가해자에 대한 구상권의 효율적 확보문제 — 오스트리아의 예를 중심으로 —
Effektive Massnahme für den Regressanspruch des Sozialversicherungsträgers auf den Schädiger — mit besonderer Berücksichtigung über Österreich —
이상광(숙명여자대학교)
57호, 1~29쪽
초록
Wenn ein Schaden einem Versicherungsfall zugrundeliegt, für den eine Schadenersatzpflicht besteht, gehen Schadenersatzansprüche des Sozial- versicherten gegen Schädiger auf den zuständigen Sozialversicherungsträger über, soweit personliche, sachliche und zeitliche Konkruenz vor liegen (Legalzession). Der Zeitpunkt der Legalzession ist verschieden. In Korea tritt dieLegalzession erst mit der tatsächlichen Zahlung durch den Sozial- versicherungsträger ein, während die Legalzession in österreich und Deutschland effektiverweise bereits mit dem Anfall der Leistung eintritt, Bei dem Regress der Sachleistungen kann der Sozialversicherungsträger die einzelnen Behandlungskosten pauschalieren. Die Pauschalierung der Sachleitungskosten beschleunigt den Vorgang des Regresses. Wenn der Schädiger über die Höhe der Kosten reklamiert, liegt ihm die Beweislast. Wenn der zivilrechtliche Ersatzanspruch des Versicherten gegen den Schädiger niedriger als sein voller Schaden, steht der Sozialversicherung nach der Lehre von Quotenvorrecht im Sozialversicherungsrecht das Zugriffsrecht zu. Wenn der Schädiger ein Haftpflichtversichert ist, nimmt der Sozialversicherungsträger den Regrssanspruch auf den Haftpflichtversicherer. Um die Zeit und Verwaltungskosten zusparen, schliessen der Sozialversicherungsträger und der Haftpflichtversicherer ein Teilungsabkommen für Regressanspruch. Teilungsabkommen hat bei der deutschen Unfallversicherung und bei der österreichischen Krankenversicherung eine grosse Rolle beim Regressanspruch gespielt.
Abstract
Wenn ein Schaden einem Versicherungsfall zugrundeliegt, für den eine Schadenersatzpflicht besteht, gehen Schadenersatzansprüche des Sozial- versicherten gegen Schädiger auf den zuständigen Sozialversicherungsträger über, soweit personliche, sachliche und zeitliche Konkruenz vor liegen (Legalzession). Der Zeitpunkt der Legalzession ist verschieden. In Korea tritt dieLegalzession erst mit der tatsächlichen Zahlung durch den Sozial- versicherungsträger ein, während die Legalzession in österreich und Deutschland effektiverweise bereits mit dem Anfall der Leistung eintritt, Bei dem Regress der Sachleistungen kann der Sozialversicherungsträger die einzelnen Behandlungskosten pauschalieren. Die Pauschalierung der Sachleitungskosten beschleunigt den Vorgang des Regresses. Wenn der Schädiger über die Höhe der Kosten reklamiert, liegt ihm die Beweislast. Wenn der zivilrechtliche Ersatzanspruch des Versicherten gegen den Schädiger niedriger als sein voller Schaden, steht der Sozialversicherung nach der Lehre von Quotenvorrecht im Sozialversicherungsrecht das Zugriffsrecht zu. Wenn der Schädiger ein Haftpflichtversichert ist, nimmt der Sozialversicherungsträger den Regrssanspruch auf den Haftpflichtversicherer. Um die Zeit und Verwaltungskosten zusparen, schliessen der Sozialversicherungsträger und der Haftpflichtversicherer ein Teilungsabkommen für Regressanspruch. Teilungsabkommen hat bei der deutschen Unfallversicherung und bei der österreichischen Krankenversicherung eine grosse Rolle beim Regressanspruch gespielt.
- 발행기관:
- 한국사회법학회
- 분류:
- 사회보장/사회법