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학술논문비교사법2025.08 발행

사무관리의 본질에 관한 소고- 독일 이론의 전개를 중심으로 -

Ein Beitrag zum Wesen der Geschäftsführung ohne Auftrag – Mit einem Schwerpunkt auf der Entwicklung der deutschen Theorie -

이선미(이화여자대학교 법학연구소)

32권 3호, 57~91쪽

초록

통설은 사무관리의 인정근거를 이타적 행위의 장려에서 찾고 있다. 대법원 판결 역시 사무관리가 상호부조의 이상에 기초한 제도임을 명시하고 있으며, 그 판시내용은 다수의 하급심 판결에서 그대로 인용되고 있다. 그러나 이와 같은 통설과 판례의 설명은 재산법상 다른 제도와 비교하면 상당히 이질적인 성격을 드러낸다. 이타성과 자발성이 내포된, 상호부조설은 실무에서 주로 문제가 되는 제3자 변제와 같은 사안을 설명하는 데에는 한계가 있다. 이러한 문제의식을 바탕으로, 사무관리의 본질을 파악하기 위해, 우선 역사적 발전과정을 개관하였다. 그 결과, 사무관리는 하나의 뿌리에서 유래한 제도가 아니며, 특정한 주제에만 국한되지 않았음을 알 수 있었다. 나아가 어떤 사실관계가 ‘타인사무처리’에 해당하되, 다른 법제도가 적용될 수 없는 경우, 정의와 형평의 요청에 따라 그 법적 공백을 메우기 위한 수단으로서 사무관리소권이 기능하였음이 확인되었다. 이러한 점을 고려해 볼 때, 사무관리제도 전체를 관통하는 규범적 기초를 밝히는 데에는 본질적으로 일정한 한계가 존재할 수밖에 없다. 이러한 한계는 오늘날 독일에서 전개된 여러 이론들, 즉 귀속성설, 주관설, 사실적 행위의 이익보호이론, 두 가지 의사요건으로 구성된 주관론, 사무관리의 유형별로 인정근거를 달리 보는 견해에서도 드러나며, 이들 역시 사무관리의 본질을 완전하게 설명하기에는 충분하지 않다는 점을 확인할 수 있었다. 그럼에도 불구하고, 본고는 사무관리의 재산법적 존재의의를 부각시키고, 이론과 실무의 간극을 완화하는 데에 조금이나마 기여하기 위하여 다음과 같은 결론을 제시한다. 사무관리의 본질은 사무처리로 인한 이익을 정당한 귀속주체에게 할당시키는 할당규범인 동시에, 타인사무처리에서 발생하는 본인과 사무관리자 사이의 손익관계를 조정하는 조정규범이라는 점에 있다.

Abstract

Die herrschende Meinung sieht die Rechtfertigung der Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA) in der Förderung des altruistischen Handelns. Auch die Rechtsprechung betrachtet die GoA als ein auf dem Ideal der Menschenhilfe beruhendes Rechtsinstitut. Im Vergleich zu anderen vermögensrechtlichen Instituten wirken die in Lehre und Rechtsprechung vertretenen Erklärungsansätze jedoch äußerst heterogen. Nach der auf Altruismus abstellenden Theorie der Menschenhilfe lassen sich Fälle wie die Drittzahlung, bei der es um Ausgleich geht, nur schwer erklären. Diese Arbeit zielt darauf ab, dem Wesen der GoA näherzukommen, indem sie eine Alternative zur Theorie der Menschenhilfe vorschlägt. Dazu werden verschiedene deutsche Theorien analysiert. Aus der rechtshistorischen und rechtsvergleichenden Betrachtung ergibt sich, dass die GoA nicht aus einer einheitlichen Wurzel hervorgegangen ist und sich nicht ausschließlich einem bestimmten Gebiet widmet. Ebenso lässt sich feststellen, dass sie in Fällen der Fremdgeschäftsführung, die von keinem anderen Rechtsinstitut erfasst werden, einen Rechtsbehelf nach Gerechtigkeit und Billigkeit darstellt. Hieraus ergibt sich, dass es schwierig ist, einen einheitlichen Rechtfertigungsgrund zu finden, der sie in ihrer Gesamtheit trägt. Vor dem Hintergrund dieser Feststellungen unternimmt diese Arbeit den Versuch, das Wesen der GoA auf Grundlage des koreanischen Bürgerlichen Gesetzbuchs und der Praxis herauszuarbeiten. Zusammenfassend lässt sich feststellen: Die GoA ist einerseits eine Zuweisungsnorm, die das durch die Geschäftsbesorgung entstandene Ergebnis demjenigen zuweist, dem es zuzuweisen ist. Andererseits ist sie eine Ausgleichsnorm zum Ausgleich der vermögensrechtlichen Interessen zwischen dem Geschäftsherrn und dem Geschäftsführer. Diese Auffassung verdeutlicht ihre vermögensrechtliche Stellung und kann zugleich dazu beitragen, die Spannung zwischen Theorie und Praxis abzubauen, sodass sie neue Perspektiven gegenüber bestehenden Theorien eröffnet.

발행기관:
한국사법학회
DOI:
http://dx.doi.org/10.22922/jcpl.32.3.202508.57
분류:
법학

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