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학술논문비교사법2026.02 발행

사인증여의 계약적 성질과 상속법적 규율의 표지로서 제1089조

Die Rechtsnatur der Schenkung von Todes wegen als Vertrag und § 1089 KBGB als maßgebliche Abgrenzungsnorm zur erbrechtliche Zuordnung

양승욱(사법정책연구원)

33권 1호, 115~144쪽

초록

본고는 우리 민법 제562조가 사인증여에 대하여 “유증에 관한 규정을 준용한다”고 규정하고 있음에도 불구하고, 사인증여를 단지 “증여자의 사망으로 인하여 효력이 발생하는 증여”로만 정의함으로써 그 사인처분적 성질을 규범적으로 충분히 드러내지 못하고 있다는 점을 검토하였다. 특히 수증자가 증여자보다 먼저 사망한 경우 해당 법률관계가 소멸하는지, 아니면 상속인에게 승계되는지는 사인증여가 상속법적 사후처분인지, 혹은 단순히 이행시점이 사망 이후로 연기된 생전의 채권관계인지를 가르는 결정적 기준이 된다. 그럼에도 현행 규정은 이러한 구별을 가능하게 할 개념표지를 명확히 제시하지 못하고 있다. 이로 인해 사인증여는 계약으로서의 성질을 유지한 채 상속법적 규율이 부분적으로만 적용되는 이중적 지위에 놓이게 되며, 우리 민법 제1089조의 준용 여부에 그치지 않고 유증 규정 전반의 준용 범위 자체가 불분명해지는 구조적 문제가 발생한다. 이러한 문제의식 하에서 본고는 우리 민법 제1089조를 개별 조문의 해석 문제로 한정하지 않고, 상속법의 원칙이 적용되어야 할 재산처분을 식별하는 핵심 규범으로 파악하여 사인증여에 대한 유증 규정 준용의 구조를 재검토하였고, 현행 법체계 하에서는 이러한 핵심 규범이 사인증여에 직접 적용되기 어렵다는 점을 확인하였다. 나아가 독일 민법 제2301조 제1항의 규율 구조에 대한 비교법적 검토를 통해, 독일법이 사인증여약속을 수증자의 생존을 정지조건으로 하는 증여약속으로 구성함으로써, 사인처분이란 상속개시 시점에 권리능력을 가진 특정인에게만 귀속되는 재산처분이라는 상속법의 기본원리를 사인증여에도 일관되게 관철하고 있음을 확인하였다. 이러한 독일법의 규율 체계는 우리 민법에 대하여 중요한 시사점을 제공하며, 우리 민법에서도 사인증여를 유증과 기능적으로 동일한 사후처분으로 파악하고자 한다면 단순한 ‘사망으로 인한 효력 발생’이라는 형식적 표지에 의존할 것이 아니라, 유증 규정이 적용될 수 있는 범위를 가르는 규범적 기준을 보다 명확히 정립할 필요가 있음을 결론으로 제시한다.

Abstract

Dieser Artikel untersucht die Schenkung von Todes wegen nach § 562 des koreanischen Zivilgesetzbuches(KBGB). Obwohl die Vorschrift die entsprechende Anwendung der vermächtnisrechtlichen Regelungen anordnet, definiert sie die Schenkung von Todes wegen lediglich als eine „Schenkung, deren Wirkung mit dem Tod des Schenkers eintritt“. Dadurch wird ihr Charakter als Verfügung von Todes wegen normativ nicht hinreichend klar erfasst. Insbesondere fehlt ein begriffliches Kriterium, das eine verlässliche Abgrenzung zwischen einer erbrechtlichen Nachlassverfügung und einem schuldrechtlichen Vertrag unter Lebenden mit aufgeschobenem Erfüllungszeitpunkt ermöglicht. Infolgedessen verbleibt die Schenkung von Todes wegen im KBGB in einer strukturell widersprüchlichen Zwischenstellung: Sie behält ihren vertraglichen Charakter bei, während erbrechtliche Vorschriften nur partiell zur Anwendung gelangen. Dies führt nicht nur zu Unsicherheiten hinsichtlich der entsprechenden Anwendung von § 1089 KBGB, sondern wirft zugleich grundsätzliche Fragen zum Umfang der entsprechenden Anwendung der vermächtnisrechtlichen Vorschriften insgesamt auf. Vor diesem Hintergrund versteht die Arbeit § 1089 KBGB nicht als isoliertes Auslegungsproblem, sondern als zentrale Identifikationsnorm zur Identifikation jener Vermögensverfügungen, die den Grundprinzipien des Erbrechts unterliegen. Im Wege der Rechtsvergleichung wird sodann § 2301 Abs. 1 BGB als Modellfall einer normativ konsequenten Strukturierung der Schenkung von Todes wegen analysiert. Das deutsche Recht strukturiert die Schenkung von Todes wegen als ein Schenkungsversprechen unter der aufschiebenden Bedingung des Überlebens des Beschenkten und setzt damit konsequent das erbrechtliche Grundprinzip um, wonach eine Verfügung von Todes wegen nur einer beim Erbfall existierenden bestimmten Person zukommen kann. Daraus ergibt sich, dass auch im koreanischen Recht die bloße Anknüpfung an den Tod des Schenkers nicht ausreicht, um den Anwendungsbereich der vermächtnisrechtlichen Vorschriften zu bestimmen. Vielmehr bedarf es klarer Kriterien zur Abgrenzung erbrechtlicher Nachlassverfügungen von schuldrechtlichen Zuwendungen unter Lebenden.

발행기관:
한국사법학회
DOI:
http://dx.doi.org/10.22922/jcpl.33.1.202602.115
분류:
법학

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