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학술논문안암법학2025.05 발행

2024년 형사법분야 대법원 주요판례 평석

Analyse der wichtigsten strafrechtlichen und strafprozessualen Rechtsprechungen im Jahr 2024

홍영기(고려대학교)

70호, 137~181쪽

초록

[1] 피해자가 항거불능상태인 것으로 오인하고 간음의 실행에 착수하였으나 피해자가 반항하여 중단한 경우를 준강간죄의 불능미수로 평가한 판례는 부적절하다. 이는 준강간의 결과로 이르는 데에 규범적으로 ‘가능한’ 행위였고 피해자가 항거불능상태가 아니었음은 결과에 이르지 못하게 한 ‘장애’에 해당하기 때문에 준강간의 장애미수로 보아야 한다. [2] 복수의 참여자에게 모두 과실, 즉 주의의무위반이 인정되는 경우, 누구의 행위로부터 결과가 발생하였는지를 형사사법기관이 증명하지 못하면 어느 참여자에게도 죄책을 인정할 수 없다. 참여자를 공동정범으로 묶어 모두에게 공통적으로 죄책을 인정하는 방식은 법치국가적으로 허용되어서는 안 된다. [3] 통신매체이용음란죄가 목적범으로 분명히 규정되어 있는 의의를 간과할 수 없다. 이러한 목적을 미필적 의도로 충분하다고 보고, 의도가 불분명한 행위에까지 이 죄의 가벌성범위를 확대하는 것은 죄형법정주의에 어긋난다. [4] 국선변호인 필요성 요건 가운데 ‘구속’은 해당사안에 따른 구속 뿐만 아니라 이와 구별되는 다른 사안의 수사, 공판, 형집행을 위한 구속까지 포함되는 것으로 보는 것이 피의자⋅피고인의 방어권보장이라는 국선변호인 제도 의의에 충실한 이해이다. [5] 수사에 임박한 피의자가 버린 물건이라고 해서 간단히 ‘유류물’로 간주하여 영장주의를 피해갈수 있다고 본 것은 잘못이다. 정보저장매체와 그 안에 담긴 정보에 대한 형사절차상 취급은 구별되어야 한다. 전자의 압수절차에 대한 참여권이 포기되었다고 하더라도 후자 압수까지 수사기관이 임의로 진행할 수 있는 것은 아니다. [6] 수사기관이 범죄현장에서 몰래 녹음한 파일이나 촬영한 사진은 검증조서의 성격을 갖는 진술증거이기에 영장주의에 따른 적법심사를 생략할 수 없다. 피의자 아닌 자라고 하더라도 그가 향후에 형사절차에 놓일 수 있다면 그에게 진술거부권 있음을 고지하고 신문해야 한다. 이를 생략한 채 취득한 진술증거는 공판과정에서 증거로 쓰일 수 없다.

Abstract

Dieser Beitrag analysiert aktuelle Entscheidungen des koreanischen Obersten Gerichtshofs und zentrale Entwicklungen im Strafrecht anhand ausgewählter Streitfragen im materiellen Strafrecht und Strafverfahrensrecht. Erstens wird die Einstufung eines versuchten Quasi-Vergewaltigungsdelikts als untauglicher Versuch kritisiert, wenn der Täter aufgrund eines Irrtums über die Wehrlosigkeit des Opfers handelte, jedoch der Versuch durch aktiven Widerstand des Opfers scheiterte. In einem solchen Fall liegt vielmehr ein beendeter Versuch (tauglicher Versuch) vor. Zweitens wird betont, dass bei mehreren fahrlässig handelnden Beteiligten eine strafre- chtliche Verantwortlichkeit nur dann in Betracht kommt, wenn der Kausalzusammenhang zwischen individueller Pflichtverletzung und dem eingetretenen Erfolg nachgewiesen ist. Eine kollektive Zurechnung ohne Kausalitätsbezug widerspricht dem Rechtsstaatsprinzip. Drittens wird hervorgehoben, dass das Erfordernis des „Zwecks“ im Tatbestand der Kom- munikationsmedien-Unzucht (§ 13 des Gesetzes zur Bestrafung sexueller Gewalt) nicht vernachlässigt werden darf. Die Reduktion auf einen Eventualvorsatz gefährdet das Bestimmtheitsgebot. Viertens ist der Begriff der „Haft“ als Voraussetzung für die Bestellung eines Pflichtverteidigers weit auszulegen, sodass auch die Inhaftierung im Zusammenhang mit anderen Strafverfahren (z.B. Ermittlungen oder Strafvollstreckung) erfasst ist. Fünftens darf die polizeiliche Beschlagnahme von Datenträgern, die von Beschuldigten weggeworfen wurden, nicht automatisch als Zugriff auf „herrenlose Sachen“ betrachtet werden. Die gespeicherten Informationen unterliegen einem eigenständigen Schutz. Sechstens unterliegen heimlich angefertigte Audio- oder Videoaufnahmen durch Ermittlungsbehörden der gerichtlichen Kontrolle und dem Richtervorbehalt. Auch gegenüber Personen, die (noch) nicht Beschuldigte sind, ist das Schweigerecht zu belehren, wenn sie potenziell einem Strafverfahren unterliegen könnten. Die unter Verletzung dieser Pflicht gewonnenen Aussagen sind nicht verwertbar.

발행기관:
안암법학회
DOI:
http://dx.doi.org/10.22822/alr..70.202505.137
분류:
법학일반

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