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학술논문법학연구2025.05 발행

위험방지에 실패한 경찰의 형사책임에 대한 비판적 검토 - 이태원 참사를 중심으로 -

Eine kritische Überprüfung der strafrechtlichen Verantwortung der Polizei beim Schreitern der Gefahrenabwehr - Konzentration auf die Katastrophe von Itaewon -

김형훈(광주서부경찰서)

77권, 155~190쪽

초록

이태원 참사는 헌법에서 국가에게 명령하는 위험방지의무를 다하지 못하여 발생한 것이다. 그러나 소속 국가기관들은 국가가 법령으로 그들의 임무와 권한을 부여함으로써 이러한 보호의무를 이행할 수 있게 된다. 먼저 시간이나 장소가 특정되지 않은 추상적 위험 단계에서는 개별 경찰관의 판단이 아닌 입법자가 그 위험을 미리 판단하여 경찰권 발동의 대상으로 정함으로써 대응한다. 따라서 이렇게 대응권한이 입법적으로 사전에 정하지 않은 경우 경찰권 발동은 불가능하며 의무화되지 않는다. 그러한 경우에도 위험방지라는 경찰임무를 수행하고자 한다면 사인의 협력에 의한 임의적 수단을 활용하여야 한다. 그럼에도 추상적 위험 단계에서 법령에 대응권한이 정하지 않은 경찰에게 임무에 근거한 사전대비 부족을 이유로 '구체적이고 직접적인' 주의의무 위반을 인정하고, 위험야기자나 위험원 형성에 기여한 자와 동등한 정도의 평가를 통해 업무상 과실치사상의 죄책을 지우는 것은 법리에 맞지 않다. 능력부족으로 '추상적이고 일반적인' 주의의무를 위반하여 위험방지라는 임무수행에 실패한 경찰관에게는 징계처분을 검토하는 것이 타당하다. 이와 달리 구체적 위험 단계에 대하여는 경찰이 관련 법령을 통하여 광범위한 권한을 부여받았고, 나아가 현장의 임기응변적 대응을 위하여 기관장이 아닌 개별 경찰공무원에게까지 관청으로서의 권한을 행사하게 하고 있다. 따라서 경찰로서는 위험방지를 위한 '구체적이고 직접적인' 주의의무를 갖게 된다고 할 수 있다. 다만 현실적으로 모든 위험을 방지하지 못한 책임을 경찰에게 지울 수는 없으므로, 통상적으로는 위험에 대해 경찰권을 행사할 것인지, 행사한다면 어느 정도로 어떤 수단으로써 행사할 것인지 결정과 선택에 대한 재량을 갖는다고 보게 된다. 물론 이태원 참사의 경우 구체적 위험이 발현된 사고 임박시에는 이미 경찰권 행사에 재량을 인정할 수 있는 상황은 아니었다. 하지만 당시 동원 가능한 경찰력의 범위에서 대응하였다면, 이 또한 주의의무 위반이 될 수 없으며, 부작위에 의한 업무상 과실치사상이라는 죄책을 적용할 대상으로는 타당하지 않다.

Abstract

Die Katastrophe von Itaewon ereignete sich, weil der Staat seiner in der Verfassung verankerten Pflicht zur Gefahrenabwehr nicht nachgekommen war. Allerdings können angeschlossene staatliche Organizationen diese Schutzpflicht dadurch erfüllen, dass der Staat ihnen durch Gesetze und Verordnungen die entsprechenden Aufgaben und Befugnisse überträgt. Erstens in der Phase von abstrakter Gefahr, in der Zeit oder Ort nicht festgelegt sind, schätzt der Gesetzgeber, nicht ein Polizeivollzugsbeamte, Gefahr im Voraus und er bestimmt sie als ein Gegenstand der darauf folgenden Ausübung der polizeilichen Befugnis. Wenn die Befugnis deswegen nicht gesetzlich verankert ist, ist die Ausübung der Polizeigewalt daher unmöglich und nicht verpflichtet. Auch in solchen Fällen muss die Polizei, wenn sie ihren Auftrag zur Gefahrenabwehr erfüllen will, auf willkürliche Mittel und auf die Mitwirkung von Privatpersonen zurückgreifen. Darüber hinaus ist es nicht mit dem Rechtsgrundsatz vereinbar, eine Sorgfaltspflichtverletzung aufgrund mangelner Vorbereitungsmaßnahmen, die nicht im Gesetz bestimmt sind, der Polizei auf der abstrakten Gefahrenebene anzuerkennen und die Polizei, die weder die Verursacher der Gefahr waren noch zur Entstehung der Gefahrenquelle beigetragen haben, für fahrlässige Tötung haftbar zu machen, indem ihr ein kausaler Zusammenhang mit den daraus resultierenden Opfern anerkennt wird. Es sei vernünftig, Disziplinarmaßnahmen gegen Polizeivollzugsbeamten in Erwägung zu ziehen, die ihre Pflichten aufgrund mangelnder Fähigkeiten nicht erfüllen könnten. Im Gegensatz dazu erhält Polizei durch einschlägige Gesetze und Vorschriften bei konkreten Gefahren weitreichende Befugnisse und einzelne Polizeibeamten (nicht der Leiter der Behörde) können als Behörde vor Ort reagieren können. Da es jedoch realistisch nicht möglich ist, Polizei dafür verantwortlich zu machen, alle konkrete Gefahren zu verhindern, wird im Allgemeinen davon ausgegangen, dass es in ihrem Ermessen liegt, zu entscheiden, ob und in welchem ​​Umfang und mit welchen Mitteln sie auf solchen Gefahren reagiert. Natürlich konnte man der Polizei im Falle der Katastrophe von Itaewon keinen Ermessensspielraum bei der Ausübung ihrer Befugnisse einräumen, weil Unfälle mit konkreter Gefahr unmittelbar bevorstand. Wenn Polizei jedoch im Rahmen der jeweils verfügbaren Polizeikräfte pflichtgemäß reagierte, sind die Polizeibeamten nicht strafbar. Ein Mangel an schneller Urteilskraft und fehlender beruflicher Anpassung oder ungenügender zusätzlicher Einsatz von Polizeikräfte kann selbstverständlich ein weiterer Grund für Inkompetenz sein. Sofern jedoch keine vorsätzliche Pflichtverletzung vorlag, ist es eine unangemessene Schlussfolgerung, ihn für fahrlässige Tötung im Dienst haftbar zu machen.

발행기관:
부설법학연구소
DOI:
http://dx.doi.org/10.56544/JBLR.2025.05.77.155
분류:
법학교육

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