자유법학과 법현실주의의 관계에 대한 일 고찰 ― 법현실주의에 대한 칸토로비츠의 비판을 중심으로
Eine Betrachtung zum Verhältnis von Freirechtslehre und amerikanischem Rechtsrealismus ― Im Mittelpunkt: H. Kantorowicz’ Kritik am Rechtsrealismus
이계일(연세대학교)
28권 2호, 325~387쪽
초록
본고는 칸토로비츠의 법현실주의 비판을 중심으로, 자유법학과 현실주의 간의 관계를 살펴보고자 하였다. 양자는 내용적 측면에서 적지 않은 친연성을 가지고 있었을 뿐만 아니라, 인적 측면에서도 상당한 친분 관계를 유지하고 있었다. 『법학을 위한 투쟁』은 출간된 지 오래지 않아 미국 학계에 널리 알려졌으며, 자유법학은 미국의 법현실주의, 더 나아가 사회학적 법학의 전개에 적지 않은 자극을 준 것으로 평가된다. 이러한 명성은 칸토로비츠가 현실주의자들과 학문적 교류를 이어가는 데에도 긍정적인 영향을 미쳤다. 특히 그는 르웰린, 패터슨 등 법현실주의의 대표자들과 1920년대에 긴밀한 학문적 교류를 진행하였고, 칸토로비츠는 미국에서, 르웰린은 독일에서 연구 목적의 체류를 하는 데에 서로에게 상당한 도움을 주기도 했다. 그러나 이러한 관계는 1930년대에 접어들어 칸토로비츠가 법현실주의에 대해 본격적인 비판을 가하기 시작하면서 소원해진다. 이 지점에서 다음과 같은 물음이 제기된다. 자유법학과 법현실주의가 상당한 유사성을 지니고 있었음에도 불구하고, 칸토로비츠는 어떤 점을 비판한 것인가? 그리고 왜 그러한 비판을 하게 되었는가? 1920년대까지 유지되던 우호적 태도가 왜 1930년대에 이르러 비판적 태도로 전환되었는가? 이러한 질문들은 단순한 호기심 차원의 문제가 아니다. 자유법학과 법현실주의의 근본적인 문제의식과 주장 내용에 깊이 결부되어 있는 것이기도 하기 때문이다. 이 질문들을 고찰하는 작업은 그 자체로 자유법학과 법현실주의에 대한 이해를 심화시키는 길일 수 있다. 이러한 문제의식 아래, 본고는 먼저 칸토로비츠 자유법론의 전개 양상을 『투쟁』 이후 1920년대까지 간략히 정리하며, 자유법학과 법현실주의 간의 이론 내적 친연성을 확인하고자 하였다. 아울러 이러한 친연성을 뒷받침하는 또 다른 요소로서 양자의 밀접한 인적 교류 양상도 함께 검토하고자 했다. 최근 발굴된 칸토로비츠와 르웰린 간의 1920년대 말 서신은 이러한 분석에 유효한 참고 자료가 되었다. 다음으로는 1930년대에 들어 칸토로비츠와 법현실주의자들 간의 학문적 관계가 전혀 다른 양상으로 전개되는 모습을 짚어보았다. 이 과정에서 1934년에 발표된 칸토로비츠의 『현실주의에 대한 합리주의』를 주된 분석 대상으로 삼고, 아울러 1930년대 말에 작성된 것으로 추정되는 『법의 정의』 역시 함께 검토하였다. 이 두 저작은 법현실주의에 대한 직·간접적인 비판을 담고 있으며, 이에 대한 검토는 다음과 같은 두 가지 물음을 제기하게 한다. 첫째, 칸토로비츠의 법현실주의 비판은 그 비판 대상에 실질적으로 부합한 것이었는가? 둘째, 그의 비판은 자신의 자유법론에는 적용되지 않는 것이었는가? 첫 번째 물음에 대해 본고는 ‘르웰린의 주요 저술’과 ‘칸토로비츠의 1934년 원고에 대한 르웰린의 반응을 보여주는 문헌들’을 매개로 그 타당성을 검토하고자 하였다. 두 번째 물음에 대해서는 칸토로비츠의 비판 배면에 있는 학문이론적 입장이 그의 자유법론에 어떤 방식으로 작용했는지를 중심으로 탐색하고자 했다. 이어 본고는 칸토로비츠의 법현실주의에 대한 태도 전환에 영향을 미친 정치적·사회적 맥락을 살펴보았다. 특히 1930년대 이후의 정치적 격동 속에서 그의 학문적 문제의식에 각인된 외적 요인들을 검토하고자 했다. 끝으로, 이러한 검토를 바탕으로 칸토로비츠의 법현실주의 비판이 지니는 몇 가지 함의를 정리하며 논의를 마무리하고자 하였다.
