독일 인격적 법익론의 한계와 보완가능성에 관한 논고
Zur neuen legtimierung der personalen Rechtsgutslehre
김은희(서울대학교 법학연구소; 홍익대학교 법학과; 가천대학교 법학과; 한양대학교 공공정책대학원 법무학과; Goethe Universität in Frankfurt am Main)
36권 2호, 97~129쪽
초록
독일 인격적 법익론에는 많은 비판이 제기되어 왔지만 입헌 자유주의 국가관에 따른 자유주의적 형벌 사고의 이념적 토대를 부각한다면 인격적 법익론은대체 불가능하다고 할 수 있다. 영미권에서 부각이 되는 정치철학적 자유주의의 관점에서 보더라도 소극적 자유 개념 및 해악의 원리와 인격적 법익론 간에는 이론적 대칭성이 존재한다고 할 수 있다. 다만 개인에 대한 국가권력의 한계를 다루는 이론으로서 정치적 자유주의의 교훈은 인격적 법익론과 관련을 맺지만 그동안 독일 법학계에서 잘 다뤄지지 않았었다. 따라서 본 연구에서는 개인의 자유를 최대한으로 보장해야한다는 목적을 수행하는 형벌관을 가장 효과적으로 방어하는 이론적 수단으로서 입법 비판적 법익개념과 인격적 법익론의존속이 요청된다는 전제 하에, 법익론의 한계에 대한 이론들을 개관하고 재구성한다. 즉 이러한 비판 이론들은 인격 개념 자체가 가지고 있는 인식론적 이중구조를 비판하는 대체모델 이론, 법익론의 입법비판기능이 헌법과 양립할 수없다는 축소모델 이론, 법익론이 너무나 협소하여 보편적 법익이나 감정에 대한 보호에 실패한다는 확장모델 이론으로 새롭게 구분될 수 있을 것이다. 나아가 소극적 자유의 변천사와 최근의 발전 동향을 살핀다면 인격적 법익론은 대체가 아니라 보완될 수 있다는 주장이 설득력을 얻게 된다. 결론적으로 말하자면 본고는 형사처벌의 정당화에 대한 ‘충분조건’이 아닌 ‘필요조건’으로서 입법비판적 법익 개념과 인격적 법익론이 가지는 대체불가능성에 대한 논증이라 할수 있다. 이를 위한 배경적 설명으로서 먼저 법익론의 역사에 대한 서술이 요청된다. 법익 개념은 범죄와 범죄 아닌 것을 구분하려는 단일 범죄의 개념, 즉 실질적범죄 개념으로 소급한다. 궁극적으로 이러한 시도 뒤에는 범죄의 범위를 명확히 하여 형사처벌의 과잉화를 막으려는 ‘자유주의적 정신’이 있다고 해석할 수있다. 사회계약론과 포이어바흐의 권리침해론, 비른바움의 선 침해론, 빈딩의규범적 법익론과 폰 리스트의 사회학적 법익론을 거쳐 1900년대 중반 이후 인격적 법익론이 탄생하였는데, 이때 인격 개념은 칸트의 영향을 받은 카우프만의 용어로서, 다른 인간이나 사물들과 갖게 되는 관계들의 조화로서의 인간을지칭한다. 하쎄머와 노이만같은 인격적 법익론자들은 개인에게 중요한, 보호할만한 가치가 있는 이익으로서의 인격적 법익에 전혀 관계하지 않는 형법조항은폐지되어야 한다는 입법비판적 법익론을 고수하고, 형사입법 과잉화의 경향에맞서 방어적 논증도구(필요조건)로서 인격적 법익론이 갖는 가치를 부각하는것이다. 한편 정치철학사를 살펴봤을 때 소극적 자유에 관한 관념은 원래 고대 아테네와 로마에서부터 이어져오는, 노예상태(servus)에 대비되는 시민적 자유(civitas libera)의 성격이 강했다. 이것이 18세기 이후 밀 등의 고전적 자유주의자들이구상하는 불간섭으로서의 자유로 변모한 것이며, 형사처벌에 있어서는 특히 그것이 시민의 자유에 대한 너무나 심대한 침해이기 때문에, 이를 최소화하는 것이 시민의 자유를 가장 확대하고 궁극적으로 사회의 효용을 증가시킨다고 하는공리주의 및 고전적 자유주의 관념이 지배하게 된 것이었다. 특이한 것은 20세기 중반 신공화주의의 사조가 등장하며 과거의 공화주의적 자유 전통을 다시부각하면서, 소극적 자유의 이상의 틀을 벗어나지 않으면서도 그 개념적 외연을 확장하는 시도가 설득력을 얻는다는 점이다. 소극적 자유 개념이 확장되는 방향으로 수정된다는 착안점에 따를 때 위에서 언급한 법익론의 한계는 보완될 수 있다는 사실이 더 분명해진다. 예를 들자면 공리주의적 자유주의와 해악의 원리를 통해 구체화되는 이익 개념을 통해법익개념의 이중구조에서 오는 인식론적 긴장을 일응 해소할 수 있고, 공화주의 사상을 통해 입법의 자의성에 대한 헌법적 통제를 분산시키는 법익론이 민주적 정당성을 오히려 강화한다는 교훈을 얻을 수도 있다. 가장 중요하게는, 현재의 간섭이 아닐지라도 간섭행위의 개연성을 경험적으로 평가하였을 때 현저한 위험이 제시된다면 의도적 방해의 간섭으로 인정할 수 있다는 것, 즉 소극적 자유가 침해받는 행위의 외연을 충분히 넓힐 수 있다는 사실을 인격적 법익론의 비판자들에게 제시할 수 있다는 것이다. 공화주의에서는 이러한 새로운간섭의 형태를 ‘지배’라고도 부른다. 단순히 불쾌감을 유발하는 공격들이나 동물학대 역시도 자기 실현에 대한 필수적 이익을 침해하는 행위로 충분히 구성할 수 있다는 것이 현대 자유주의 사조의 방향이라는 사실도 법익론을 포기할필요가 전혀 없다는 점을 다시 알려준다. 따라서 자유주의 정신의 본질을 담는법이론이자, 형사처벌을 정당화하는 필요조건으로서 인격적 법익론이 현대사회에서 가지는 한계가 분명히 있다고 하더라도 그것은 보완될 수 있는 것이며, 인격적 법익론의 논증적 가치를 대체할 수는 없다.
Abstract
