민법 제326조의 再考: 유치권의 행사와 피담보채권의 소멸시효 - 대법원 2024. 10. 31. 선고 2024다241152 판결
Überprüfung von §326 kor.BGB: Ausübung des Zurückbehaltungsrechts und Verjährung der gesicherten Forderung - Anmerkung zum Urteil des kor. obersten Gerichts 2024. 10. 31., Az. 2024da241152
김수정(명지대학교 법학과)
1권 74호, 271~305쪽
초록
대상판결에서는 건물 공사대금을 갖는 채권자들이 건물에 대해 유치권을 행사하면서 공사대금채권의 소멸시효 완성 전에 유치권확인 청구의 소를 제기하면서 유치권 성립의 전제로 피담보채권인 각 공사대금채권에 관해 주장하였다면 피담보채권의 소멸시효가 중단된다고 판단하였다. 우리 판례가 재판상 청구의 소멸시효 중단 범위를 확대해 온 흐름에 비추어 보면, 유치권확인 청구에 그 유치권의 피담보채권의 소멸시효까지 중단된다고 해석하는 것은 자연스럽다. 문제는 민법 제326조가 “유치권의 행사는 채권의 소멸시효의 진행에 영향을 미치지 아니한다.”라고 규정하고 있어서, 대상판결의 해석과 제326조를 어떻게 조화시킬지이다. 우리 민법 제326조는 일본민법 제300조를 따른 것이며, 재판상 청구의 소멸시효 중단 범위에 대한 권리행사설 역시 일본 논의의 영향을 받은 것이다. 일본 최고재판소는 유치권 소송의 종료 후 6개월 내에 다른 강력한 중단사유에 기초해 소를 제기하면 시효중단의 효력이 유지되는 것으로 해석하였으나, 이는 초기의 판결로서 이후 저당권설정자가 채무의 부존재를 이유로 저당권설정등기 말소청구를 제기한 소송을 통해 피담보채권의 소멸시효 중단을 인정하였다. 제326조의 입법 취지를 고려해 역사적, 체계적, 목적론적 해석을 한다면, 유치권의 행사가 재판상 청구의 형식으로 이루어진 경우는 적용 범위에서 배제하여야 할 것이다. 다른 한편 예전부터 항변권의 영구성(永久性)에 관한 주장이 제기되어 왔으나, 다른 항변권과 달리 유치권은 제326조 때문에 그 영구성을 인정하기 어려웠다. 그렇지만 독일, 스위스, 오스트리아, 네덜란드 등은 유치권의 피담보채권 소멸 후에도 유치권 행사가 가능하다는 것을 명시적으로 인정하고 있다. 그 입법 취지를 고려해 보건대, 우리 민법이 소멸시효의 효과를 시효완성의 항변권으로 규정하게 된다면, 제326조를 폐지하거나 적어도 피담보채권의 소멸시효 완성 후에도 유치권 행사는 여전히 가능하다는 규정을 신설하는 방안을 고려해 볼 수 있을 것이다.
Abstract
In dem betreffenden Urteil wurde entschieden, dass die Verjährung für die gesicherten Forderungen unterbrochen wird, wenn die Gläubiger, die Forderungen aus Bauleistungen haben, vor Ablauf der Verjährungsfrist für die gesicherte Forderungen eine Klage auf Feststellung des Zurückbehaltungsrechts erhoben und dabei die gesicherten Forderungen zur Begründung des Zurückbehaltungsrechts geltend gemacht hat. Angesichts der Tendenz unserer Rechtsprechung, den Umfang der Verjährungsunterbrechung durch Erhebung der Klage auszuweiten, ist es naheliegend, dass diese Unterbrechung auch für die Feststellungsklage des Pfandrechts gilt. Das Problem besteht darin, dass § 326 des kor. BGB vorsieht, dass „die Geltendmachung des Zurückbehaltungsrechts keinen Einfluss auf den Ablauf der Verjährung der gesicherten Forderung hat”, und es daher fraglich ist, wie die Auslegung des betreffenden Urteils mit § 326 in Einklang gebracht werden kann. § 326 kor. BGB folgt § 300 des japanisch. BGB und auch dessen Auslegung wurde von der japanischen Diskussion beeinflusst. Der Oberste Gerichtshof Japans hat entschieden, dass die Wirkung der Verjährungsunterbrechung aufrechterhalten bleibt, wenn innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung des Zurückbehaltungsrechtsprozesses eine Klage erhoben wird. Dies war jedoch ein Urteil in der Anfangsphase und später wurde in einem anderen Urteil in dem der Hypothekengläubiger die Löschung der Hypothekeneintragung geltend machte, die Verjährungsunterbrechung für die gesicherte Forderung anerkannt. Wird § 326 unter Berücksichtigung des Gesetzeszwecks systematischen ausgelegt, so sollte die Geltendmachung des Zurückbehaltungsrechts durch gerichtliche Klage von dessen Anwendungsbereich ausgeschlossen werden. Andererseits wurde seit jeher die Unverjährbarkeit des Einrede behauptet, jedoch war es im Gegensatz zu der anderen Einrede schwierig, die Unverjährbarkeit des Zurückbehaltungsrechts anzuerkennen. Deutschland, Schweiz, Österreich und die Niederlande erkennen jedoch ausdrücklich an, dass das Zurückbehaltungsrecht auch nach Verjährung der gesicherten Forderung geltend gemacht werden kann. Wenn die Wirkung der Verjährung dahingend geändert würde, die Einrede, die Leistung zu verweigern, könnte man erwägen, § 326 abzuschaffen oder zumindest eine neue Bestimmung einzuführen, wonach die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts auch nach Ablauf der Verjährungsfrist für die gesicherte Forderung weiterhin möglich ist.
- 발행기관:
- 사법발전재단
- 분류:
- 법정책학