기후소송의 심사기준 ― 한국, 독일, 유럽인권법에 대한 비교법적 검토 ―
Prüfungsmaßstäbe der Klimaklagen. Eine rechtsvergleichende Studie
김성수(연세대학교)
53권 4호, 523~548쪽
초록
기후위기로 인하여 침해받을 수 있는 국민의 헌법상 권리와 관련하여 기후위기 극복을 위한 실정 법률이 어느 정도로 헌법상 기본권 보호에 진정성이 있어야 하는가 하는 문제를 처음으로 다룬 독일 연방헌법재판소의 결정과 구체적인 심사기준은 그러한 측면에서 주목의 대상이 되었다. 독일연방헌법재판소의 결정은 이른바 과소보호금지원칙과 관련하여 이른바 명백성 통제에 머무른 결과 상당한 실망감을 주었지만 기성세대와 미래세대간의 형평성과 정의실현이라는 취지로 과잉금지원칙을 적용하여 미래세대에게 과도한 부담을 주는 입법공백 상태에 대한 헌법불합치결정을 이끌어냈다. 특히 후자의 경우 연방헌법재판소가 미래세대에 대한 국가의 보호의무의 위반 여부를 심사하기 보다는 그들이 이미 현재 시점에서 침해받을 수 있는 자유권 보호에 집중한 결과이기는 하지만 과소보호금지원칙의 구체적이고 실효적인 기준과 내용에 대한 보다 진전된 입장표명이 없었다는 점에서 비판의 대상이 되고 있다. 2024년 유럽인권재판소의 판결은 기후위기를 인권의 문제로 격상시키고 탄소중립 달성을 위한 목표 시한과 중간 기간 동안 전체적인 잔여 탄소예산과 미래의 온실가스 감축량에 대한 경로를 명시적으로 설정하는 등 개별 국가의 적극적인 보호의무의 내용과 기준을 구체적으로 제시하였다는 점에서 상당한 의의를 가지고 있다. 또한 기후소송에서 일정한 조직과 정보력, 후원능력을 가지는 단체에게 소송 수행의 자격을 부여하여 기후위기가 특정인의 문제가 아닌 우리 모두의 문제라는 점을 각인시키고 특히 현행 의회민주주의 제도하에서 목소리를 낼 수 없는 미래세대를 위하여 “대의제의 함정”를 극복하고자 시도하였다는 점 역시 높이 평가할만 하다. 다만, 기후위기가 인권의 문제임에도 불구하고 개인의 생명권과 삶의 질의 침해에 대하여 지나치게 높은 진입장벽을 요구한 결과 개인의 피해자 적격을 부인함으로써 기후소송에서 개인의 인권침해 문제를 다툴 기회 조차 부여하지 못했다는 비판에서 자유롭지 못하다. 탄소중립기본법에 대한 한국 헌법재판소 결정은 탄소중립이 이루어지는 시점까지 존재하는 중간지점과 입법적 공백상태에 대하여 모두 과소보호금지원칙을 적용하여 심사기준의 일관성을 유지하고 과소보호금지원칙의 내용으로서 구체적인 기준을 제시하고 특히 형량의 방식으로 “미래에 과중한 부담 이전” 여부를 제시했다는 것은 명백성 통제를 넘어서서 효과성 통제 내지 대체적 통제에 근접한 것으로서 독일연방헌법재판소와 비교하여 과소보호금지원칙에 대한 내용적 구체화에 상당 부분 성공한 것으로 평가할 수 있다. 다만, 탄소중립 녹색성장 기본계획에 대하여 합헌의견은 소수의견이었음에도 불구하고 ‘기준연도 총배출량 - 목표연도 순배출량’을 기준으로 부문별 및 연도별 배출・흡수량의 목표치를 각각 달리 산정함으로써 탄소중립기본법 시행령 제3조 제1항이 정하는 40% 목표를 의식한 일종의 牽强附會(견강부회)라는 비판을 받을 수 있다. 이렇듯 세 번의 기후소송은 아직 미완성이지만 지혜의 행진은 멈추지 않을 것이다. 각 기후소송에서 서로가 가질 수 있는 혜안과 지혜는 다른 소송의 미숙과 결점을 보완하여 판결의 완성도를 보다 높이고 사회적 수용성을 제고할 것으로 기대한다.
