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학술논문법학논집2025.06 발행

국가계약법에서 부당특약과약관규제법 적용의 문제

Vervot der missbräuchlichen Vertragsklauseln nach dem staatlichen Vertragsgesetz und Problematik über Anwendung des Rechts der allgemeinen Geschäftsbedingungen in diesem Fall

김화(이화여자대학교)

29권 4호, 1~28쪽

초록

국가계약법은 부당특약에 대해서 이를 금지하는 규정과 함께 부당특약에 해당되는 계약조항에 대해서는 그 사법상 효력도 무효로 하는 규정을 가지고 있다. 판례는 국가계약법을 공법상 계약이 아닌 사법상 계약으로 보고 있는데, 그렇다면 국가계약법에서 정하고 있는 부당특약은 어떠한 기준에 의해서 판단되어야 하는지가 문제가 될 수 있다. 이는 국가계약법이 적용되는 공공계약은 어떠한 성격을 갖는 것인가, 이러한 공공계약은 어느 정도의 공공성이 지켜져야 하는 것인가라는 점이 중요한 의미를 갖게 된다. 이는 국가계약법상의 여러 규정들만을 통해서 판단될 수 있는 것이 아니라, 행정사법이라는 영역이 어느 정도로 헌법적 가치에 기속되어 공익실현에 이바지하는 도구가 되어야 하는가, 이를 위해서는 공공계약을 어떻게 바라보는 것이 이러한 목적이 더 기여할 수 있을 것인가라는 관점에서 판단되어야 할 문제이다. 이러한 관점에서 살펴본다면 과거에는 국가작용의 영역을 최대한 사법의 영역으로 끌어들이는 것이 개인의 자유를 보호하고, 국가의 권력을 제한하는 방법이었다면, 이제는 같은 국가작용이 사회전체로서 공익실현을 위한 도구로서 기능하고, 또 기능해야 한다는 점이 강조되는 시대로 변화되었다고 평가할 수 있다. 결국 국가는 사인과 달리 자기목적적인 존재일 수 없으며, 그것이 어떠한 법형식에 의한 것이든, 결국은 공익실현을 목적으로 하여야 하고, 이를 위한 헌법적 원리에 구속되어야 한다는 것을 알 수 있다. 약관규제법은 사법의 영역에서 양 당사자의 교섭력의 불균형을 이유로 나타나는 불공정한 계약내용을 시정하는 역할을 하며, 이는 특히 당해 불공정한 계약조항이 약관의 형식으로 나타나는 경우를 다루고 있다. 이러한 점에서 국가계약법상의 부당특약금지 규정과 약관규제법상의 불공정한 약관의 금지 규정 사이의 중첩적 영역이 나타날 수 있을 것이다. 즉, 공공계약이 약관의 형식으로 이루어지는 경우가 있다면, 약관규제법도 적용될 수 있다. 다만 국가계약법이 명시적으로 규정하고 있는 부당특약의 금지와 그 사법상 효력의 무효 조항은 당해 계약조항이 약관의 형식이 아니더라도 적용되어야 하고, 약관규제법상 무효로 판단되는 경우가 아니라고 하더라도, 국가계약법의 부당특약 금지조항에 따라서 무효가 되는 경우가 있을 수 있다고 생각된다. 즉, 공공계약에서는, 약관규제법의 불공정약관에 대한 규제범위보다 국가계약법의 부당특약금지 규정의 적용범위가 더 넓고, 부당특약의 금지의 정도도 더 깊다고 할 것이다. 이는 공공계약은 일방 계약당사자인 국가가 사인과 체결하는 계약이기 때문에 이러한 계약은 직접적이든 혹은 간접적이든 헌법적 원리와 공익의 실현을 목적으로 하여야 하며, 이는 사인과 체결하는 공공계약에 있어서 그 공공성을 최대로 확보해야 하기 때문이다.

