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학술논문법학연구2025.09 발행

건설계약에 있어서 인도의 문제 ― DCFR, 독일민법상의 건설계약을 중심으로 ―

Studie über den Begriff, Abnahme im Rahmen des Bauwerkvertrages ― im Zusammenhang mit dem Bauwerkvertrag im DCFR sowie BGB ―

김화(이화여자대학교)

35권 3호, 67~99쪽

초록

건설계약에 대해서 우리민법은 이에 대한 별도의 규정을 마련해 두지는 않고 있고, 따라서 이러한 건설계약은 도급계약으로 보아서 도급계약에 따른 민법규정들이 적용되게 된다. 매매계약과 달리 건설도급계약에서는 인도 내지 수취라는 개념이 중요한 의미를 가지게 된다. 매매와 달리 도급계약은 도급인만을 위하여서 일정한 일을 완성시키는 것이기 때문에, 건설도급계약의 수급인으로서는 자신이 완성한 건축물에 대해서 이를 도급인에게 인도하고 자신의 보수를 확보하고자 하기 때문이다. 그러나 이에 반해서 건설도급계약의 도급인으로서는 완성된 건축물은 자신의 필요를 위해서 개별적으로 완성된 것이기 때문에 이러한 건축물에 다른 하자는 없는지 여부를 조사하고 건출물의 무하자성을 보장받으려 한다. 이러한 서로 대립되는 이해관계에 따라서 인도 내지 수취라는 개념은 여러가지 다양한 법적 효과를 생성시키게 된다. 특히 이를 통해서 하자담보책임이 인정되며, 위험도 도급인에게도 이전되게 된다. 이러한 인도 내지 수취에 있어서 도급인의 의사표시적 요소를 포함시킬 것인가에 대해서는 다양한 법제에서 서로 다른 결론을 마련하고 있다. 대표적으로 DCFR에서는 건축물의 인도에 있어서 도급인의 의사표시적 요소를 인정하지 않고 있고, 어떠한 경우에 도급인은 건축물을 인도받아야 하는가에 대해서 규정하고 있다. 이에 반하여서 독일민법에서는 도급인의 수취에 대한 독자적인 규정을 마련하고 있고, 이를 위해서는 도급인의 일에 대한 승인의 요소를 가지는 것으로 보고 있다. 우리민법은 도급계약과 관련하여서 독일민법과 달리 수취의 개념을 적극적으로 규정하고 있지 않으며, 나아가 인도의 개념에 도급인의 의사표시적 요소인 승인을 포함하는 경우 여러가지 어려운 법적 문제가 발생하므로 이러한 의사표시적 요소인 승인을 배제하고 객관적으로 판단하는 것으로 인도의 의미를 새길 필요가 있다.

Abstract

Das Zivilrecht enthält keine gesonderten Bestimmungen zu Bauverträgen, sodass diese als Werkverträge gelten und die zivilrechtlichen Bestimmungen für Werkverträge Anwendung finden. Im Gegensatz zu Kaufverträgen kommt bei Bauverträgen dem Konzept der Übergabe bzw. Abnahme eine wichtige Bedeutung zu. Im Gegensatz zum Kaufvertrag wird ein Werkvertrag nur für den Auftraggeber abgeschlossen, um eine bestimmte Arbeit auszuführen. Daher möchte der Auftragnehmer eines Bauvertrags die von ihm fertiggestellte Bauleistung an den Auftraggeber übergeben und seine Vergütung erhalten. Demgegenüber möchte der Auftraggeber eines Bauvertrags, da die fertiggestellte Bauleistung für seine eigenen Bedürfnisse individuell fertiggestellt wurde, überprüfen, ob diese Bauleistung keine Mängel aufweist, und die Mängelfreiheit der Bauleistung sicherstellen. Aufgrund dieser gegensätzlichen Interessen hat der Begriff der Übergabe bzw. Abnahme verschiedene rechtliche Auswirkungen. Insbesondere wird dadurch die Gewährleistungspflicht anerkannt und das Risiko auf den Auftraggeber übertragen. Die Frage, ob bei dieser Übergabe bzw. Abnahme die Willenserklärung des Auftraggebers berücksichtigt werden soll, wird in verschiedenen Rechtsordnungen unterschiedlich beantwortet. Beispielsweise erkennt das DCFR bei der Übergabe von Bauwerken keine Willenserklärung des Auftraggebers an und legt fest, unter welchen Umständen der Auftraggeber das Bauwerk übernehmen muss. Im Gegensatz dazu enthält das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch eine eigenständige Regelung zur Abnahme durch den Auftraggeber und sieht hierfür die Zustimmung des Auftraggebers zu den Arbeiten als Voraussetzung an. Im Gegensatz zum deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch enthält das koreanische Zivilgesetzbuch keine ausdrückliche Regelung zum Begriff der Abnahme im Zusammenhang mit Werkverträgen. Da die Einbeziehung der Willenserklärung des Auftraggebers in den Begriff der Übergabe verschiedene schwierige rechtliche Probleme aufwirft, muss die Bedeutung der Übergabe objektiv beurteilt werden, ohne diese Willenserklärung zu berücksichtigen.

발행기관:
법학연구원
분류:
기타법학

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