변제제공제도의 기능과 한계- 이행지체・수령지체 구조의 재검토 -
Funktion und Grenzen des Angebots der Leistung– Eine strukturelle Neubetrachtung von Schuldnerverzug und Gläubigerverzug –
박영복(한국외국어대학교); 박진아(한국외국어대학교 법학연구소)
43권 1호, 81~129쪽
초록
본 논문은 우리 민법 제460조・제461조의 변제제공제도를 이행지체 및 수령지체의 구조 속에서 재검토함으로써, 변제제공의 기능과 그 한계를 규명하는 것을 목적으로 한다. 종래 우리 민법학에서는 변제의 제공을 채무자의 이행지체를 직접 배제하는 독자적인 제도로 이해하는 경향이 강하였으며, 그 결과 변제제공은 책임 귀속의 판단을 주로 채무자 측의 행위에 두는 이해로 정착되어 온 측면이 있다. 이러한 이해 아래에서는 이행지체책임의 귀속 여부가 제공의 형식적 충족 여부를 중심으로 판단되는 경향이 형성되어 왔다. 그러나 이러한 접근은 이행지체와 수령지체 간의 체계적 연관성을 충분히 설명하지 못하는 측면을 지닌다. 본고는 먼저 변제제공제도의 연혁과 체계적 위치를 검토하고, 변제의 제공이 본래 이행지체를 회피하기 위한 수단이라기보다는 채권자를 수령지체에 이르게 하기 위한 요건으로 기능하여 왔음을 확인한다. 특히 우리 민법의 변제제공 및 채권자지체 규정이 독일법을 계수하여 형성되었다는 점에 주목하여, 독일법상 변제의 제공, 이행지체 및 수령지체의 성립요건과 그 상호관계를 검토하고, 이를 준거로 삼아 우리 민법 제461조의 규범적 의미를 재음미한다. 나아가 본고는 독일법에서 이행지체의 성립을 위하여 채권자의 수령 준비 내지 수령 의사(Annahmebereitschaft)가 요구되는 구조와 변제의 제공이 수령지체 성립의 계기로 작동하는 방식을 분석한다. 이를 토대로, 우리 민법 제460조・제461조의 변제의 제공 역시 그 자체로 이행지체를 배제하는 제도가 아니라 제400조의 수령지체 규정과 결합하여 책임 귀속의 기준을 채권자의 협력 태도로 이동시키는 제도로 이해될 필요가 있음을 논증한다.
Abstract
Diese Arbeit zielt auf eine Neubetrachtung der Regelungen über das Angebot der Leistung in den §§ 460 und 461 des koreanischen Zivilgesetzbuchs (KZGB) im Gefüge von Schuldnerverzug und Gläubigerverzug ab. In der koreanischen Zivilrechtslehre wurde das Angebot der Leistung traditionell überwiegend als ein eigenständiges Institut verstanden, das den Schuldner unmittelbar vom Schuldnerverzug befreit. Infolgedessen hat sich eine Sichtweise herausgebildet, nach der die Zurechnung der Verzugsverantwortung maßgeblich an das Verhalten des Schuldners und insbesondere an die formale Erfüllung der Voraussetzungen des Leistungsangebots anknüpft. Diese Betrachtungsweise vermag jedoch die systematische Verknüpfung zwischen Schuldnerverzug und Annahmeverzug nicht hinreichend zu erklären. Die Arbeit untersucht zunächst die historische Entwicklung und die systematische Stellung des Leistungsangebots und zeigt auf, dass dieses ursprünglich nicht als Mittel zur Vermeidung des Schuldnerverzugs, sondern vielmehr als Voraussetzung für den Eintritt des Annahmeverzugs des Gläubigers konzipiert war. Vor dem Hintergrund, dass die Regelungen über das Leistungsangebot und den Annahmeverzug im koreanischen Zivilrecht maßgeblich unter dem Einfluss des deutschen Rechts entstanden sind, werden die Voraussetzungen und das Zusammenspiel von Leistungsangebot, Schuldnerverzug und Annahmeverzug im deutschen Recht analysiert und als Auslegungsmaßstab für § 461 KZGB herangezogen. Dabei wird insbesondere herausgearbeitet, dass der Eintritt des Schuldnerverzugs im deutschen Recht nicht allein an den Ablauf der Leistungszeit anknüpft, sondern zusätzlich die Annahmebereitschaft des Gläubigers voraussetzt, während das Leistungsangebot als Auslöser des Annahmeverzugs fungiert. Auf dieser Grundlage zeigt die Arbeit auf, dass auch die §§ 460 und 461 KZGB nicht als Regelungen zu verstehen sind, die den Schuldnerverzug unmittelbar ausschließen, sondern vielmehr – in Verbindung mit der Vorschrift über den Gläubigerverzug (§ 400 KZGB) – eine Verschiebung des Zurechnungsmaßstabs hin zur Kooperationsbereitschaft des Gläubigers bewirken sollen.
- 발행기관:
- 한국재산법학회
- 분류:
- 민법