집회의 개념과 장소적 특권의 조화
Systemgerechtigkeit des Versammlungskonzepts und des räumlichen Privilegs
김형훈(광주서부경찰서)
77호, 201~229쪽
초록
재판과 경찰실무에서는 집회의 구성요소로서 ‘공동의 목적’을 헌법재판소의 입장인 ‘내적 유대’만 있으면 된다는 최광의설에 의하지 않고, 다수설로서 ‘의견의 표현과 여론의 형성’이 있어야 한다는 광의설의 입장에서 판단하여야 한다. 이는 기존의 학설에서와 같이 집회의 자유가 국가권력에 대한 기본권의 확보로부터 유래되었다는 역사적 배경이나, 사교적 모임의 경우는 헌법 제21조의 집회의 자유가 아닌 헌법 제10조의 행복추구권 등에서 도출될 수 있다는 것 등을 근거로 하고자 함은 아니다. 공동의 목적을 광의설과 같이 해석하여야 할 실무적인 이유는 집회의 자유가 가진 장소적 특권 때문이다. 집회를 신고제로 운영하기 위해 공공장소에 대한 사용허가를 집회신고로 대체하는 실무적 상황 하에서, 의견표현이나 여론형성을 목적으로 하지 않는 사교적 모임까지 모두 인격적 발현을 위해 집회로서 인정하고 신고를 접수하는 경우 도로 등 공공장소와 관련된 「도로법」이나 「도로교통법」 및 이들 장소의 관리는 집회의 이름으로 형해화되게 된다. 이는 체계정당성이라는 법치주의를 지키기 위해 집회신고된 장소를 사용허가 받은 것으로 간주하는 실무적 노력을 뿌리채 흔들고 있다. 따라서 다수설인 광의설과 같이 해석 운영하여야 하되, 그러한 공동목적을 어떻게 분별할 것인지에 대해서는 중점이론에 따르는 것이 바람직하다고 생각된다. 집회의 자유에 있어서도 이와 같이 기본권의 보호대상을 명확히 분별하고, 이에 대해 명확한 권리보장을 함이 필요하다.
Abstract
Rechtsprechung und Praxis sollten ihre Ansicht über den gemeinsamen Zweck als Bestandteil einer Versammlung vom weitesten Sinnen des Verfassungsgerichts zum weiteren Sinnen der Mehrheitsmeinung ändern. Dies soll nicht auf dem historischen Hintergrund beruhen, dass die Versammlungsfreiheit aus der Sicherung von Grundrechten gegenüber der Staatsgewalt entstanden sei, wie dies in bestehenden Theorien dargestellt wird, oder darauf, dass sie sich bei gesellschaftlichen Zusammenkünften eher aus dem Recht auf Glück nach Artikel 10 vom Verfassungsrecht und nicht aus der Versammlungsfreiheit nach Artikel 21 vom Verfassungsrecht ableiten lassen. Der praktischer Grund, den Begriff „gemeinsames Zweck“ aufgrund des weitern Sinnen ausgelegen zu sollten, ist das räumliche Privileg, das die Versammlungsfreiheit hat. Unter einer praktischen Situation, in der die Erlaubnis zur Nutzung öffentlicher Plätze durch eine Versammlungsanmeldung ersetzt wird, um ein Anmeldungssystem für Versammlungen zu betreiben, werden im Namen von Versammlungen das Straßengesetz und die Straßenverkehrsordnung und die Kontrollierung dieser öffentlichen Plätze entleert von Inhalten, wenn gesellschaftliche Zusammenkünfte, die nicht der Meinungsäußerung oder öffentlichen Meinungsbildung dienen, als Versammlungen zum Zwecke der Entfaltung der Persönlichkeit anerkannt werden und die Anmeldung dafür aufgenommen werden. Damit werden die praktischen Bemühungen, Orte angemeldeter Versammlungen als erlaubte anzusehen, um die Systemgerechtigkeit als das Rechtsstaatsprinzip zu wahren, in ihren Grundfesten erschüttert. Daher ist es notwendig, sie auf dem weiteren Sinnen wie in Mehrheitstheorie zu interpretieren und anzuwenden. Es wird dabei für wünschenswert gehalten, der Schwergewichttheorie zu folgen, um solche gemeinsamen Zwecke zu erkennen. Auch im Bereich der Versammlungsfreiheit ist es notwendig, den Schutzgegenstand der Grundrechte klar zu unterscheiden und Rechte dafür klar zu garantieren.
- 발행기관:
- 행정법이론실무학회
- 분류:
- 법학