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학술논문법학연구2025.11 발행

한국과 독일의 양육비 이행확보체계의 관한 연구

Die Durchsetzung der Unterhaltsleistung im deutsch-koreanischen Rechtsvergleich

강승묵(한양대학교 법학연구소)

36권 4호, 165~220쪽

초록

본 논문은 한국의 심각한 양육비 미지급 문제를 해결하기 위해 형사법적 제재 도입의 타당성을 검토하였다. 2024년 여성가족부 조사에 따르면 한부모 가구의 71.3%가 양육비를 한 차례도 지급받지 못하였으며, 이행률은 45.3%에 불과한 실정이다. 강제집행, 운전면허 정지, 출국금지 등 기존 제재수단들은 반복적 이의신청, 소송지연, 실효성 부족 등의 구조적 한계로 인해 본질적 문제 해결의 한계를 드러내고 있다. 이에 본고에서는 비교법적 연구 방법을 통해 독일의 선진적 입법례를 분석하였다. 독일의 입법례는 경제적 보장, 행정·민사적 강제집행, 형사처벌의 3단계 구조로 운영된다. 특히 형법 제170조 부양의무위반죄는 구체적 위험발생을 처벌요건으로 하여 보충성 원칙을 준수한다. 독일 모델은 형사처벌을 ‘통합적 체계’의 종국적 단계로 규정하며, 자의적 이행회피와 실질적 이행불능을 엄격히 구분하고, 이행유도형 제재를 핵심으로 한다. 한국에서 형사처벌 도입의 정당성은 헌법적 인간다운 생활권과 평등권, 유엔아동권리협약의 공동책임 이념, 그리고 양육비 선지급제도의 한계를 보완해야 할 정책적 필요성에서 확보된다. 이에 양육비 미지급죄를 형법 제28장 ‘유기와 학대의 죄’ 내에 신설할 것을 제안하며, 그 조문 내용으로는 “법원의 확정된 양육비 지급명령을 정당한 사유 없이 이행하지 아니하여 미성년자녀의 기본적 생계유지를 위험하게 한 자는 3년 이하의 징역 또는 3천만 원 이하의 벌금에 처한다”고 규정하는 방안을 검토한다. 궁극적으로 본고에서 제안하는 형사처벌은 처벌 자체를 목적으로 삼지 않는다. 이는 양육비 지급을 실질적으로 견인하는 수단이며, 형사처벌 전치절차의 합리적 간소화, 정부기관 간 정보연계 시스템의 효율적 구축, 채무자의 지급능력에 대한 실질적 심사절차 강화, 그리고 양육비 선지급제도와의 유기적 연계 등을 통해 통합적 이행보장체계의 한 구성요소로 작동하게 될 것이다.

Abstract

Die vorliegende Arbeit untersucht systematisch die Rechtmäßigkeit der Einführung strafrechtlicher Sanktionen zur Lösung des gravierenden Problems der ausbleibenden Zahlung von Kindesunterhalt in Korea. Laut einer Erhebung des Ministeriums für Gleichstellung und Familie aus dem Jahr 2024 haben 71.3% der Alleinerziehenden-Haushalte noch nie Unterhaltszahlungen erhalten, und die Vollstreckungsquote liegt bei lediglich 45.3%. Bestehende Zwangsmaßnahmen-wie Zwangsvollstreckung, Führerscheinentzug und Ausreisesperren-weisen strukturelle Mängel auf, darunter wiederholte Einwendungen, Verfahrensverzögerungen und mangelnde Wirksamkeit, die eine grundlegende Lösung des Problems verhindern. Daher analysiert diese Arbeit durch eine rechtsvergleichende Forschungsmethode die fortschrittliche deutsche Gesetzgebung. Das deutsche System zur Sicherstellung der Unterhaltszahlungen operiert in einem dreistufigen Modell: wirtschaftliche Absicherung(Stufe 1), verwaltungs- und zivilrechtliche Zwangsvollstreckung(Stufe 2) und strafrechtliche Verfolgung (Stufe 3). Insbesondere erfüllt §170 des Strafgesetzbuches(Verletzung der Unterhaltspflicht) das Subsidiaritätsprinzip, indem die konkrete Gefährdung des Lebensunterhalts des Berechtigten als Tatbestandsvoraussetzung dient. Das deutsche Modell kennzeichnet sich dadurch, dass die Strafverfolgung als letzte Stufe eines “integrierten Systems” definiert wird, willentliche Zahlungsvermeidung striktvontatsächlicherZahlungsunfähigkeitunterBerücksichtigungder wirtschaftlichen Lage und Arbeitsbemühungen des Schuldners unterscheidet und vollstreckungsorientierte Sanktionen priorisiert. Die Rechtfertigung für die Einführung strafrechtlicher Sanktionen in Korea ergibtsichausverfassungsrechtlichen(Menschenwürde,Gleichheitsrecht), völkerrechtlichen(gemeinsame Verantwortung gemäß der UN-Kinderrechtskonvention) und politischen Erwägungen (Ergänzung des Unterhaltsvorschusssystems). Daher wird vorgeschlagen, im Kapitel 28 des Strafgesetzbuches(Straftaten des Verlassens und der Misshandlung) einen neuen Straftatbestand des Kindesunterhaltsrückstands einzuführen. Der Wortlaut könnte wie folgt lauten: “Wer einer rechtskräftigen gerichtlichen Anordnung zur Zahlung von Kindesunterhalt ohne berechtigten GrundnichtnachkommtunddadurchdieSicherungdesgrundlegenden Lebensunterhalts eines minderjährigen Kindes gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bis zu dreißig Millionen Won bestraft.” Letztlich verfolgt der vorgeschlagene Straftatbestand nicht die Bestrafung als Selbstzweck, sondern dient als Mittel zur tatsächlichen Durchsetzung von Unterhaltszahlungen. Er soll als Komponente eines integrierten Systems wirken, gestützt auf vereinfachte Vorverfahren, effiziente behördenübergreifende Informationssysteme, verbesserte Prüfungen der Zahlungsfähigkeit des Schuldners und Vernetzung mit dem Unterhaltsvorschusssystem.

발행기관:
법학연구소
DOI:
http://dx.doi.org/10.33982/clr.2025.11.30.4.165
분류:
법학

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