공유의 구조(법적 성질)와 공유 규정에 대한 해석
Die Struktur(Rechtsnatur) des Miteigentums und die Auslegung der Vorschriften über das Miteigentum
박의근(경북대학교 법학연구원)
43권 1호, 253~286쪽
초록
공유는 하나의 물건에 대한 하나의 소유권이 지분에 의하여 수인에게 공동으로 귀속되는 공동소유의 한 형태로서, 우리 민법을 비롯한 주요 국가의 민법 체계에서 보편적으로 인정되고 있다. 그러나 공유는 권리의 객체와 내용이 단일함에도 불구하고 권리주체가 복수라는 구조적 특수성을 가지므로 공유의 법적 성질을 어떻게 이해할 것인가는 오랫동안 물권법 이론의 핵심적 난제로 남아 왔다. 우리의 학설은 전통적으로 양적분할설과 다수소유권경합설을 통해 공유의 구조를 설명해 왔으나, 이들 학설은 모두 ‘하나의 권리가 어떻게 수인에게 공동으로 귀속될 수 있는가’라는 근본 문제를 충분히 해명하지 못하고, 공유 규정 전체를 체계적으로 해석할 수 있는 이론적 기준을 제시하는 것에도 일정한 한계를 드러내고 있다. 본 연구는 이러한 문제의식을 바탕으로, 공유의 구조(법적 성질)를 근본적으로 재검토하고 이를 토대로 민법상 공유 규정에 대한 해석론적 기준을 제시하는 것을 목적으로 한다. 이를 위해 먼저 독일법에서 전개된 공유(지분적 권리공동체)에 관한 이론의 흐름을 검토하여, 분할 중심의 사고, 권리 집합적 이해, 일체이론, 그리고 완전한 권리의 복제이론에 이르기까지의 이론적 전개와 그 한계를 분석하였다. 그 결과, 공유의 공동소유적 성격을 유지하면서도 공유의 내부 관계를 설명하는 데 가장 높은 설명력을 가지는 이론으로서 ‘권한분할이론’에 주목하였다. 다만 기존의 권한분할이론 역시 각 공유자에게 귀속되는 공유지분을 완전한 소유권과 동일시함으로써 하나의 물건 위에 다수의 소유권이 경합하는 구조로 귀결될 위험을 내포하고 있다는 점에서, 본 연구에서는 이를 우리 민법 체계에 맞게 수정・보완한 ‘수정된 권한분할이론’을 제안한다. 이에 따르면 공유에서는 권리나 물건 자체가 분할되거나 복제되는 것이 아니라, 하나의 권리가 공동으로 귀속되는 상태를 전제로 하여 그 권리의 행사와 관련된 법률상 권한이 지분에 따라 분할된다. 공유는 곧 ‘권리의 공동귀속을 전제로 한 내부적 권한 배분 구조’로 파악되며, 이는 공유의 법적 성질을 보다 정합적으로 설명하는 이론적 틀이 된다. 이와 같은 이론적 기초 위에서 본 연구에서는 공유에 대한 민법 제262조부터 제270조까지의 규정을 체계적으로 해석하고, 나아가 제278조에 따른 준공유 및 다수당사자 채권관계까지 분석의 범위를 확장하였다. 특히 채권의 준공유와 다수당사자 채권관계를 동일한 규범 층위에서 일반 특칙 관계로 파악하는 종래의 통설에 대해 비판적으로 접근하여, 채권의 귀속과 내부 관계의 조정이라는 차원에서는 준공유로, 채권의 행사・이행・책임이라는 대외적 작동의 차원에서는 다수당사자 채권관계로 파악하는 이원적 해석론이 보다 합리적임을 논증하였다. 결국 본 연구에서는 공유를 단순한 단독소유의 변형이나 권리 경합의 상태로 이해하는 기존의 관점을 넘어, 권리의 공동귀속과 권한의 분할이라는 구조적 관점에서 재구성함으로써, 공유 규정 전반에 대한 통일적이고 설득력 있는 해석 기준을 제시한다는 데 의의가 있다. 이러한 접근은 공유에 관한 해석론적 명확성을 제고함으로써 향후 민법 물권편의 정비와 공동귀속 관계에 대한 입법론적 논의에 있어서 중요한 이론적 기초를 제공할 것으로 기대된다.