Abstract
Diese Arbeit untersucht das Verhältnis zwischen der Freirechtslehre und dem amerikanischen Rechtsrealismus, wobei der Fokus auf der Kritik von Hermann Kantorowicz am Rechtsrealismus liegt. Kantorowicz’ Freirechtslehre weist mit dem Rechtsrealismus inhaltlich eine gewisse Affinität auf und war zugleich von einer intensiven persönlichen Verbindung geprägt. Der Kampf um die Rechtswissenschaft wurde bereits kurz nach seiner Veröffentlichung in der US-amerikanischen Rechtswissenschaft breit rezipiert, und es wird angenommen, dass die Freirechtslehre einen nicht unerheblichen Impuls auf die Entwicklung des amerikanischen Rechtsrealismus und darüber hinaus der soziologischen Rechtswissenschaft ausgeübt hat. Diese Bekanntheit wirkte sich auch positiv auf Kantorowicz’ wissenschaftlichen Austausch mit Vertretern des Rechtsrealismus aus. Insbesondere pflegte er in den 1920er Jahren einen engen wissenschaftlichen Kontakt zu prominenten Vertretern wie Karl N. Llewellyn und Edwin W. Patterson. Kantorowicz hielt sich zu Forschungszwecken in den Vereinigten Staaten auf, während Llewellyn in Deutschland weilte, wobei beide einander in diesen Unternehmungen wesentlich unterstützten. Dieses enge Verhältnis kühlte sich jedoch in den 1930er Jahren merklich ab, als Kantorowicz eine grundlegende Kritik am Rechtsrealismus zu formulieren begann. An diesem Punkt stellen sich folgende Fragen: Welche Aspekte des Rechtsrealismus kritisierte Kantorowicz, obwohl Freirechtslehre und Rechtsrealismus erhebliche Ähnlichkeiten aufwiesen? Und weshalb kam es zu einem derart grundlegenden Wandel in seiner Haltung ― von der zuvor wohlwollenden zu einer nunmehr kritischen Position? Diese Fragen sind keineswegs nur von bloßem biographischem oder historischem Interesse. Sie betreffen vielmehr grundlegende Problembewusstseine und Argumentationsmuster sowohl der Freirechtslehre als auch des Rechtsrealismus. Ihre Untersuchung vermag daher ein vertieftes Verständnis beider Strömungen zu fördern. Vor diesem Hintergrund wird zunächst die Entwicklungslinie von Kantorowicz’ Freirechtslehre von Kampf um die Rechtswissenschaft bis in die 1920er Jahre skizziert, um die theoretische Affinität zwischen Freirechtslehre und Rechtsrealismus zu verdeutlichen. Zudem werden die engen persönlichen Kontakte zwischen beiden Lagern als ein weiterer konstitutiver Aspekt für diese Affinität näher betrachtet. In diesem Zusammenhang erweisen sich insbesondere die jüngst wiederentdeckten Briefe zwischen Kantorowicz und Llewellyn aus dem späten 1920er Jahren als aufschlussreiches Quellenmaterial. Im Anschluss daran wird der Wandel in den wissenschaftlichen Beziehungen zwischen Kantorowicz und den Vertretern des Rechtsrealismus ab den 1930er Jahren nachgezeichnet. Im Zentrum der Analyse steht dabei Kantorowicz’ 1934 veröffentlichter Text Some Rationalism about Realism, daneben wird auch das gegen Ende der 1930er Jahre verfasste Manuskript The Definition of Law einbezogen. Beide Schriften enthalten direkte und indirekte Kritiken am Rechtsrealismus und werfen zwei zentrale Fragen auf: Erstens, war Kantorowicz’ Kritik am Rechtsrealismus sachlich zutreffend in Bezug auf das tatsächliche Ziel seiner Kritik? Zweitens, galt seine Kritik nicht in gleichem Maße auch für seine eigene Freirechtslehre? Zur Beantwortung der ersten Frage wird die Relevanz und Stichhaltigkeit von Kantorowicz’ Kritik unter Rückgriff auf zentrale Werke Llewellyns sowie auf Dokumente, die dessen Reaktion auf Kantorowicz’ Schrift von 1934 belegen, untersucht. Bezüglich der zweiten Frage wird insbesondere der wissenschaftstheoretische Hintergrund von Kantorowicz’ Kritik analysiert, um herauszuarbeiten, inwiefern dieser auch seine eigene Freirechtslehre prägte. Darüber hinaus werden auch die politischen und gesellschaftlichen Kontexte beleuchtet, die im Hintergrund von Kantorowicz’ Wandel gegenüber dem Rechtsrealismus eine Rolle gespielt haben könnten. Dies betrifft insbesondere die Frage, inwieweit die politischen Umbrüche der 1930er Jahre Kantorowicz’ wissenschaftliche Problemstellungen und Haltung nachhaltig beeinflussten. Abschließend werden auf Grundlage der vorangegangenen Untersuchung einige Implikationen der Kritik Kantorowicz’ am Rechtsrealismus zusammenfassend dargestellt, um damit die Argumentation abzurunden.
- 발행기관:
- 한국법철학회
- 분류:
- 법학