Abstract
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts der Bundesrepublik Deutschland, die sich erstmals mit der Frage befasste, inwieweit Klimakrisen die verfassungsrechtlichen Rechte der Bürger beeinträchtigen können und in welchem Maße die bestehenden Gesetze zur Bekämpfung der Klimakrise die Grundrechte im Einklang mit der Verfassung schützen müssen, ist in dieser Hinsicht von besonderer Bedeutung. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hat zwar aufgrund der Anwendung des sogenannten „Untermaßverbots“ und der nur auf die „Offensichtlichkeit“ abzielenden Kontrolle Enttäuschung ausgelöst, jedoch hat es im Hinblick auf die Fairness und die Umsetzung von Gerechtigkeit zwischen den Generationen durch die Anwendung des „Übermaßverbots“ eine Verfassungswidrigkeit bezüglich der gesetzgeberischen Lücken hinsichtlich der übermäßigen Belastung künftiger Generationen festgestellt. Dennoch wurde die Entscheidung kritisiert, weil sie keine weitergehende Stellungnahme zu den konkreten und wirksamen Kriterien des Untermaßverbots abgegeben hat. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Jahr 2024 hat die Klimakrise zu einer Menschenrechtsfrage erhoben und die Verpflichtung der Staaten zur aktiven Schutzpflicht klar definiert, indem es explizite Ziele und Zeitrahmen für die Klimaneutralität sowie konkrete Vorgaben zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen in der Zukunft formulierte. Diese Entscheidung hat daher große Bedeutung, da sie konkrete Maßstäbe und Kriterien für den aktiven Schutz der einzelnen Staaten gegen die Klimakrise setzt. Trotzdem gibt es auch Kritik, dass die Hürden für die Anerkennung individueller Menschenrechtsverletzungen aufgrund der Klimakrise unnötig hoch gesetzt wurden, was dazu führte, dass den Betroffenen nicht einmal die Möglichkeit gegeben wurde, ihr individuelles Recht auf Klage im Rahmen von Klimaklagen geltend zu machen. Die Entscheidung des Verfassungsgerichts der Republik Korea in Bezug auf das Gesetz zur Kohlenstoffneutralität (Carbon Neutrality Basic Law) hat das Untermaßverbot sowohl auf die Übergangszeit bis zur Kohlenstoffneutralität als auch auf gesetzgeberische Lücken angewendet und so die Konsistenz der Prüfungsmaßstäbe gewahrt. Es hat außerdem durch die Festlegung konkreter Kriterien und die Anwendung eines gewichteten Ansatzes (insbesondere die Frage der „Übertragung einer übermäßigen Last auf künftige Generationen“) eine differenziertere Auseinandersetzung mit dem Untermaßverbot erreicht, was im Vergleich zum Bundesverfassungsgericht der Bundesrepublik Deutschland als ein Fortschritt in der Konkretisierung des Untermaßverbots angesehen werden kann. Allerdings könnte die Entscheidung in Bezug auf die grundlegenden Ziele des Kohlenstoffneutralitätsgesetzes, auch wenn sie in der Minderheitsmeinung als verfassungsrechtlich nicht unzulässig betrachtet wurde, als uneträgliche „Konstruktion“ kritisiert werden, da die Zielvorgaben zu Emissionen und Senkungen in den verschiedenen Sektoren und Jahren nicht im Einklang mit dem 40%-Ziel in Artikel 3, Absatz 1 der Durchführungsverordnung zum Kohlenstoffneutralitätsgesetz standen. Die drei Klimaklagen sind also noch nicht abgeschlossen, aber der Fortschritt wird nicht stoppen. Die Erkenntnisse und Weisheit aus jeder Klage werden dazu beitragen, die Schwächen und Unvollkommenheiten der anderen Verfahren zu überwinden und die Qualität der Klimaklagen zu verbessern sowie ihre gesellschaftliche Akzeptanz zu erhöhen.
- 발행기관:
- 한국공법학회
- 분류:
- 법학