문서죄에서 ‘작성권한’의 의미와 해석론
Bedeutung und Auslegung der ‘Erstellungsbefugnis’ im Urkundendelikt
류전철(전남대학교)
37권 3호, 3~24쪽
초록
사전자기록위작행위와 관련한 대법원 판결은 기존 문서죄 해석론에 혼란을야기함과 동시에 그 동안 고려하지 못한 사항들을 재고하는 계기가 되었다. 이를 계기로 위조의 개념이 전자기록 ‘위작’과 관련하여 논의의 중심에 서게 되었고, 특히 위조와 관련하여 ‘작성권한’이 문서죄에서 갖는 의미와 중요성이 부각되었다. 이 논문에서는 문서죄에서 작성권한과 관련한 해석론상 쟁점이 되는몇 가지 문제들을 제시하여 비판적으로 검토한 후에 공·사전자기록위작·변작죄에서 작성권한이란 표지가 갖는 기능적 측면을 분석하고 ‘위작’과 변작‘에대한 해석론을 제시하고 있다. 문서의 보장적 기능을 수행하기 위해서는 ‘작성권한’자의 확인이 필요하며, 위조행위나 변조행위 그리고 허위공문서작성행위라는 문서범죄의 불법의 실체도 ‘작성권한’에 의해서 판단된다. 이 논문에서는 해석론상 작성권한과 관련하여 ‘작성권한 남용’과 ‘작성권한 초월’은 위조와 위조가 아닌 행위를 쉽게 구별할 수 있는 것처럼 보이지만, 실제로는 사실관계가 확정된 후에나 남용인지 초월인지 판단할 수 있는 것이므로, 구별기준이 아니라 구별의 결론으로서 사용이 가능한 수사적인 용어라는 점을 지적하고 있다. 전자기록은 작성명의인을 특정하여 표시할 수 없다는 점이 문서와 구별되는 특징이다. 전자기록은 보장적 기능에 핵심이 있는 문서와는 달리 증명적 기능에 핵심이 있다는 점을 고려해야 한다. 이러한 의미에서 작성명의인이란 개념을 상정하기 어려운 전자기록의 행위태양인 ‘위작’의 해석론에서는 ‘작성권한’ 은 결정적인 역할을 할 수 있는 기준이라고 할 수 없다. 이러한 관점에서 대법원 판결에서 다수의견이나 반대의견이 위조와 위작의 해석론상 동일성 여부를 논쟁하거나, 이 판결의 평석에서 제시하는 다양한 논거들은 핵심에서 벗어나 있다는 점을 강조한다.
Abstract
Das Urteil des Obersten Gerichtshofs zur Falschheit1) privater elektronischer Aufzeichnungen hat sowohl Verwirrung hinsichtlich der bestehenden Auslegung von Urkundendelikten gestiftet als auch ein Überdenken bisher übersehener Aspekte veranlasst. Dadurch ist der Begriff der Fälschung in den Mittelpunkt der Diskussionen über die ‘Falschheit’ elektronischer Aufzeichnungen gerückt, und insbesondere die Bedeutung und Wichtigkeit der ‘Erstellungsbefugnis’ bei Urkundendelikten wurde hervorgehoben. Dieser Artikel stellt mehrere kontroverse Fragen zur Auslegung der ‘Erstellungsbefugnis’ bei Urkundendelikten vor und untersucht sie kritisch. Nach einer Analyse der funktionalen Aspekte der „Erstellungsbefugnis“ im Kontext der Falschheit und Veränderung öffentlicher und privater elektronischer Aufzeichnungen wird eine interpretative Theorie von Falschheit und Veränderung vorgeschlagen. Damit eine Urkunde ihre garantierte Funktion erfüllen kann, ist die Bestätigung der ‘Erstellungsbefugnis’ erforderlich. Der Unrechtscharakter von Urkundendelikten wie Urkundenfälschung, Urkundenverfälschung und der Erstellung falscher amtlicher Dokumente wird ebenfalls durch die ‘Erstellungsbefugnis’ bestimmt. In diesem Artikel wird argumentiert, dass ‘Missbrauch der Erstellungsbefugnis’ und ‘Überschreitung der Erstellungsbefugnis’ zwar scheinbar leicht zwischen Fälschung und Nicht-Fälschung unterscheiden, in Wirklichkeit jedoch erst nach Feststellung des Sachverhalts festgestellt werden kann, ob eine Handlung Missbrauch oder Überschreitung der Erstellungsbefugnis darstellt. Daher handelt es sich um rhetorische Begriffe, die eher als Schlussfolgerungen denn als Unterscheidungskriterien verwendet werden können. Elektronische Aufzeichnungen unterscheiden sich von Urkunden dadurch, dass sie nicht vom Aussteller identifiziert werden können, die sie erstellt hat. Im Gegensatz zu Urkunden, bei denen die Garantiefunktion im Vordergrund steht, steht bei elektronischen Aufzeichnungen die Beweisfunktion im Vordergrund. In diesem Sinne kann die ‘Erstellungsbefugnis’ bei der Auslegung von Falschheit im Zusammenhang mit elektronischen Aufzeichnungen, bei dem das Konzept eines Aussteller schwer zu begründen ist, nicht als entscheidendes Kriterium angesehen werden. Aus dieser Perspektive verdeutlichen die Mehrheitsmeinung und die abweichende Meinung im Urteil des Obersten Gerichtshofs, die das theoretische Äquivalent von Fälschung und Falschheit erörtern, sowie die verschiedenen Argumente im Kommentar zum Urteil, dass sie den Kern der Sache verfehlen.
- 발행기관:
- 한국형사법학회
- 분류:
- 법학