인공지능 법인격 ― 권리는 인간의 어떠한 속성에 자리하는가
Ontologische Gründe gegen die Rechtspersönlichkeit der KI
홍영기(고려대학교)
28권 3호, 343~376쪽
초록
인공지능의 법적 주체성, 법인격에 관한 기존 논의는 인공지능이 인간처럼 자율성과 감정, 의사형성 능력을 갖추는지 여부를 중심으로 진행되어 왔다. 그러나 법원리는 기술 발전에 종속되는 것이 아니며, 규범적 논의에서 중요한 질문은 인공지능이 무엇을 할 수 있는가가 아니라, 그것이 권리를 향유할 수 있는 속성을 갖는가이다. 데카르트의 ‘코기토’에 비추어 보더라도, 인공지능의 존재를 확증할 수 있다고 말하기 어렵다. 그것이 사고 기능을 수행한다 하더라도, 그 하드웨어를 곧 인공지능 자신으로 볼 수는 없기 때문이다. 더 중요한 사실은 인공지능이 가치와 권리를 담아낼 능력, 다시 말해 권리를 가질 수 있는 존재론적 기반을 갖추지 못했다는 것이다. 인간이 가치의 향유자인 까닭은, 모든 인간이 단 한 번뿐인 제한된 시간 속에서 산다는 사실에 기인한다. 인간은 유한한 삶 가운데 한 번 주어진 시간을 헛되이 잃지 않기 위해 선택하고 행동하며, 그 과정에서 가치가 형성되고 법을 통해 권리로 제도화된다. 그러나 인공지능은 일회적 시간 안에 놓여 있지 않기에 아무리 고도화된 기능을 갖추더라도 ‘제한됨’을 전제로 하는 ‘가치’와 ‘권리’의 담지자가 될 수는 없는 것이다. 정책적 필요에 기반하여 인공지능에게도 법인격을 의제할 수 있다는 주장이 있다. 그러나 법인의 법인격이 의제될 수 있었던 것은 자연인의 권리와 책임이 그 배후에 실재하기 때문이다. 반면 인공지능은 어떠한 방식으로도 자연인의 삶과 결부되어 있지 않기에 법인의 의제를 그대로 옮겨올 수 없다. 인공지능에게 인간의 정서나 본성, 감정을 모방하도록 설계할 수도 있을 것이다. 그러나 그 모든 것은 기능 발달에 불과하며, 존재론적 특유성, 즉 일회적 시간성을 가진 주체로서의 기반을 공유할 수는 없기에 이로부터 법적 주체성을 쉽게 이식할 수는 없다.
Abstract
Die bisherige Diskussion über die Rechtsfähigkeit und Rechtspersönlichkeit von künstlicher Intelligenz konzentrierte sich darauf, ob KI über menschähnliche Autonomie, Emotionen und Willensbildungsfähigkeit verfügt. Jedoch ist das Rechtsprinzip nicht von der technischen Entwicklung abhängig, und in der normativen Debatte stellt sich nicht die Frage, was eine KI leisten kann, sondern ob sie über Eigenschaften verfügt, die die Zuerkennung von Rechtenermöglichen. Auch im Lichte von Descartes’ “Cogito” lässt sich die Existenz der KI als eigenständiges Subjekt kaum bejahen. Selbst wenn ein technisches System Denkfunktionen ausführt, kann die Hardware nicht ohne Weiteres als die KI selbst identifiziert werden. Entscheidend ist vielmehr, dass KI weder die Fähigkeit besitzt, Werte und Rechte zu tragen, noch eine ontologische Grundlage, die erforderlich wäre, um Rechte innehaben zu können. Der Mensch ist Träger von Werten, weil jeder Mensch nur einmal in einem begrenzten Zeitrahmen lebt. Der Mensch handelt und trifft Entscheidungen, um die einmalige, begrenzte Zeit seines Lebens nicht zu verlieren, und in diesem Prozess werden Werte gebildet, die durch das Recht als Rechte institutionalisiert werden. KI hingegen existiert nicht innerhalb einer einmaligen Lebensspanne. So hochentwickelt ihre Funktionen auch sein mögen - ohne eine “Begrenztheit”, also ohne die Möglichkeit, einen unwiederbringlichen Verlust zu erleiden, kann sie kein Träger von Werten und Rechtensein, die auf dieser Begrenztheit beruhen. Es gibt zwar die Auffassung, KI aus praktischen Gründen eine Rechtspersönlichkeit als Fiktionzuzuerkennen. Doch die Fiktion der juristischen Person ist nur deswegen möglich, weil hinter ihr die Rechte und Pflichten natürlicher Personen realbestehen. KI hingegen ist auf keine Weise mit dem Leben natürlicher Personen verbunden, sodass die Übertragung der juristischen Personenfiktion auf KI nicht tragfähigist. Man kann KI so gestalten, dass sie menschliche Gefühle, Eigenschaften oder Emotionen imitiert. Doch all dies bleibt bloße funktionale Entwicklung. Die ontologische Besonderheit des Menschen - die Einmaligkeit seiner Lebenszeit - kann von KI nicht übernommen werden. Daher lässt sich Rechtsfähigkeit oder Rechtspersönlichkeit nicht einfach auf KI übertragen.
- 발행기관:
- 한국법철학회
- 분류:
- 법학