국가배상법상 위법성 개념의 해석 및 나머지 구성요건과의 관계에 관한 연구 ― 취소소송의 기판력이 국가배상소송에 안 미칠 수 있는가? ―
Eine Forschung für die Interpretation des Rechtswidrigkeitsbegriffs im koreanischen Staatshaftungsgesetz und seinem Zusammenhang mit den übrigen Tatbeständen — Kann sich die materielle Rechtskraft einer Anfechtungsklage nicht auf eine Staatshaftungsklage erstrecken? —
홍강훈(연세대학교)
53권 4호, 455~490쪽
초록
국가배상법상 위법성의 성질 및 취소소송의 기판력이 국가배상소송에 미치는가의 문제는 우리 행정법의 오랜 난제이다. 한국 국가배상법 제2조의 모태인 일본 국가배상법 제1조는 프랑스식의 큰 일반조항(große Generalklauseln)으로 규정되어 있다. 따라서 독일 민법의 작은 일반조항(kleine Generalklauseln)의 문구의 특수성에서 비롯된 결과불법설・행위불법설의 논쟁은 문리해석상 처음부터 불필요한 논쟁이었다. 그럼에도 일본 학자들은 이러한 차이를 인식하지 못하고 독일의 위법성 이론을 무분별하게 국가배상법에 도입하여 일본 고유의 위법성 이론을 만들어 내었다. 나아가 그러한 위법성 이론을 자가 발전시켜, 법적 안정성을 위해 재심의 예외를 제외하고는 보편적으로 인정되어야만 하는 소송법의 대원칙인 기판력이, 특정 소송영역(취소소송・국가배상소송)에서는 미치지 않을 수도 있다는 세계 법학계에 유래가 없는 엉뚱한 결론에 이른 것이다. 1951년에 일본 국가배상법을 모방하여 제정된 한국 국가배상법하에서 우리 대법원과 학자들은 이러한 일본의 위법성 이론과 기판력 이론을 그대로 계수하였다. 결론적으로, 1900년에 발효된 독일 민법 제839조의 낡은 문구에 의지하고 있는 독일 국가배상제도의 이론과, 독일과의 조문 차이를 인식하지 못하고 이를 그대로 수입한 일본의 이론을 뛰어넘어서, 이제 우리에게는 훨씬 현대적이고 우수한 우리 국가배상법 제2조제1항의 구성요건에 맞춘 독자적 해석이 필요하다. 우리 국가배상법 제2조는 독일처럼 “직무상 의무 위반”이라는 표현을 쓰지 않고 “과실”을 명시하고 있으므로, 지금껏 위법성에서 함께 논의되던 공무원의 손해방지의무 또는 공무원의 직무상 주의의무는 원래의 자리인 과실에서 논하면 된다. 그 밖에 독일에서 위법성으로 논의되는 손해배상청구권자의 범위의 문제도 우리나라에서는 원래의 자리인 인과관계에서 논해주면 된다. 나아가 우리 국가배상법 제2조에 명시되어 있는 ‘위법’은 ‘불법’과 달리 전체 법규범(성문법원과 불문법원)에 반한다는 단일한 관계개념에 불과하므로, 취소소송의 위법과 국가배상의 위법은 당연히 동일하고, 따라서 취소소송에서의 위법성 판단의 기판력은 국가배상소송에도 미칠 수밖에 없다.
Abstract
Die Eigenschaft der Rechtswidrigkeit nach dem koreanischen Staatshaftungsgesetz und die Frage, ob sich die materielle Rechtskraft einer Anfechtungsklage auf eine Staatshaftungsklage erstreckt, sind seit langem schwierigem Fragen im Verwaltungsrecht. Artikel 1 des japanischen Staatshaftungsgesetz, der den Ursprung von Artikel 2 koreanisches Staatshaftungsgesetz darstellt, ist als große Generalklauseln im französischen Stil definiert. Daher war die Debatte zwischen Erfolgsunrecht und Handlungsunrecht, die sich aus der Besonderheit des Wortlauts der kleinen Generalklauseln des §§ 823, 826 BGB ergab, literarisch von Anfang an eine unnötige Debatte. Dennoch erkannten japanische Rechtswissenschaftler diesen Unterschied nicht und führten die Rechtswidrigkeitstheorie Deutschlands in das japanische Staatshaftungsgesetz ein und schufen so Japans eigene Rechtswidrigkeitstheorie. Darüber hinaus sind japanische Rechtswissenschaftler durch die Entwicklung einer solchen Theorie der Rechtswidrigkeit davon überzeugt, dass der wichtige Grundsatz des Prozessrechts, der nur mit Ausnahme der Wiederaufnahme des Verfahrens aus Gründen der Rechtssicherheit allgemein anerkannt werden muss, auf bestimmten Prozess(Anfechtungsklage, Staatshaftungsklage) möglicherweise nicht anwendbar ist Im Rahmen des koreanischen Staatshaftungsgesetzes, das 1951 als Nachahmung des japanischen Staatshaftungsgesetzes erlassen wurde, haben koreanischer Oberster Gerichtshof und Wissenschaftler die japanische Rechtswidrigkeits- und materielle Rechtskrafttheorie übernommen. Schließlich müssen wir die deutsche Staatshaftungstheorie, die sich auf den veralteten Text von § 839 BGB verlässt, der im Jahr 1900 in Kraft trat, und die japanische Staathaftungstheorie, die die deutsche Staatshaftungstheorie blindlings importiert hat, überschreiten. Jetzt hat Korea ein viel moderneres und besseres Staatshaftungsgesetz. Deswegen ist eine unabhängige Auslegung für § 2 Abs. 1 koreanisches Staatshaftungsgesetz erforderlich. § 2 Abs. 1 Staatshaftungsgesetz bestimmt statt „obliegende Amtspflicht“ ausdrücklich nur „Fahrlässigkeit“, so dass die Pflicht von Amtsträgern zur Schadensverhütung oder die Sorgfaltspflicht bei der Ausübung ihrer Pflichten, die in Rechtswidrigkeiten gemeinsam besprochen wurden, an ihrer ursprünglichen Stelle „Fahrlässigkeit“ erörtert werden sollen. Darüber hinaus muss die in Deutschland als Rechtswidrigkeit diskutierte Frage nach der Reichweite des Schadensersatzanspruchs in Korea in ihrer ursprünglichen Position, der Kausalität, diskutiert werden. „Rechtswidrigkeit“, wie sie in Artikel 2 des koreanischen Staatshaftungsgesetzes festgelegt ist, ist im Gegensatz zu „Unrecht“ lediglich ein einziger relationaler Begriff, der alle Rechtsnormen verletzt, deshalb sind die Rechtswidrigkeit einer Anfechtungsklage und der Staatshaftungsklage gleich. Die materielle Rechtskraft des Rechtswidrigkeitsurteils in der Anfechtungsklage muss sich daher auch auf die Staatshaftungsklage erstrecken.
- 발행기관:
- 한국공법학회
- 분류:
- 법학