Abstract
Das Miteigentum stellt eine Form des gemeinschaftlichen Eigentums dar, bei der ein und dasselbe Eigentumsrecht an einer Sache mehreren Rechtssubjekten nach Bruchteilen gemeinschaftlich zusteht. Diese Eigentumsform ist nicht nur im koreanischen Zivilrecht, sondern auch in den Zivilrechtsordnungen der meisten Rechtsstaaten allgemein anerkannt. Gleichwohl weist das Miteigentum eine strukturelle Besonderheit auf, da Objekt und Inhalt des Rechts einheitlich sind, während die Rechtsträgerschaft plural ausgestaltet ist. Wie diese Struktur dogmatisch zu erfassen ist, gehört seit jeher zu den zentralen Problemfeldern der Sachenrechtsdogmatik. In der koreanischen Rechtslehre wird die Struktur des Miteigentums traditionell entweder durch die Theorie der quantitativen Aufteilung oder durch die Theorie der konkurrierenden Eigentumsrechte erklärt. Beide Ansätze vermögen jedoch die grundlegende Frage, wie ein einziges Recht mehreren Personen gemeinschaftlich zustehen kann, nicht überzeugend zu beantworten und stoßen insbesondere bei der systematischen Auslegung der gesetzlichen Regelungen über das Miteigentum an ihre Grenzen. Vor diesem Hintergrund zielt die vorliegende Arbeit darauf ab, die Struktur bzw. die Rechtsnatur des Miteigentums grundlegend neu zu untersuchen und auf dieser Basis ein konsistentes Auslegungskonzept für die einschlägigen Vorschriften des koreanischen Zivilgesetzbuches zu entwickeln. Zu diesem Zweck wird zunächst die Entwicklung der Theorien zur Bruchteilsgemeinschaft im deutschen Recht nachgezeichnet – von auf Teilung fokussierten Ansätzen über kollektivrechtliche und einheitstheoretische Erklärungsmodelle bis hin zur Theorie der Vervielfältigung des Vollrechts – und deren jeweilige Erklärungskraft sowie systematische Grenzen werden analysiert. Dabei richtet sich besonderes Augenmerk auf die Theorie von der Teilung der Rechtszuständigkeit, die bei gleichzeitiger Wahrung des gemeinschaftlichen Eigentumscharakters eine hohe Erklärungskraft für die internen Rechtsbeziehungen der Miteigentümer aufweist. Da jedoch auch die herkömmliche Theorie von der Teilung der Rechtszuständigkeit dazu neigt, den Miteigentumsanteil einem vollwertigen Eigentumsrecht gleichzustellen und damit faktisch zu einer Konkurrenz mehrerer Eigentumsrechte an einer Sache zu führen, entwickelt diese Arbeit eine für das koreanische Zivilrecht modifizierte Theorie von der Teilung der Rechtszuständigkeit. Danach werden im Miteigentum weder das Recht selbst noch die Sache geteilt oder vervielfältigt; vielmehr ist von einem einheitlichen Recht auszugehen, das mehreren Personen gemeinschaftlich zusteht, während lediglich die rechtlichen Rechtszuständigkeit zur Ausübung dieses Rechts entsprechend den Bruchteilen verteilt werden. Das Miteigentum ist somit als eine innere Struktur der Rehctszuständigkeitsverteilung auf der Grundlage gemeinschaftlicher Rechtszuordnung zu verstehen. Auf dieser theoretischen Grundlage werden sodann die Vorschriften über das Miteigentum (§§ 262–270 KZGB) systematisch ausgelegt und die Analyse auf das Quasi-Miteigentum gemäß § 279 KZGB sowie auf die Mehrheit von Schuldnern und Gläubigern ausgeweitet. Dabei wird die herrschende Meinung kritisch hinterfragt, die das Quasi-Miteigentum an Forderungen und die Mehrheit von Schuldnern und Gläubigern als Verhältnis von allgemeiner und besonderer Regelung einordnet. Stattdessen wird eine duale Auslegung vertreten: Während Fragen der Rechtszuordnung und der internen Rechtsbeziehungen als Quasi-Miteigentum zu erfassen sind, sind Fragen der Rechtsausübung, Erfüllung und Haftung im Außenverhältnis als Mehrheit von Schuldnern und Gläubigern zu qualifizieren. Die Arbeit leistet damit einen Beitrag zur Neubestimmung des Miteigentums, indem sie dieses nicht als bloße Abwandlung des Alleineigentums oder als Zustand konkurrierender Rechte, sondern als Struktur gemeinschaftlicher Rechtszuordnung mit aufgeteilten Rechtszutändigkeitsbegreift. Dadurch wird ein einheitlicher und dogmatisch überzeugender Auslegungsmaßstab für die Regelungen über das Miteigentum entwickelt, der zugleich eine tragfähige Grundlage für zukünftige Reformüberlegungen im Sachenrecht und für die gesetzgeberische Behandlung gemeinschaftlicher Rechtszuordnungen bietet.
- 발행기관:
- 한국재산법학회
- 분류:
- 민법