규범적 개념으로서의 권리능력 – 개정 독일민법상 조합규정을 중심으로 –
Rechtsfähigkeit als Normativer Begriff - unter besonderer Berücksichtigung der reformierten GbR-Regelungen im BGB –
김세준(성신여자대학교)
43권 1호, 227~252쪽
초록
권리능력은 자연적 개념이 아니라 법규범이 권리・의무를 누구에게 귀속시킬지 정하기 위하여 법의 언어로서 선택한 수단이다. 사람과 법인은 마치 당연히 권리능력이 있는 것처럼 보이지만, 실제로는 법질서가 그렇게 결정해 온 결과라는 점으로부터 문제가 제기된다. 즉 태아 또는 민법상 조합을 비롯한 비법인 단체 등과 같이 권리주체의 경계가 희미해지는 영역에서는 권리능력 개념을 재검토할 필요성이 오래 전부터 존재하여 왔다. 법적인 관점에서의 인간은 자연적 인간 또는 문화적 인간과 동일하지 않고 법의 언어 속에서 구성되는 존재이다. 권리능력과 법인격은 구별된다. 권리능력은 일정한 대상이 권리・의무의 귀속대상이 될 수 있다는 것에 그치지만, 배타적 책임주체성이나 독자적 행위주체성에 관하여 채권자 보호수단과 대표기관 구조를 전제하는 것은 법인격의 영역이므로 권리능력이 있다고 하여 곧바로 정당화되기 어렵다. 개정 독일민법의 조합규정은 민법상 조합을 권리능력 있는 조합과 권리능력 없는 조합으로 나누어 거래안전과 권리 귀속의 명확성을 위해 권리주체성을 설정한다. 이는 권리능력이 항상 전면적으로 부여되어야 한다는 관념보다 필요에 따라 특정한 법률관계에서 기능적 주체성을 구성하는 방식이 가능하다는 점을 보여준다. 다만 여기에서의 권리능력의 상대성은 권리능력의 일부분만을 따로 분절한다는 의미가 아니며, 필요한 범위에서 누구를 권리・의무의 담지자로 삼을지 기능적으로 정한다는 의미로 이해되어야 한다. 따라서 그에 대응하는 부분적 법인격과 같은 개념은 상정하기 어렵다.
Abstract
Dieser Beitrag versteht Rechtsfähigkeit nicht als „natürliche Eigenschaft“, sondern als normatives Instrument, mit dem die Rechtsordnung festlegt, wem Rechte und Pflichten zugerechnet werden. Dass natürlichen Personen und juristischen Personen Rechtsfähigkeit zukommt, erscheint häufig selbstverständlich; tatsächlich beruht dies jedoch auf einer rechtlichen Entscheidung. In Konstellationen, in denen die Grenze des Rechtssubjekts unscharf wird – etwa bei Ungeborenen, nicht rechtsfähigen Verbänden oder GbR –, kann diese Entscheidung nicht länger verdeckt bleiben; der Begriff der Rechtsfähigkeit ist daher ausdrücklich zu klären. Zugleich wird betont, dass der „rechtliche Mensch“ weder mit dem natürlichen noch mit dem kulturellen Menschen identisch ist, sondern im Recht und durch die Sprache des Rechts konstruiert wird. Vor diesem Hintergrund sind Rechtsfähigkeit und Rechtspersönlichkeit zu unterscheiden. Rechtsfähigkeit meint zunächst nur die Zurechnungsfähigkeit von Rechten und Pflichten. Dagegen setzen ausschließliche Haftungsträgerschaft und eigenständige Handlungsfähigkeit im Außenverhältnis typischerweise Schutzmechanismen zugunsten der Gläubiger sowie eine organschaftliche Vertretungsstruktur voraus und gehören damit in den Bereich der Rechtspersönlichkeit; sie lassen sich nicht allein aus Rechtsfähigkeit ableiten. Die MoPeG-Reform verdeutlicht dies am Beispiel der GbR. Das reformierte Recht unterscheidet ausdrücklich zwischen rechtsfähiger und nicht rechtsfähiger Gesellschaft und gestaltet die Zurechnung nach den Bedürfnissen von Verkehrsschutz und Zurechnungsklarheit. Damit wird weniger eine „absolute“ Rechtsfähigkeit bestätigt als vielmehr die Möglichkeit, Subjektivität funktional auszugestalten. Die hierbei angesprochene „Relativität“ bedeutet jedoch nicht, dass Rechtsfähigkeit in Teile „aufgespalten“ würde; gemeint ist vielmehr, dass die Rechtsordnung im jeweiligen Rechtsverhältnis bestimmt, wer als Träger der Rechte und Pflichten fungieren soll. Ein korrespondierender Begriff einer „teilweisen Rechtspersönlichkeit“ lässt sich daraus nicht ohne Weiteres ableiten.
- 발행기관:
- 한국재산법학회
- 분류:
- 민법