한국과 독일 민법상 잘못된 정보에 따른 변호사의 제3자에 대한 책임
Die Haftung des Rechtsanwalts gegenüber Dritten für fehlerhafte Auskünfte im koreanischen und deutschen Recht
김가은(고려대학교)
109호, 43~84쪽
초록
전문화․분업화가 진행된 현대사회에서 거래에 참여하는 당사자는 직업 전문가가 제공하는 정보에 의존하여 중대한 의사결정을 내리는 경우가 많다. 이러한 맥락에서 직업 전문가인 변호사가 제공한 정보가 잘못된 사례에 있어 변호사의 제3자에 대한 책임(이하 ‘제3자 책임’이라 한다)의 법적 근거를 어떻게 구성할 것인지에 관해서는 독일 민법학계에서 오랜 기간 논쟁의 대상이 되어왔으며 한국에서도 변호사의 역할이 확대되면서 비슷한 문제가 대두될 수 있다. 본고에서는 이러한 배경과 문제의식을 바탕으로 한국에서의 기존의 논의 상황과 독일에서 논의되는 계약적 구성방식, 불법행위법에 의한 구성방식을 각각 소개․검토하고 개정법 제311조 제3항의 법률요건을 개관함과 동시에 비교법적 시각에서 한국 법체계에서 계약적 구성방식의 수용 가능성을 검토하였다. 독일의 경우 종래에는 일반 불법행위 조항을 두지 않고 제823조 및 제826조상 한정적인 열거 형식을 채택한 독일 불법행위법의 구조적 한계로 인해 묵시적으로 체결된 정보계약, 제3자 보호효를 가지는 계약, 계약체결상의 과실책임 이론을 포괄하는 계약적 구성방식이 학계와 법실무에서 지지를 받아온 것이 사실이다. 2002년 1월 1일부터 시행된 채권법의 현대화에 관한 법률에 의해 법 개정이 이루어지면서 제311조 제3항에 계약체결상의 과실책임 법리에 기초한 제3자 책임에 관한 법적 근거가 마련되었으나, 이 조항을 변호사를 포함한 직업 전문가의 제3자 책임이 문제되는 모든 사안에 적용할 수 있는지에 대해서는 여전히 견해의 대립이 존재한다. 한국에서는 이 주제가 아직 충분히 논의되었다고 보기는 어려우나, 한국 민법은 독일과는 달리 제750조상 일반 불법행위 조항을 두었기 때문에 변호사의 제3자 책임의 문제는 실제에서는 불법행위법을 활용하여 해결될 가능성이 높다. 본고에서는 신의칙에 바탕을 둔 계약체결상의 과실책임의 법리를 확대 적용하여 계약책임 유사의 책임을 변호사에게 인정함으로써 피해자에게 충분한 구제수단을 마련할 수 있는 가능성에 대해 논증하는 작업을 진행하였다. 나아가 이 경우 독일의 학설과 판례가 제3자 책임을 정당화하기 위해 제시한 판단 표지들이 해석론적으로 한국 변호사의 배상책임을 인정하는 데에 고려될 수 있을 것으로 생각된다.
Abstract
Angesichts der Spezialisierung und Arbeitsteilung in der modernen Gesellschaft sind die Teilnehmer am Rechts- und Geschäftsverkehr bei wichtigen Entscheidungen häufig vielfach auf fremde Informationen angewiesen, die von Fachleuten erteilt werden. In diesem Zusammenhang ist die Rechtsgrundlage der Haftung eines Rechtsanwalts als Sachverständige gegenüber Dritten (sog. „Dritthaftung“ genannt) für fehlerhafte Auskünfte seit langem Gegenstand einer Debatte im deutschen Zivilrecht. Auch in Korea könnte sich mit der Ausweitung der Rolle von Rechtsanwälten ein ähnliches Problem ergeben. Vor diesem Hintergrund und ausgehend von dieser Problematik werden in diesem Beitrag die bestehende Diskussion in Korea sowie die in Deutschland diskutierten Konstruktionen auf der Grundlage von Vertragsrecht und Deliktsrecht vorgestellt und geprüft. Gleichzeitig wird ein Überblick über die gesetzlichen Anforderungen gemäß § 311 Abs. 3 BGB gegeben und aus rechtsvergleichender Sicht die Möglichkeit der Übernahme der vertraglichen Konstruktionen in das koreanische Rechtssystem geprüft. In Deutschland wurden aufgrund der strukturellen Beschränkungen des deutschen Deliktsrechts, das bisher keine allgemeine Deliktsklausel enthielt, sondern eine begrenzte Aufzählung in den §§ 823 und 826 vorsah, in der Wissenschaft und in der Rechtspraxis vertragliche Konstruktionen unterstützt, die die Rechtsinstitute des stillschweigend geschlossene Vertrages, des Vertrages mit Schutzwirkung für Dritte und der Dritthaftung aus culpa in contrahendo umfassen. In Korea wurde dieses Thema noch nicht ausreichend diskutiert, aber da das koreanische Zivilrecht im Gegensatz zum deutschen Recht in § 750 KBGB eine allgemeine Deliktsklausel enthält, ist es wahrscheinlich, dass die Frage der Haftung von Rechtsanwälten gegenüber Dritten in der Praxis unter Anwendung des Deliktsrechts gelöst wird. In diesem Beitrag wurde die Möglichkeit erörtert, durch die Ausweitung der auf dem Grundsatz von Treu und Glauben basierenden Rechtslehre der culpa in contrahendo eine vertragsähnliche Haftung für Rechtsanwälte anzuerkennen, um den Geschädigten ausreichende Rechtsbehelfe zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus könnte man meinen, dass die in deutschen Rechtslehren und Rechtsprechungen zur Rechtfertigung der Haftung gegenüber Dritten angeführten Beurteilungskriterien auch bei der Auslegung der Schadensersatzpflicht koreanischer Rechtsanwälte berücksichtigt werden könnten.
- 발행기관:
- 법학연구소
- 분류:
- 법학