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학술논문공법학연구2025.11 발행

위험상황에서 위험인물로 : 위험방지법 영역에서의 개인화 경향

Von der situativen zur personalisierten Gefahr: Die Personalisierungstendenz im Gefahrenabwehrrecht

박원규(국립군산대학교)

26권 4호, 321~357쪽

초록

최근 들어 법익침해를 일으킬 가능성이 있는 사람, 이른바 ‘위험인물’에 대한 대응을목적으로 하는 국가기관의 사전적 조치들이 다수 이루어지고 있다. 이러한 국가작용은공공의 안녕 또는 질서에 대한 위험방지를 목적으로 하는 것으로서, 경찰법 및 위험방지법의 규율영역에 해당한다. 전통적 위험방지법 영역에서의 국가 조치는 구체적 위험이 존재하는 경우에 허용되었으며, 개인에 대해서는 위험한 상황을 그에게 귀속시킬 수있는 경우, 즉 경찰책임자에 해당하는 경우에야 관심을 가졌다. 이러한 점에서 전통적인 위험방지법은 위험인물이 아닌 위험상황에 중점을 두었다고 할 수 있다. 그런데 최근에는 위험상황이 아니라 위험을 발생시킬 가능성이 있는 사람에 중점을두고 국가가 대응하는 경우가 증가하고 있다. 위험방지법 영역에서의 개인화 경향은 대테러, 성범죄자 및 스토킹 행위자 관리, 코로나19 감염의심자 관리, 지능형 CCTV 운영등 위험방지행정 전반으로 확대되고 있다. 그런데 이러한 경향은 법치주의적 관점에서문제가 제기될 수 있다. 국가가 위험인물로 평가되는 사람을 공공의 안녕 또는 질서에대한 위험요소로 규정하고, 그들에 대해 높은 정도의 기본권 제한조치를 더욱 쉽게 허용할 우려가 있기 때문이다. 이에 위험방지법 영역에서의 개인화 경향에 대하여 법리적으로 분석하고, 그 한계를 제시할 필요가 있다.

Abstract

In letzter Zeit werden zunehmend staatliche Vorfeldmaßnahmen ergriffen, die auf Personen abzielen, die möglicherweise Straftaten begehen oder Rechtsgüter verletzen könnten – die sogenannten „Gefährdern“. Diese staatlichen Maßnahmen dienen der Abwehr von Gefahren für öffentliche Sicherheit oder Ordnung und fallen damit in den Regelungsbereich des klassischen Polizei- bzw. Gefahrenabwehrrechts. Nach traditionellem Verständnis waren staatliche Maßnahmen nur bei Vorliegen einer konkreten Gefahr zulässig. Sie konnten sich auf Personen nur beziehen, sofern die gefährliche Situation ihnen zugerechnet werden konnte, also wenn sie als polizeipflichtig anzusehen waren. In dieser Hinsicht lässt sich sagen, dass das traditionelle Gefahrenabwehrrecht seinen Schwerpunkt eher auf die gefährliche Situation als auf die gefährliche Person legte. In den vergangenen Jahren ist jedoch eine Tendenz zu beobachten, dass der Staat nicht auf gefährliche Situationen, sondern auf Personen reagiert, die eine Gefahr verursachen könnten. Diese Personalisierungstendenz im Gefahrenabwehrrecht erstreckt sich mittlerweile auf zahlreiche Bereiche der Gefahrenabwehrverwaltung – etwa die Terrorismusbekämpfung, den Umgang mit Sexualstraftätern und Stalkern, die Überwachung von Infektionsverdächtigen sowie den Einsatz intelligenter Videoüberwachungssysteme. Diese Entwicklung wirft allerdings rechtsstaatliche Bedenken auf. Denn es besteht die Gefahr, dass der Staat Personen, die als „Gefährder“ eingestuft werden, als Gefahrenquelle betrachtet und dadurch weitreichende Grundrechtseingriffe leichter rechtfertigen kann. Daher ist es erforderlich, die Personalisierungstendenz im Gefahrenabwehrrecht rechtlich zu analysieren und ihre Grenzen aufzuzeigen.

발행기관:
한국비교공법학회
분류:
법학

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