Nach den ideologischen Grundlagen des liberalen Strafrechtsdenkens im liberalen Rechtsstaat ist die personale Rechtsgutslehre unersetzlich. Aus der Perspektive des im angloamerikanischen Raum vorherrschenden politischen und philosophischen Liberalismus besteht eine theoretische Symmetrie zwischen dem Konzept der negativen Freiheit und des Schadensprinzips und dem personalen Rechtsgutsbegriff. Der politische Liberalismus als eine Theorie, die sich mit den Grenzen staatlicher Macht über den Einzelnen befasst, ist mit der personalen Rechtsgutslehre verwandt, aber im deutschen Feld der Strafrechtswissenschaft noch nicht ausreichend erhellt worden. Dieser Artikel plädiert daher für die Fortführung des gesetzgebungskritischen Rechtsgüterkonzepts und der personalen Rechtsgutslehre als effektivste theoretische Mittel zur Verteidigung eines Strafdenkens, das dem Ziel der Maximierung der individuellen Freiheit dient, und zeigt, dass die Lücken der personalen Rechtsgutstheorie durch erneute Theorien der negativen Freiheit ergänzt werden können. Die Kritiken an der Grenzen der personalen Rechtsgutsvorstellung lassen sich weiter unterteilen 1) in alternative Modelle, die den erkenntnistheoretischen Dualismus des personalen Rechtsgutsbegriffs selbst kritisieren, 2) in engere Modelle, die argumentieren, dass die systemkritische Funktion mit dem Verfassungsrecht unvereinbar ist, und 3) in breitere Modelle, die sich zeigen, dass der personale Rechtsgutsgedanke zu eng ist und es versäumt, universelle Rechtsgüter oder bloße Gefühle zu schützen. Zusammenfassend ist diese Untersuchung ein Argument für die Unersetzlichkeit des gesetzgebungskritischen Rechtsgüterkonzepts und der personalen Rechtsgutslehre als „notwendige“ und nicht als „hinreichende“ Bedingung für die Legitimierung einer Stafe. Als Hintergrund ist eine Ideengeschichte der Rechtsgutstheorie und ein historischer Rückblick auf den Begriff der negativen Freiheit in der politischen Philosophie notwendig. Das Rechtsgüterkonzept geht auf das Konzept des materiellen Verbrechens zurück, das versucht, zwischen Verbrechen und Nicht-Verbrechen zu unterscheiden. Letztlich kann dieser Versuch als „liberaler Gehalt“ interpretiert werden, der den Umfang von Verbrechen limitieren will. Ab Mitte des 19. Jahrhunderts entstand über die Gesellschaftsvertragstheorie, Feuerbachs Rechtsverletzungstheorie, Birnbaums Gutsverletzungslehre, Bindings normative Rechtsgutslehre und von Liszts soziologische Rechtsgutslehre hinaus die personale Rechtsgutstheorie ein von Kant geprägter Begriff, der die ”Person“ als eine Harmonie von Beziehungen zu anderen Menschen und Objekten bezeichnet. So vertreten Hassemer und Neumann einen systemkritischen Rechtsgutsgedanken, der besagt, dass strafrechtliche Bestimmungen, die sich nicht auf die personalen Rechtsgüter als wichtige und schützenswerte Interessen des Einzelnen beziehen, aufgehoben werden sollten, und