeit handelt es sich um die Rechtsfähigkeit, die auf individueller Basis anerkannt wird, je nach dem individuellen Status des Erblassers und der Komplexität des Nachlasses. Es ist jedoch schwierig, allein anhand des Vorhandenseins der Testierfähigkeitsregelung zu bestimmen, welches Rechtssystem besser ist. Dennoch ist die deutsche Diskussion über die Testierfähigkeit, insbesondere die relative Testierfähigkeit, lehrreich für Korea, da die Gerichte in beiden Ländern im Interesse des Einzelnen, auf der Grundlage individueller Fakten entscheiden müssen. Es ist zu hoffen, dass die deutsche Diskussion einen Anhaltspunkt für die Lösung aktueller oder zukünftiger Erbstreitigkeiten in der alternden koreanischen Gesellschaft liefern kann.

Abstract

Die Frage der Testierfähigkeit im Falle von Demenz und anderen psychischen Erkrankungen in einer alternden Gesellschaft ist sowohl in Deutschland als auch in Südkorea eine gesellschaftliche Herausforderung. Das kor.BGB enthält jedoch keine spezifischen Bestimmungen zur Testierfähigkeit: Die einzige Bestimmung, die eine eingeschränkte Testierfähigkeit anerkennt, ist Artikel 1063, da die koreanische Rechtsprechung die Testierfähigkeit im Allgemeinen in Übereinstimmung mit der im kor. BGB definierten Testierfähigkeit behandelt. In Deutschland hingegen ist die Testierfähigkeit in Artikel 2229 des de. BGBs geregelt. Darüber hinaus wird in Deutschland die so genannte “relative Testierfähigkeit” diskutiert, zu der der BGH jedoch keine eindeutige Position bezogen hat. Außerdem wird diese relative Testierfähigkeit in Deutschland allmählich ausgeweitet. Bei der relativen Testierfähigkeit handelt es sich um die Rechtsfähigkeit, die auf individueller Basis anerkannt wird, je nach dem individuellen Status des Erblassers und der Komplexität des Nachlasses. Es ist jedoch schwierig, allein anhand des Vorhandenseins der Testierfähigkeitsregelung zu bestimmen, welches Rechtssystem besser ist. Dennoch ist die deutsche Diskussion über die Testierfähigkeit, insbesondere die relative Testierfähigkeit, lehrreich für Korea, da die Gerichte in beiden Ländern im Interesse des Einzelnen, auf der Grundlage individueller Fakten entscheiden müssen. Es ist zu hoffen, dass die deutsche Diskussion einen Anhaltspunkt für die Lösung aktueller oder zukünftiger Erbstreitigkeiten in der alternden koreanischen Gesellschaft liefern kann.

발행기관:
한국가족법학회
DOI:
http://dx.doi.org/10.31998/KSFL.2024.38.1.57
분류:
법학

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