사기죄에서의 피해자 범위 개념의 확장과 포괄일죄에 관한 제문제
Studie über Erweiterung des Opferbegriffs im Betrug und gehörige Frage der fortgesetzten Handlung
홍 순 건(서울고등법원 춘천재판부)
73권 5호, 321~359쪽
초록
본 연구는 최근에 선고된 대법원 판결 중 피해자가 2명인 사건에서 ‘피해법익의 동일성’을 인정할 수 있다는 점을 설시하며 2인 이상의 피해자들을 하나의 동업체(또는 ‘경제 공동체’라고도 부를 수 있으며, 이하 ‘동업체’라는 용어로 통일한다)로 상정한 다음 해당 피해자들에 대한 범행을 포괄일죄로 판단한 후 그 이득액을 합산하여 특정경제범죄가중처벌등에관한법률위반(이하 ‘특정경제범죄 가중처벌 등에 관한 법률’을 ‘특경법’이라 약칭한다)(사기)죄로 의율한 사례를 바탕으로 하였다. 피해자들의 수별로 사기죄의 죄수를 인정하였던 과거 대법원의 판시와 달리 대법원이 사기죄에서 다수 피해자들을 동업체라는 하나의 묶음으로 치환하여 피해자 범위의 개념이 확장될 수 있음을 긍정하였다고 평가할 수 있다. 그러나 대법원은 위 판시에서 민사법상의 권리 귀속 관계 외에 ‘다른 사정’을 참작하여 포괄일죄를 인정할 수 있다는 추상적인 이유를 설시함에 그쳤다. 형사절차적인 관점에서 피해자 범위와 권리가 확장될 수 있다는 흐름에 맞추어 형사실체적인 관점에서도 위와 같은 피해자 범위 개념의 확장이 꼭 부당한 것은 아니라 할 것이나, 형가중적 특별법이 적용될 수 있는 사안인 만큼, 죄형법정주의와 책임주의의 요청에 따라 이에 대한 이론적인 근거가 보강되어야 한다. 한편, 상습범으로서의 포괄일죄를 긍정하는 것과 같이 피해자 다수의 인격체로 구성된 동업체에 대한 사기죄를 포괄일죄로 처벌할 정도로 위법성을 평가할 수 있는지 죄수론적 관점에서도 규명되어야 한다. 대상판결과 같은 법리 적용은 포괄일죄에 관한 법리를 중심으로 추후 피고인에 대한 형사소송상의 여러 유불리한 상황이 발생할 수 있는 점을 적시하며, 포괄일죄의 법리가 더 확장되는 부분을 경계하여야 한다는 의견을 피력한다. 피해자 중 일부에 대한 범행에 관한 공소제기의 문제를 일죄의 일부에 대한 공소제기의 문제로 보아 공소제기 효력이 어디까지 미치는지, 즉, 동업체 전체에 대한 범행에 공소제기의 효력이 미치는지 논의를 거친다. 그 다음으로 동업체에 대한 포괄일죄로서의 사기죄에 관하여 확정판결의 기판력과 일사부재리효에 관한 포괄일죄의 법리적 난제를 둘러싼 논의를 하며, 기존 법리에 따를 때 기판력이 과도하게 확장될 수 있음을 지적한다. 대상판결이 남긴 해석 문제를 둘러싸고, 피해자 범위 개념의 확장에서의 정교하면서도 일반적인 표식이 될 수 있는 기준이 제시되어야 한다. 일응의 기준을 언급하고, 포괄일죄의 법리의 적용 문제에 관하여서도 공소사실의 동일성 판단에서 규범성을 고려하여야 한다는 관점을 참작하여 과도한 기판력 확장을 제어하기 위한 해석 방안을 제안한다.
Abstract
Diese Studie behandelt eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs Südkoreas, bei der in einem Fall mit zwei Opfern unter Berücksichtigung verschiedener Aspekte außer den zivilrechtlichen Rechtsbeziehungen, die „Identität des geschützten Rechtsguts“ anerkannt werden konnte. Es wird untersucht, wie mehrere Opfer als eine „wirtschaftliche Einheit“ betrachtet werden können, wobei dem Betrug, also die bereichernden Beträge, summiert und als fortgesetzte Handlung betrachtet werden. Dies führt zu einer Verurteilung wegen Betrugs gemäß dem Verschärftes Strafrecht als Beispiel für die positive Anerkennung dieser Praxis. Im Gegensatz zu früheren Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs, die die Anzahl der Opfer für die Beurteilung der Betrugsstrafbarkeit maßgeblich machten, zeigt das vorliegende Beispiel, wie das Gericht die Vorstellung der Opfer als eine wirtschaftliche Einheit verwendet, um die Reichweite des Opferbegriffs subjektiv auszuweiten. Dennoch beschränkte sich das Gericht bei dieser Entscheidung darauf, „andere Umstände“ als abstrakte Gründe für die Anerkennung des einheitlichen Delikts zu nennen. Aus strafprozessualer Sicht mag die Ausweitung des Opferbegriffs und der Opferrechte nachvollziehbar sein, jedoch sollte aus strafrechtlicher Perspektive eine theoretische Grundlage für diese Erweiterung ausreichend untermauert werden, insbesondere im Hinblick auf die Anwendung des Verschärftes Strafrechts. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass die Anwendung solcher Rechtsgrundsätze in Fällen wie dem vorliegenden zukünftige rechtliche Vor- und Nachteile für die Angeklagten mit sich bringen kann. Es sollte darauf geachtet werden, die Ausweitung der fortgesetzten Handlung zu verhindern. Ein weiterer Punkt der Studie betrifft einige Frage der Anklageerhebung für nur einen Teil der Straftaten und die Reichweite der Anklagewirksamkeit – ob diese auf die gesamte Opfern ausgedehnt wird. Danach wird die Problematik der Bindungswirkung und der Rechtskraft im Zusammenhang mit fortgesetzter Handlung und der möglichen übermäßigen Ausdehnung der Rechtskraft thematisiert. Abschließend wird es darauf hingewiesen, dass bei der Erweiterung des Opferbegriffs, jedoch grundlegende Kriterien entwickelt werden sollten. Diese Kriterien sollten vermieden werden. Zudem wird empfohlen, bei der Anwendung der fortgesetzten Handlung die Normativität bei der Beurteilung der Identität der Anklagepunkte zu berücksichtigen, um eine übermäßige Ausdehnung der Rechtskraft zu vermeiden. Eine angemessene Auslegung zur Kontrolle der übermäßigen Ausdehnung der Rechtskraft wird vorgeschlagen.
- 발행기관:
- 사단법인 법조협회
- 분류:
- 법학