betonen den Wert dieser Theorie als ein Argument gegen die funktionalisierende Tendenz der Strafgesetzgebung. Andererseits war in der Geschichte der politischen Philosophie die Idee der negativen Freiheit ursprünglich durch die civitas libera im Gegensatz zur servus gekennzeichnet, die aus dem antiken Athen und Rom übernommen wurde. Ab dem 18. Jahrhundert wandelte sich diese Freiheitsvorstellung als Nichteinmischung, wie sie von klassischen Liberalen wie Mill vertreten wurde, und wurde von der utilitaristischen und klassisch-liberalen Auffassung beherrscht, dass insbesondere die staatliche Bestrafung einen so tiefgreifenden Eingriff in die bürgerlichen Freiheiten darstellt, dass ihre Minimierung die bürgerlichen Freiheiten am meisten erweitern und letztlich den Nutzen der Gesellschaft erhöhen würde. Interessant ist, dass mit dem Aufkommen des Neo-Republikanismus in der Mitte des 20. Jahrhunderts die republikanische Tradition der Vergangenheit wieder hervorgehoben wurde und Versuche, den konzeptionellen Rahmen des Ideals der negativen Freiheit zu erweitern, ohne davon abzuweichen, in Folge überzeugend erscheinen. Wenn dies der Fall ist, können die Ideen des politisch-philosophischen Liberalismus oder des Republikanismus angewandt werden, um die oben erwähnten Einschränkungen des Rechtsgüterkonzepts zu kompensieren. So kann beispielsweise die erkenntnistheoretische Spannung durch den utilitaristischen Liberalismus und das im Schadensprinzip verankerte Interessenkonzept zum Teil gelöst werden, während das republikanische Denken uns lehren kann, dass der systemkritische Rechtsgutsgedanke, der die verfassungsrechtlichen Kontrollen der gesetzgeberischen Willkür dezentralisieren, die demokratische Legitimität tatsächlich stärken. Vor allem aber kann es den Kritikern zeigen, dass die negative Freiheit ausreichend erweitert werden kann, um eine Reihe von Eingriffen zu erfassen, die keine aktuellen Eingriffe sind, wenn eine empirische Bewertung der Wahrscheinlichkeit des Eingriffs ein erhebliches Schadensrisiko nahelegt. Im Republikanismus wird diese neue Form des Eingriffs auch als „Beherrschung“ bezeichnet. Die Tatsache, dass es die Richtung des modernen liberalen Denkens ist, dass sogar bloße Angriffe gegen Gefühle oder Tierquälerei hinreichend als Verletzungen wesentlicher Interessen an der Selbstverwirklichung konstituiert werden können, legt ebenfalls nahe, dass es keine Notwendigkeit gibt, die personale Rechtsgutslehre aufzugeben. Selbst wenn es also im modernen Staat gewisse Beschränkungen gibt, können diese kompensiert werden und kann der argumentative Wert der personalen Rechtsgutslehre als Voraussetzung für die Straflegitimation nicht ersetzen werden.
- 발행기관:
- 한국형사법학회
- 분류:
- 법학