Abstract

Das staatliche Vertragsgesetz verbietet missbräuchliche Vertragsklauseln und hebt auch die Rechtswirkung von Vertragsbestimmungen auf, die missbräuchliche Vertragsklauseln darstellen. Da die Rechtsprechung das staatliche Vertragsgesetz als einen privatrechtlichen Vertrag und nicht als einen öffentlichen Vertrag betrachtet, stellt sich die Frage, welche Kriterien zur Bestimmung missbräuchlicher Vertragsklauseln nach dem staatlichen Vertragsgesetz herangezogen werden sollten. Dies hat wichtige Auswirkungen auf die Art der öffentlichen Verträge, die dem staatlichen Vertragsgesetz unterliegen, und auf den Grad des Gemeinwohles, das solche öffentlichen Verträge haben müssen. Dies kann nicht nur anhand der verschiedenen Bestimmungen des staatlichen Vertragsgesetzes beurteilt werden, sondern auch unter dem Gesichtspunkt, inwieweit der Bereich der öffentliche Verwaltung an verfassungsrechtliche Werte gebunden ist und ein Instrument zur Verwirklichung des öffentlichen Interesses sein sollte, und wie die Betrachtung öffentlicher Verträge diesem Zweck besser dienen kann. Aus dieser Perspektive können folgendermaßen festgestellt werden, dass, während in der Vergangenheit staatliches Handeln so weit wie möglich in den Bereich des Privatrechts verlagert wurde, um die Freiheit des Einzelnen zu schützen und die Macht des Staates einzuschränken, heute jedoch betont wird, dass staatliches Handeln als Instrument zur Verwirklichung des öffentlichen Interesses der Gesellschaft als Ganzes dienen kann und sollte. Mit anderen Worten: Der Staat kann sich nicht wie ein Dasein selbst gebrauchen, und er muss, egal welche Rechtsform er annimmt, letztendlich dem öffentlichen Interesse dienen und an verfassungsrechtliche Grundsätze gebunden sein. Im Bereich des Privatrechts dient das Gesetz zur Regelung missbräuchlicher Vertragsklauseln dazu, missbräuchliche Vertragsklauseln zu korrigieren, die aus einem Ungleichgewicht der Verhandlungsmacht der Parteien resultieren, insbesondere wenn solche missbräuchlichen Vertragsklauseln in Form von Allgemeinen Geschäftsbedingungen erscheinen. In dieser Hinsicht kann es zu Überschneidungen zwischen dem Verbot missbräuchlicher Klauseln und Bedingungen im staatlichen Vertragsgesetz und dem Verbot missbräuchlicher Klauseln und Bedingungen im Gesetz über die Regelung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen kommen, d. h. wenn ein öffentliches Vertrag in Form von Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossen wird, kann auch das Gesetz über die Regelung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Anwendung finden. Das im staatlichen Vertragsgesetz ausdrücklich vorgesehene Verbot missbräuchlicher Klauseln und die Bestimmung über die Ungültigkeit seiner rechtliche Wirkung sollten jedoch auch dann angewandt werden, wenn die Vertragsbestimmungen nicht in Form von Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorliegen, und selbst wenn die Vertragsbestimmungen nicht nach dem Gesetz über die Regelung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für ungültig befunden werden, kann sich solche Fälle geben, in denen sie nach dem Verbot missbräuchlicher Klauseln des staatlichen Vertragsgesetzes ungültig sind. Mit anderen Worten, bei öffentlichen Verträgen ist der Anwendungsbereich des Verbots missbräuchlicher Klauseln und Bedingungen des staatlichen Vertragsgesetzes breiter und der Grad des Verbots missbräuchlicher Klauseln und Bedingungen tiefer als der Anwendungsbereich der Regelung missbräuchlicher Klauseln und Bedingungen des Gesetzes über die Regelung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dies liegt daran, dass es sich bei öffentlichen Verträgen um Verträge handelt, die der Staat als Vertragspartei abschließt, und solche Verträge müssen direkt oder indirekt auf die Verwirklichung von Verfassungsgrundsätzen und des öffentlichen Interesses abzielen, und der öffentliche Charakter öffentlicher Verträgemuss so weit wie möglich gesichert werden.

발행기관:
법학연구소
분류:
기타법학

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